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Arbeitsgemeinschaften und Urheberrecht?

gefragt von Iopodx am 02.06.2008 um 22:21 Uhr

Hiho Gemeinde,

ich habe im "Rahmen der AG Schulhomepage" diverse Scripte entwickelt (Stundenplanverwaltung, einen Online Public Access Catalogue für unsere Bibliothek)... Hierbei fallen maximal 10 Arbeitsstunden von ca. 500 auf die AG zurück, jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dennoch ein Urheberrecht darauf habe, da mir alle Lehrer gerade versuchen das auszureden, wenn ich es denn geltend machen will...

MfG Iopodx

Danke


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 2. Juni 2008 22:36
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Alles, was Du während der Arbeit im Betrieb mit deren Equipment entwickelst, ist deren Eigentum.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 2. Juni 2008 22:38

Wie kommst du denn darauf ?

Kommentar von Werniman am 2. Juni 2008 22:49

Stimmt so nicht. Das Urheberrecht hat die Person,die etwas entwickelt hat und ist (zumindest in D) nicht übertragbar. Es kann im Arbeitsvertrag höchstens ein automatisches Abtreten der Nutzungsrechte vereinbart werden...das Urheberrecht bleibt aber trotzdem beim Entwickler. Genaugenommen könnte der Entwickler die Verbreitung/Nutzung seines Produktes verbieten.


alena
beantwortet von alena am 2. Juni 2008 22:24
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Ich kenne dazu die " Geschichte" des € Zeichen. Dies wurde von einem netten Man während der Dienstzeit entwickelt. Deswegen hat er nun keinen Anspruch! Weiss nicht ob das wahr ist aber so stelle ich mir die Situation bei dir auch vor. Das wäre genauso, wenn ein Zeichner bei Walt Disney aufeinmal sagen würde "Tarzan habe ich gefunden, das Geld gehört mir! Bzw. ich kann nun damit machen was ich will"

Kommentar von Simple_avatar3smallalena am 2. Juni 2008 22:25

erfunden nicht gefunden - `tschuldigung


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 2. Juni 2008 22:33
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Ich entwickle auch Webanwendungen, aber die stelle ich unter eine freie Lizenz (GPL). Mein Copyleft steht in den Scripten, und das reicht mir. Jeder OpenSource-Entwickler kann die Scripte verändern und natürlich seinen Credit einfügen, und keiner wird mein Copyleft entfernen.


anonym
beantwortet von Iopodx am 2. Juni 2008 22:25
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Danke für deine Antwort... Klingt natürlich nicht gut.

Wichtig ist für mich nur das Verhältnis zwischen Arbeit die ich wirklich in der AG geleistet habe, und der die ich "privat" investiert habe (über 2 Jahre Entwicklung...)

Kommentar von Simple_avatar3smallalena am 2. Juni 2008 22:31

ich weiss, nicht ob wir dir hier wirklich damit weiterhelfen können. Wie gelesen habe, planst du sowieso einen Anwalt zu kontaktieren. Dann kläre das gleich mit ab! Ich würde sagen, wenn die private, außerhalb der AG investierte Arbeitszeit überwiegt dann könntest du bessere Chancen haben. Aber lass das lieber von einem Fachmann klären! Poste, wenn du etwas erfahren hast, würde mich interessieren!

Kommentar von OOOPatriceOOO am 2. Juni 2008 22:32

Wenn du die Programme geschrieben hast, hast du auch das Urheberrecht dafür. Allerdings ist die Frage was du möchtest. Willst du dass die Schule dir die Arbeitszeit bezahlt ? Oder geht es dir nur darum, dass du die Anerkennung bekommst (dein Name dürfte doch wohl im Source Code stehen)?

Kommentar von Iopodx am 2. Juni 2008 22:33

Im konkreten geht es darum dass ich der Schule die Rechte zur Nutzung entziehen möchte, da ich vor habe das Script kommerziell weiterzuentwickeln, da meine Arbeiten an dieser Schule nur herabgewürdigt werden.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 2. Juni 2008 22:41

Das wird wohl schwierig sein, weil du im Prinzip mit dem Projekt einen mindestens mündlichen Nutzungs Vertrag abgeschlossen hast. Insofern schätze ich die Chance relativ schlecht ein, dass du der Schule die Benutzung des Programms verbieten kannst. Aber wenn es dir so ernst ist, kannst du ja mal einen Anwalt fragen. Ein kurze Beratungsgespräch macht ein guter Anwalt auch umsonst.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 2. Juni 2008 22:36

Liebe/r Iopodx,

bitte achte doch zukünftig darauf, solche Ergänzungen an eine Antwort bzw. Kommentar zu hängen und sie nicht in Form einer weiteren Antwort zu veröffentlichen. So besteht für den Antwortenden die Möglichkeit, aufgrund einer erhaltenen Email, auf Deine Beiträge reagieren zu können.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 2. Juni 2008 23:28

Hallo lopodx,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support




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