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Arbeitsgerichts-Klage, Streitwert 130€ - wie hoch sind die Gerichtskosten?

Frage von weisserhai90 weisserhai90

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Antworten (7)

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    Antwort von Seestern271 Seestern271

    In der 1. Instanz trägt jede Partei seine gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst, ganz egal, ob er den Rechtsstreit gewonnen oder verloren hat. Mit dieser Bestimmung wollte man verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund des Kostenrisikos absieht.

    Diese Grundsätze gelten jedoch nur in der 1. Instanz. Ab der 2. Instanz bleibt alles bei den alten Grundsätzen, wonach die Partei, die im Prozess unterliegt, alle Kosten einschließlich derjenigen der anderen Partei übernehmen muss. Die Gerichtskosten trägt immer derjenige, der den Prozess verliert. Auch in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.

    Die Höhe der Gerichtskosten als auch die Berechnung der Kosten eines hinzugezogenen Rechtsanwaltes richten sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Streitwert, umso höher die Kosten. Das Arbeitsgericht setzt im Urteil den Streitwert fest. Bei den gängigsten Streitigkeiten im Arbeitsrecht haben sich in im allgemeinen folgende Streitwertberechnungen durchgesetzt, wobei von Landarbeitsgerichtsbezirk zu Landesarbeitsgerichtsbezirk auch Abweichungen bestehen können.

    Bei einem Streitwert bis zu 300,00 € beträgt die Gebühr 25,00 €.

    Grüße vom Seestern *

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Blieb die Abmahnung erfolglos, können Sie Ihren Lohn beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen.

    In Ihrem Fall beträgt der Streitwert 130 Euro.

    Sie müssen, ohne anwaltliche Vertretung, mit 25 Euro Gebühren rechnen. Es wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zum Prozess kommen, da der Arbeitsrichter versucht in einem Gütetermin eine Entscheidung herbeizuführen.

    Hier ein sehr hilfreicher Link:

    http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

    P. K.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    die erste Instanz ist beim Arbeitsgericht kostenfrei.

    Eigene Auslagen, wie Anwalt usw. muss jeder, egal wer gewinnt selber löhnen

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Das hängt ganz davon ab wie es weiter geht.

    Wenn der Arbeitgeber auch einen Anwalt nimmt und der ihm sagt, er hätte keine Chancen zu gewinnen und gibt sich damit zufrieden so muss er 130 € + Zinsen+gegenerischen Anwalt+eigenen Anwalt bezahlen. Bei den Anwälten werden Kosten für Beratung und Schriftverkehr gerechnet.Schätze mal, das kostet schon das Doppelte.

    Wenn der Arbeitgeber klagen will,kommen noch Gerichtskosten und die Auslagen der Anwälte hinzu ( weiterer Schriftverkehr usw.)

    Wenn der Arbeitgeber den Prozess verliert, sind das bestimmt schon 500€ und mehr.

    Auf keinen Fall Vergleich zustimmen,da dann die Gerichtskosten und Anwaltskosten geteilt werden!!!!!!!!!!!

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    Antwort von Silvie11700 Silvie11700

    Wenn Du gewinnst, hast Du keine Kosten. Wenn Du verlierst, sicher höher als €130.-. Wieviel sind Dir denn Deine Nerven wert?? Vergiss es einfach, zahlt sich doch gar nicht aus. LG Silvie

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    Antwort von Fluppendreher Fluppendreher

    Ihnen entstehen keine Kosten!!! Gehen Sie einfach zum Arbeitsgericht und geben Sie Ihre Klage zu Protokoll. Es ist wirklich ganz unkompliziert!!! Zumal es sich bei Ihnen zumGlück ja um eine Bagatellehandelt.Die für Sie natürlich sehr,sehr wichtig ist.Sie brauchen KEINEN Anwalt.

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    Antwort von YSL27 YSL27

    vermutlich höher als der streitwert. schon allein der anwalt kassiert mindestens soviel, wenn nicht noch mehr. lieber im stillen einigen und die kosten nicht unnötig in die höhe treiben.

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