1

Arbeitslos + Nebenjob + Nebengewerbe geht das?

Frage von tweety78 tweety78

Wenn die wöchentliche Stundenzahl unter 15 Std und das Einkommen unter 165 € / Monat liegt, darf man dann sowohl einen Nebenjob als auch ein Nebengewerbe haben, wenn man Arbeitslosengeld I bekommt?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    ALG 1:

    Wenn Sie ALG 1 bekommen, dann müssen Sie den Nebenjob bzw. das Nebengewerbe angeben, Sie dürfen allerdings nicht mehr als 15 Stunden nebenher arbeiten, da Sie sonst nicht mehr als arbeitslos gelten würden. Solange Sie die 15 Wochenstunden nicht überschreiten, können Sie meines Wissens nach so viel Sie wollen / können hinzuverdienen.

    ALG 2:

    Wenn Sie ALG 2 bekommen, dann müssen Sie jeden Nebenverdienst angegeben.

    Vom Verdienst wird folgender Anteil nicht auf den ALG 2 Satz angerechnet:

    Die ersten 100 Euro Verdienst sind anrechnungsfrei.

    Von dem Verdienst ab 100,01 bis 800 Euro, dürfen Sie 20% behalten.

    Von dem Verdienst ab 800,01 Euro dürfen Sie bis zum maximalen Betrag nur noch 10% behalten.

    Beispiel:

    Von 400 Euro Verdienst, dürfen Sie 160 Euro anrechnungsfrei behalten.

    Peter Kleinsorge

  • 0
    Antwort von AllEyesOnJacky AllEyesOnJacky

    Das Einkommen kann auch über 165 Euro liegen... Ist nur der Freibetrag, was heißt dass alles, was drüber liebt auf's Arbeitslosengeld angerechnet wird (nach Abzug von Steuern, "Reisekosten",...).

  • 0
    Antwort von hailooo hailooo

    ich hoffe nicht !!!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.