Hallo,ich habe eine Frage wenn man den 1euro job nicht mehr machen will und einfach aufhört kann man eine sperre des sgb 2 bekommen!vielen Dank........
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1Antwort von
Dea2010Dea2010
Bevor du die Arbeitsgelegenheit antrittst, musst du im Amt die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. und da ist die Belehrung unmissverständlich drin: Brichst du ohne wichtigen grund (oder genehmigung) die Massnahme ab, dann wird das Fehlverhalten sanktioniert.
Als bei uns für dei Schneeräumung kurzfristig 150 Arbeitsgelegeneheiten (befristet auf die wetterbedingte Dauer des schneeräumens) geschaffen wurden, standen da am ERSTEN tag ungelogen 570 Leute beim Amt auf der Matte, weil sie sich darum gerissen haben!
Also sei froh wenn man dir so einen €urojob anbietet! Mit etwas Geschick bleibt dir von der Aufwandsentschädigung (diese 1,50€/Std) sogar was übrig! Also mit demrad hinfahren statt dem Bus, Stulle von daheim mitnehmen statt Besuch der Pommesbude nebenan usw.
Na die Auslegung für die Eingliederungsvereinbahrung beim 1 Euronen Job ist anders,nämlich dieser ist nur ein Angebot,mach brauchste den nicht,aber wer sich darauf eingelassen hat,und Aussteigen Will,der hat ein Problem
Da liegst du falsch. Wenn du Leistungen beziehst, bist du verpflichtet, alles zu unternehmen, die Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Und rein nach der Definition soll die Arbeitsgelegenheit dich wieder besser vermittelbar machen. Wer eine Massnahme ablehnt, wird ebenfalls sanktioniert.
Da es weitaus mehr Arbeitssuchendeals Arbeitsgelegeneheiten gibt, wird sich das auch nicht ändern. Zudem "benutzen" die Ämter diese Arbeitsgelegeneheiten auch, um deine Arbeitsbereitschaft zu überprüfen.