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Arbeitsgericht wegen fehlenden Lohnzahlungen vom Exarbeitgeber

gefragt von Habibi110Habibi110 am 26.06.2008 um 0:22 Uhr

Wie lange dauert ein Prozeß beim Arbeitsgericht wegen fehlenden Lohnzahlungen vom Exarbeitgeber?Und wer bezahlt das Gericht, wenn man Harz 4 Empfänger ist?


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anonym
beantwortet von opderberg am 26. Juni 2008 00:45
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In der ersten Instanz muss man sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Am Gericht gibt es eine Stelle, die Dir bei der Formulierung der Klage hilft. Keine Rechtsberatung!! In dieser 1.Instanz tragen die Parteien ihre Kosten selber. Als Harz 4 Empfänger kannst Du Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt keine Klage gegen den Arbeitgeber. Dazu wie lange das Ganze dauern kann, darüber kann Dir nur das zuständige Gericht Auskunft geben. Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.


Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 26. Juni 2008 00:34
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Hi, erst mal generell. Sollte Dein Arbeitgeber im unrecht sein vor dem Arbeitsgericht, zahlt er alle Kosten wie Abfindung, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, egal ob Du Hartz 4 beziehst oder nicht. Keine Angst, Du gewinnst zu 99 % immer. Ich weiß das aus Erfahrung.

Gruß

Klaus


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 26. Juni 2008 00:24
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Die Mühlen des Gerichtes mahlen langsam. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, damit wird auch der Anwalt bezahlt.

Kommentar von 126cd14932499974b65faf2e78bc22e7smallHabibi110 am 26. Juni 2008 00:26

Aha und wie lange dauert nun wieder so ein Antrag auf Hilfe und ohne Anwalt geht das wohl nicht?


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 26. Juni 2008 00:31
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Das ist schon unterschiedlich. 4 Wochen, bevor es beginnt. Dann kommt es darauf an, ob es beim ersten Termin zur Einigung oder zum Vergleich kommt. Wenn nicht, gibt es wieder einen Termin. Und wenn Du noch Pech hast, und "Dein" Richter während dieser Zeit in Urlaub geht (Ferien beginnen), dauert es noch wieder 14 Tage länger.


anonym
beantwortet von madeleine2201 am 26. Juni 2008 07:54
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Wenn der Lohn als Zahlung aussteht und eine Lohnabrechnung liegt vor, kann beim Arbeitsamt gegen den Arbeitgeber ein Konkursantrag gestellt werden, das ist der schnellste Weg.


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