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Arbeitsgericht wegen fehlenden Lohnzahlungen vom Exarbeitgeber

Frage von Habibi110 Habibi110

Wie lange dauert ein Prozeß beim Arbeitsgericht wegen fehlenden Lohnzahlungen vom Exarbeitgeber?Und wer bezahlt das Gericht, wenn man Harz 4 Empfänger ist?

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Antworten (5)

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    Antwort von opderberg opderberg

    In der ersten Instanz muss man sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Am Gericht gibt es eine Stelle, die Dir bei der Formulierung der Klage hilft. Keine Rechtsberatung!! In dieser 1.Instanz tragen die Parteien ihre Kosten selber. Als Harz 4 Empfänger kannst Du Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, lohnt keine Klage gegen den Arbeitgeber. Dazu wie lange das Ganze dauern kann, darüber kann Dir nur das zuständige Gericht Auskunft geben. Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.

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    Antwort von Klaus0808 Klaus0808

    Hi, erst mal generell. Sollte Dein Arbeitgeber im unrecht sein vor dem Arbeitsgericht, zahlt er alle Kosten wie Abfindung, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, egal ob Du Hartz 4 beziehst oder nicht. Keine Angst, Du gewinnst zu 99 % immer. Ich weiß das aus Erfahrung.

    Gruß

    Klaus

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    Antwort von madeleine2201 madeleine2201

    Wenn der Lohn als Zahlung aussteht und eine Lohnabrechnung liegt vor, kann beim Arbeitsamt gegen den Arbeitgeber ein Konkursantrag gestellt werden, das ist der schnellste Weg.

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    Antwort von Fotografin Fotografin

    Das ist schon unterschiedlich. 4 Wochen, bevor es beginnt. Dann kommt es darauf an, ob es beim ersten Termin zur Einigung oder zum Vergleich kommt. Wenn nicht, gibt es wieder einen Termin. Und wenn Du noch Pech hast, und "Dein" Richter während dieser Zeit in Urlaub geht (Ferien beginnen), dauert es noch wieder 14 Tage länger.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Die Mühlen des Gerichtes mahlen langsam. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, damit wird auch der Anwalt bezahlt.

    Kommentar von Habibi110 Habibi110Habibi110

    Aha und wie lange dauert nun wieder so ein Antrag auf Hilfe und ohne Anwalt geht das wohl nicht?

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