Kann von einem Mitarbeiter rein nur aus Sicherheitsaspekten gefordert werden, daß er in bestimmten Bereichen eines Betriebes Schutzkleidung trägt? Z.B. Sicherheitsschuhe, wenn er durch die Produktionshallen geht, obwohl er selbst dort gar nicht direkt beschäftigt ist. Oder ist es nicht vielmehr so, daß aufgrund einer Gesetzesänderung (meines Wissens nach um 1998 herum) jeder Mitarbeiter eines Betriebes eigenverantwortlich handelt, aber im Gegenzug bei einem Unfall auch keine Ansprüche gegen die Firma einklagen kann (z.B. Lohnfortzahlung).
Als Beispiel könnte man hier die Büro-Mitarbeiterin nennen, die mit offenem Schuhwerk durch die Produktionsha
''ohne Wahnweste''
:-) manchmal haben Tippfehler was Lustiges.
ja stimmt bitmap....aber vielleicht war es ja auch ein freuscherer Vertippe... ;-))
schicke noch ein r hinterher...
GRINS! Wenn du noch ein "d" zusätzlich lieferst und dafür ein "e" und ein "r" nach Hause schickst, kommt's hin.
ich gebs auf...ist heute der Wurm drin... ;-))