Was willst Du denn jetzt genau wissen?
Rechtlich:
Da gibt es zwei Probleme: Du hast jemanden beleidigt (ja offenbar auch vorsätzlich und Du warst Dir des Publikums bewusst). Normalerweise wird Dich dafür niemand zivilrechtlich belangen - obwohl die Beleidigte das im Prinzip machen könnte. Eine Abmahnungsgrund ist das im Arbeitsrecht aber schon - wenn also der Chef durchgreifen will, dann kann er das.
Es gibt zudem das schöne Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Darin ist auch klar geregelt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. In dem Gesetz ist geregelt, dass die Geschäftsleitung die Verantwortung dafür trägt, dafür zu sorgen, dass eben solche Diskriminierungen in ihrem Unternehmen nicht stattfinden. Dies erhöht den Druck auf Vorgesetzte, gegen solche Dinge vorzugehen und hier auch durchzugreifen.
Praktisch:
Normalerweise wirst Du zu einem Gespräch gebeten - je nachdem, wie Du Dich verhälst, gibt es dann eine Abmahnung oder nicht. Eine Entschuldigung bei der Kollegin wäre bestimmt angebracht. Und auch mal die generelle Frage: WARUM hast Du das eigentlich gesagt? Musste das sein? Wenn es spaßig gemeint war - fein, dann akzeptiere, dass nicht jeder Deinen Humor teilt. Wenn Du damit demonstrieren wolltest, dass Du sowas sagen kannst und sie sich dagegen nicht wehren kann - hm, dann war es wohl wirklich Diskriminierung.
hoi raimund1
Sag mal Raimund, was bläst du dich so auf? Hast du das vieleicht auch schon einmal so gemacht?Genug Realität hast du jedenfalls zu der Sache!