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Arbeitsgericht?

Frage von Blacky2006 Blacky2006

Habe damals in einer Videothek gearbeitet, war von Mo-Sa drin, wurde aber nur für Fr und Sa bezahlt. Kann ich mir das Geld noch holen (von meiner Ex-Chefin) wenn ich vor das Arbeitsgericht gehe, oder hat das ganze keinen Sinn mehr. Es liegt zwar schon ca. 1,5 Jahre zurück, aber kann ich da noch was machen, wenn ich Zeugen habe?

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von tradaix tradaix

    (...) Infolge der Schuldrechtsreform, die das Bürgerliches Gesetzbuch BGB) mit Wirkung vom 01.01.2002 in vielen Einzelheiten geändert hat, gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist für praktisch alle Ansprüche des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

    Die neue Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. (...)

    (hensche.de)

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

  • 1
    Antwort von optimist optimist

    Vergiss es, schau lieber in die Zukunft und hake das ganze als schlechte Erfahrung ab aus der Du für die Zukunft gelernt hast. Du sparst Zeit, Nerven und Geld. Und Du musst nicht wochenlang mit der Ungewissheit leben, wie es ausgeht.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Die allg. Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Fraglich ist nur, wie dein Arbeitsvertrag ausgesehen hatte. Wenn Du nach Tagessetzen oder Stunden bezahlt worden wärest, könnte Dir das Geld für bisher unbezahlte Überstunden zustehen. Hattest Du einen monatlichen Pauschalbetrag als Aushilfe - unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit - vereinabert, wird die Durchsetzung deiner Forderung schwer, aber nicht unbedingt aussichtslos.

  • 1
    Antwort von koira1975 koira1975

    Die Verjährung erfolgt erst nach 3 Jahren, aber es gibt Ausschlussfristen.Der Gläubiger muss hier innerhalb einer bestimmten Frist (je nach Branche und Einzelfall) grob innerhalb eines bis sechs Monate seinen Anspruch schriftlich oder (eher selten) mündlich geltend machen, damit der Anspruch nicht erlischt. Anders als bei der Verjährung bleibt der Anspruch also nicht bestehen, der Schuldner ist auch nicht mehr berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2004/NL_115.php?navid=1

    Hattest Du damals einen Vertrag? Wenn nicht hast Du trotz Zeugen kaum eine Chance. Ansonsten würde es meistens auf einen Vergleich raus laufen und da ist der Streitwert so gering, dass es sich vermutlich nicht lohnt und der Rechtsanwalt zu teuer ist.

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Ich habe mehr als 100 Zeugen, nämlich meine komplette Kundschaft!!

    Kommentar von koira1975 koira1975koira1975

    Das Gericht wird kaum 100 Zeugen aufrufen; kostet ja alles Geld.Außerdem halte ich es für fraglich, dass sich die Zeugen, die Du nicht persönlich kennst, nach 1,5 Jahren da noch drauf besinnen werden. Du kannst es ja versuchen: Such Dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und frag, was er von der Sachlage hält.

  • 1
    Antwort von Bellator Bellator

    Es sind Fristen beim Arbeitsgericht einzuhalten .. soweit ich weiß 3 Monate nach Kündigung. 1,5 Jahre ist wohl zuviel. Ruf einfach da mal an und informiere dich über die Fristen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Seit 2002 verjähren Lohn- und Honoraransprüche erst nach 3 Jahren!

  • 0
    Antwort von pjakobs pjakobs

    dürfte relativ schwer und vor allem teuer werden. Du musst nachweisen, daß Du nicht voll bezahlt wurdest, daß Du auf Anweisung länger gearbeitet hast, daß die Mehrarbeit nicht mit der eh schon bezahlten Arbeit abgegolten ist etc.

    Wenn es nicht um weit mehr als 500 EUR geht würde ich das vermutlich bleiben lassen, weil das Risiko zu hoch ist.

    pj

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Was für ein Risiko?

    Kommentar von pjakobs pjakobspjakobs

    das Risiko, daß Du Deine Forderung nicht durchsetzen kannst und auf Deiner Hälfte der Prozesskosten sitzen bleibst.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Arbeitsgericht ist für die erstinstanz kostenfrei! So war das zumindest als ich mich damit befasste!

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Es geht um weit mehr als 500 €

    Kommentar von pjakobs pjakobspjakobs

    dann solltest Du alles, was Du an schriftlichem Material hast zusammensammeln und zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen. Der wird Dir sagen, ob Du

    • überhaupt eine Chance hast
    • nach so langer zeit noch ein Anrecht hast

    Solltest Du Rechtschutz versichert sein, so wird auch Deine Versicherung Dich beraten.

    pj

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Ich habe nur noch meine Lohnabrechnungen, mehr habe ich nicht mehr.

    Kommentar von pjakobs pjakobspjakobs

    keinen Vertrag? Auf welcher Basis hast Du dort gearbeitet?

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Auf Geringverdiener-Basis (400,00 €), aber ich war nur Fr. u. Sa. angestellt, war aber die komplette Woche drin. Als ich mal nach Hause gehen wollte (an meinen eigentlichen freien Tagen) hatte sie mich nicht gelassen, also stehen mir eigentlich die restlichen Tage auch zu, oder?

    Kommentar von pjakobs pjakobspjakobs

    und die Arbeit hast Du per Handschlag angenommen? Ohne ein Schriftstück? Da dürfte es sehr schwer sein, nachzuweisen, daß die Arbeit auf zwei Tage beschränkt sein sollte. Wie gesagt, RA fragen.

    pj

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Backy2006, Du enttäuscht mich! Es kommt wirklich darauf an, ob diene Lohnansprüche als Aushilfe pauschal mit den € 400,- abgegolten wurden oder nicht. Wenn ja, dann hat Du Pech! Wenn "nein", dann musst Du dir überlegen, dass das Schwarzarbeit war und die ist für beide Parteien STRAFBAR !!! Das Gericht ist verpflichtet alle bekannten Vergehen zur ANZEIGE zu bringen. Es kann sein, dass Dir das daraus folgende Verfahren mehr Probleme und Busgelder bringt, als Du im Arbeitsgerichtsprozeß erstreiten kannst!

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