Hallo liebe zusammen. War beim Arzt und habe bis Freitag arbeitsunfähig gemeldet. Habe nach dem Arztbesuch sofort den Arbeitsgeber angerufen und habe zu meinem Chef gesagt, dass ich beim Arzt war und bis zum Freitag arbeitsunfähig bin. Mein Chef hat mit sehr unhöflichem Ton mich gefragt, wo ich bin und ob ich zu Hause bin. Ich sagte, dass ich unterwegs nach Hause bin und ich bin zwischen Arztpraxis und meiner Wohnung. Er fragte weiter, ob ich nachher zu Hause bin. Ich sagte ja. Nachdem Telefongespräch ging mir wieder sehr schlecht, weil ich fühle mich wieder so unter Beobachtung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Chef sogar jemanden oder er selber zu mir und mich besucht. Soll ich die Tür aufmachen oder nicht? Ich habe leider keine Klingertelefonanlage um zu fragen, wer da ist. Ich kann nur durch das Katzenauge schauen, wer vor meiner Wohnungstür ist. Habe absolut keine Lust, mit denen zu reden und will nur meine Ruhe. Danke danke!!!!!!!! Was soll ich denn tun? bin völlig verzweifelt.
Arbeitsgeber hat gefragt, ob ich zu Hause bin?
Antworten (30)
-
10Antwort von
lnSaNelnSaNe
Musst Du nicht. Seit wann hat ein Chef überhaupt das Recht, Spitzel vorbeizuschicken!?
Nebenbei, selbst wenn Du krank bist darfst Du raus gehen, solange es deine Genesung nicht beeinträchtigen würde.
-
7
Ihr Arbeitgeber ist dazu berechtigt Sie zu Hause zu besuchen, wenn er Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat.
Ich würde Ihnen zumindest empfehlen auf das Klingeln zu reagieren und die Tür zu öffnen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet den Arbeitgeber in Ihre Wohnung zu lassen oder den Arbeitgeber hinsichtlich Diagnose oder Art der Behandlung zu informieren. Sie müssen sich auch nicht von Ihrem Arbeitgeber vor Ihrer Wohnung anbrüllen lassen.
Es war etwas unklug von Ihnen den Arbeitgeber auf dem Weg von der Arztpraxis zu Ihrer Wohnung anzurufen, möglicherweise hat der Arbeitgeber Hintergrundgeräusche gehört, die ihn haben misstrauisch werden lassen.
Fazit:
Ich würde Ihnen zumindest empfehlen auf das Klingeln zu reagieren und die Tür zu öffnen.
Peter Kleinsorge
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer richtig...
Kommentar von
BratpittBratpitt RISCHTISCH !
-
5Antwort von
ThomasBehThomasBeh
Wenn Du ein reines Gewissen hast, kannst Du doch ruhig kurz an die Tür gehen, oder?
Mir ist noch nie ein AG untergekommen, der sich so verhalten hätte. Hat er Grund, Dir zu mißtrauen?1
Kommentar von
Nikolas2Nikolas2 Wahrscheinlich hat er schon soviele Krankentage angehäuft, dass er jetzt kontrolliert wird... Ist ja auch legitim, dem Arbeitgeber geht ja eine Arbeitskraft verloren...
-
-
5Antwort von
Kirsche77Kirsche77
Wenn du zu Hause bist hast du doch nichts zu befürchten. Wenn du keine Bettruhe hast kannst du auch mal raus und spazieren gehen. Mach dich da nicht so verrückt.
-
4Antwort von
hasipupsisdinghasipupsisding
du bist nicht verpflichtet die rein zu lassen wenn es dir schlecht geht... und du musst auch nicht nur zu hause sitzen wenn du krank geschrieben bist... immerhin bist du ja nicht bettlägrig geschrieben! du darfst also alles tun, was deiner gesundheit nicht schadet...
-
4Antwort von
fensterputzerfensterputzer
ich würde den besuch hereinlassen. wenn du die klingel abstellst und nicht aufmachst kann dein arbeitsgeber vermuten dass du nicht zu hause bist, und dann kann es ärger geben.
wenn man krankgeschrieben ist wegen einer erkältung oder sonstige krankheiten bei denen man im bett bleiben muss, dann sollte man es auch tun. der arbeitgeber kann dann sehr wohl davon ausgehen dass du die krankheit nur vorgetäuscht hast wenn er dich nicht daheim findet.
Kommentar von
Biggi2000Biggi2000 DH
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer ist doch so! wenn man nichts zu verbergen hat, kann man eine tür öffnen auch wenn es einem schlecht geht......
Kommentar von
sonnenladysonnenlady Das ist falsch.
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer sonnenlady, das ist nicht falsch! soll ich dir gerichtsurteile diesbezüglich im netz herausnehmen??? nur so nebenbei eine nachbarin von uns wurde gefeuert, sie hat sich wegen der bandscheibe krank gemeldet und war am abend fasnacht feiern. als sie sich dagegen gerichtlich wehren wollte, hat man ihrem arbeitreber recht gegeben!
Kommentar von
michi024michi024 wer schreibt einem vor das man eine krankheit zu hause auskurieren muss? das kann man auch bei der freundin oder familie tun, manchmal kommt man auch wg der krankheit nicht allein zu hause klar (knochenverletzungen oder ähnliches)
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer und wieder mal verwechselt das michilein äpfel und birnen
knochenverletzungen sind was ganz anderes als eine erkältung oder eine magen darmgrippe...
lies BITTE endlich mal die antworten richtig durch bevor du deinen unqualifizierten senf dazugibst!!!
Kommentar von
michi024michi024 was willst du denn von mir? schreibst eine gülle die zum himmel stinkt und willst mir ans bein pinkeln, ich krach mich weg...
btw: EGAL welche krankheit man hat, WO man sich erholt liegt immer noch im eigenen ermessen solange man seine rechte und pflichten nicht außer acht lässt
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer ja ne ist klar. stammtischparolen kannst du ganz toll schreiben.
erkundige dich richtig! krankheit ist nicht gleich krankheit! ES HÄNGT VOM KRANKHEITSBILD AB OB MAN ZU HAUSE BLEIBEN MUSS ODER NICHT!!!
nur so nebenbei, mein mann ist leiter des betriebstrats in seiner firma!!!!!!!!!!!
Kommentar von
michi024michi024 welche krankheit besagt das man ZU HAUSE bleiben muss? das bett hüten kann man auch überall anders!!! und NIEMAND kann einen zwingen sich in den eigenen 4 wänden aufzuhalten, das ist immer noch einem selbst überlassen. vielleicht solltest du mal nicht nur große reden schwingen sondern zu deinen haarsträubenden theorien ein paar urteile oder ähnliches bringen ;-)
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer jaaa ist gut schätzchen. dein stammtisch war wieder mal erfolgreich, gell?
man darf das nötigste machen, eventuell einkaufen gehen und hund ausführen, vielleicht auch kinder in die schule bringen oder nach hause bringen. mehr nicht!
oh mann bist du aber peinlich! wenn mein mann heimkommt dann frage ich ihn gerne nach dem arbeitsgesetz, und du wirst staunen WIE SEHR es von krankheitsbild abhängt!!!!!
nach urteilen kannst auch selber googlen, du hast ja sonst nichts zu tun :-D
was einer nachbarin von uns passiert ist habe ich klipp und klar mehr nach unten in einem kommentar geschrieben. aus datenschutz werd ich sie nun bestimmt nicht bitten dass ich ihr urteil einscanne und hier poste :-P
tut mal was für euere allgemeinbildung. schadet euch nicht ;-)
ende der diskussion^^
Kommentar von
michi024michi024 du bist echt so hohl da wackeln die wände!!!! so viel ahnung wie ich vom arbeitsrecht habe wird dein mann dir nie eintrichtern können ;-) WAS man darf hängt ganz klar vom krankheitsbild ab aber WO man die krankheit auskuriert ist eine ganz andere sache... scheinbar bist du nicht in der lage gewisse unterschiede in den diversen aussagen hier einzusehen, das lässt weite schlüsse auf dein ach so tolles allgemeinwissen ziehen
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer der klügere gibt nach ;-)
http://www.hensche.de/urteile.jsp?a=106
schmöker mal, und du wirst staunen :-P
wie traurig wenn man nicht weiss wann aufzuhören gell? bis denne schätzchen
Kommentar von
michi024michi024 und was soll ich mit dem mist? ich weiß was erlaubt ist und was nicht, du scheinbar weniger
Kommentar von
Virginia47Virginia47 Und Du vergreifst Dich massiv im Ton.
In erster Linie zu Hause. Wenn man seine Krankheit irgendwo andersauskurieren will, muss man den Arzt um Erlaubnis fragen und den Arbeitgeber zumindest darüber informieren, dass man das mit Einverständnis des Arztes darf.
Wer krank ist, hat sich so zu verhalten, dass er schnellstens wieder genesen ist. Dazu zählt ein entsprechendes Verhalten. Wenn das nicht gebracht wird, kann der Arbeitgeber abmahnen oder sogar im schlimmsten Fall kündigen.
Kommentar von
BratpittBratpitt DH
Kommentar von
sonnenladysonnenlady @fensterputzer - langsam ist´s gut. Mach was du willst, wenn du krank bist.
Dass man mit 40 Grad Fieber und einer ordentlichen Grippe nicht ins Fussballstadion rennt, sollte klar sein. Gleichwohl kann man das mit Depressionen oder gebrochenen Gliedmaßen ohne weiteres tun.
Verstehe nicht, was du hier so auf den Leuten rumhackst. Die Aktivitäten müssen so angelegt sein, dass sie der Genesung nicht im Wege stehen - das ist alles. Und das hat hier auch keiner bestritten.
Kommentar von
KleinsorgeKleinsorge Hier wird eine Menge aus dem Bauch heraus behauptet, deswegen folgende Klarstellung:
Der Arbeitgeber kennt die Diagnose nicht, deswegen kann er natürlich erst einmal anzweifeln dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, beispielsweise wenn er irgendwelche verdächtigen Hintergrundgeräusche hört, oder den Arbeitnehmer beim Einkaufen antrifft.
Der Arbeitgeber kann den erkrankten Arbeitnehmer auch zu Hause besuchen, das ist nicht verboten, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nicht in die Wohnung bitten, oder irgendwelche Auskünfte zur Diagnose oder zur Behandlung machen.
Der Arbeitgeber könnte sich in einem nächsten Schritt an die Krankenkasse des Arbeitnehmers wenden, damit die Krankenkasse veranlasst dass der Arbeitnehmer sich beim MDK (umgangssprachlich Vertrauensarzt) vorstellen muss.
Korrekt ist allerdings, dass der Arbeitnehmer nicht in jedem Fall das Bett hüten muss, oder generell nicht das Haus verlassen darf.
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet alle Tätigkeiten zu unterlassen, die seiner Genesung entgegenstehen, oder diese verzögern.
Ein Diskobesuch wäre aber in keinem Fall zu empfehlen.
Peter Kleinsorge
Kommentar von
BratpittBratpitt ICH LACH MICH TOT HIER ! Mann, warum steht der Text immer woanders, wo er gar nicht hingehört ? Shit !
Kommentar von
Virginia47Virginia47 In erster Linie zu Hause. Wenn man seine Krankheit irgendwo andersauskurieren will, muss man den Arzt um Erlaubnis fragen und den Arbeitgeber zumindest darüber informieren, dass man das mit Einverständnis des Arztes darf.
Wer krank ist, hat sich so zu verhalten, dass er schnellstens wieder genesen ist. Dazu zählt ein entsprechendes Verhalten. Wenn das nicht gebracht wird, kann der Arbeitgeber abmahnen oder sogar im schlimmsten Fall kündigen.
Kommentar von
DerIngDerIng Blödsinn. Der Arbeitgeber hat die AU schon zu akzeptieren, Kontrolle kann nach hinten los gehen für den Arbeitgeber (Belästigung, Nötigung, uvm.).
-
4Antwort von
turaloturalo
Es ist nicht unüblich, daß kleine Kontrollen gemacht werden, gerne bei Mitarbeitern, die häufiger krank sind. Das ist auch zulässig, Du mußt ja nicht öffnen.
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer eben. er kann ja auch durch die sprechanlage sagen dass er sich nicht gut fühlt. wo ist das problem?
Kommentar von
BratpittBratpitt ER HAT KEINE Sprechanlage !
Kommentar von
eureka1eureka1 Stasimethoden!
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer eureka das sind keine stasimethoden. ausserdem warum sollte man sich scheuen zumindest auf die klingel zu reagieren wenn man nichts zu verbergen hat?
-
-
3Antwort von
blauangel04blauangel04
Wenn du krank bist, hast du doch nichts zu befürchten, mache ruhig die Türe auf, ich glaube zwar nicht das jemand kommt, dein Chef wollte dich wohl nur einschüchtern
-
3Antwort von
marildamarilda
Du bist nicht bettlägerig oder... um dich abzusicheren könntest du deinem Arzt nochmal fragen ob du "zuhause" bleiben brauchst...
Kommentar von
BratpittBratpitt ... darfst / mußt
-
2Antwort von
buderak offen und ehrlich... ... Du musst ihm nicht einmal sagen, woran du erkrankt bist. musst du nicht. natürlich lässt du niemanden rein. schalt die klingel ab. oder ignorieren.
schick die krankmeldung (kopie) sptestens morgen ab( ist wiederum wichtig) und dann ruft du freitag auf der arbeit an und gibst durch ob du dann wieder zur arbeit kommst oder nicht bzw gesund bist oder nicht.
Eine Krankmeldung ist unantastbar . du brauchst da ehrlich keine angst haben. Hey, wenn wirklich jemand vorbei kommen sollte, gib der person eine kopie der krankmeldung mit ... :)
-
2Antwort von
NoergelixNoergelix
Zunächst gilt auch für dich die Unschuldsvermutung, das heißt, du machst nicht willentlich blau. Da aber die aRbeitsbeziehung zwischen dir und deinem Vorgesetzten scheinbar nicht das beste zu sein scheint und du vielleicht einmal mehr dich krankschreiben lassen hast, will er wissen, ob du wirklich zuhause bist. Hausbesuche sind zwar nicht dem Regel entsprechend, aber er wird wahrscheinlich jemanden schon nachsehen lassen, was du so treibst. Einlassen brauchst du auch niemanden, aber es ist ein Spiel mit deiner Gesundheit, warum suchst du dir nicht eine andere Arbeit und kündigst dann an diese Arbeitsstelle, die dir scheinbar auch kein Spaß mehr macht. Gute Besserung, LG, Nx
-
2Antwort von
sonnenladysonnenlady
Du musst dich während deiner Krankschrift nicht zu Hause aufhalten. Du kannst dich woanders pflegen lassen, du kannst sogar Freizeitaktivitäten nachgehen, wenn das den Genesungsprozess fördert.
Und natürlich musst du weder ans Telefon gehen, noch die Tür aufmachen. Das kannst du dir verbitten.
Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja - informiere diesen darüber. Das geht gar nicht.
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer man muss sich nur bei bestimmten krankheitsbildern nicht zu hause aufhalten! z.B. wer ein gebrochenes bein hat und im kino vom chef gesehen wird, dem wird nichts getan. wenn du aber mit einer sogenannten erkältung oder magengrippe im kino sitzt und morgens dem chef gesagt hast dass du totkrank bist, dann kann er dir kündigen. und das mit recht!
UND wenn man wirklich krank ist, kann man zumindest an die Klingel gehen und sagen dass man nicht in der lage ist jemanden hereinzulassen. so einfahc ist das. hat man nichts zu befürchten, kann und sollte man das auch tun! ausserdem heisst das "verbieten" nicht verbitten...
Kommentar von
sonnenladysonnenlady @fensterputzer - was ist los mit dir? Vom falschen Gras geraucht??? "Verbitten" ist genauso schon richtig geschrieben und gemeint. Wenn du es nicht kennst - der Duden hilft.
Ansonsten - keiner bestreitet hier, dass du mit der spanischen Grippe lieber nicht Halligalli auf Malle machen solltest.
Wenn der Chef meint, einem Blaumacher auf der Spur zu sein, muss er das beweisen. Eine Mitwirkungspflicht durch den Arbeitnehmer besteht dabei nicht.
Er kann aufmachen wenn er will und lässt es sein, wenn er nicht will. So einfach ist das.
-
2Antwort von
BratpittBratpitt
Was hast Du denn für einen Idioten von AG ? Wenn Du krank bist, bist Du krank ! Würde er Dich auch im KKH besuchen, um zu sehen, ob Du wirklich drin liegst ? Was er macht, geht zu weit ! Wenn Du bettlägerisch bist, kannst Du nicht aufstehen ... Stelle die Klingel ab !
-
2Antwort von
honoriahonoria
Zum einen geht das deinen Chef nichts an und wenn er jemanden schickt dann machst du die Tür nur einen Spalt auf bzw hast vielleicht so eine Kette dran und tust als hättest du den Postboten erwartet und sagst du kannst jetzt nicht reden etc du musst dich hinlegen. Tür zu knallen und ab auf die Couch oder ins Bett.
Hast du mal überlegt, dir nen neuen AG zu suchen?
Gute Besserung
-
2Antwort von
anjannianjanni
Warum bist Du krankgeschrieben?
Du brauchst ja niemandem zu öffnen, wenn Du nicht willst. Je nach Krankheit darf man auch Spaziergänge machen oder muß Bettruhe halten.
Auch ans Telefon brauchst Du nicht zu gehen, wenn Du nicht willst.
Mag sein, daß der Chef Dich kontrollieren will. Vielleicht hat er aber auch nur ein paar Fragen bezüglich Deiner Arbeit. Wäre das so schlimm, ihm die zu beantworten?
-
2Antwort von
jospejospe
du hast eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom arzt. du bist also krankgeschrieben. es kann dir nichts passieren.
das verhalten deines chefs ist unmöglich. er will dich unter druck setzen. natürlich darf er sich nach deinem befinden erkundigen.
Kommentar von
turaloturalo Es kann ihm was passieren, wenn er seine Einkäufe erledigt, sich mal schnell bei Mac Doof einen Burger holt, sein Auto schnell mal waschen läßt usw. Und das geschieht ihm dann auch zu Recht!!
Kommentar von
eureka1eureka1 in welchen Staat seid Ihr denn groß geworden?
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer eureka, in was für einer welt lebst du denn?
-
2Antwort von
KesskoKessko
Wenn jemand kommt, dann mach die Tür auf und sage, dass du dich sofort hinlegen musst, weil es dir total schlecht geht. Wenn er daheim bei dir anruft, sage deinem Chef das gleiche. Das was er da macht ist wirklich eine unverschämtheit. Ich würde mir eine andere Stelle suchen, denn wenn dein Chef kein Vertrauen zu dir hat, dann würde ich auch nicht mehr dort arbeiten wollen. Aber erst neue Stelle suchen und dann erst kündigen. Ich wünsche Dir eine gute Besserung! Werd bald wieder gesund!
-
2Antwort von
Morituri00Morituri00
Bei zweifeln kann der Arbeitgeber überprüfen lassen oder selber, ob du krank bist. Also mach die Türe auf, wenn jemand kommt und gut ist. Er sieht ja dann, dass du krank bist. Schau mal hier: http://www.fank-law.ch/publikationen/publikation4.pdf
Kommentar von
eureka1eureka1 Der Arbeitgeber kann nicht!
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer endlich mal ne vernünftige antwort. DH!!!
-
2Antwort von
AllesKnowerAllesKnower
Du musst die Tür nicht öffnen. Vielleicht nutzt Du die Tage mal um Stellenanzeigen zu sichten, dieser Arbeitsplatz scheint so seine Tücken zu haben !
-
2Antwort von
eureka1eureka1
Stell die Klingel ab und leg Dich ins Bett! Dein AG hat keinerlei direkte Kontrollrechte! Außerdem mußt Du nicht zu Hause beiben, Du kannst spazieren gehen, wenn es der Gesundung dient!
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer und wenn sie/ er die klingel abstellt und nicht an die tür geht, kann der chev vermuten dass er/sie die krankheit nur vortäuscht. hat man keine beweise dass man im bett gelegen ist, dann kann man sehr wohl ärger kriegen. ein krankenschein sagt noch lange nicht alles aus!
-
1Antwort von
kiwi1206 Wenn dein chef die anruft und dich fraqt ob du zu hause bist. Er darf dich zu hause besuchen aber, er darf dich nicht dazu zwinqen das du ihn in deine wohnunq lässt. also du musst ihn nicht rein lassen wenn du das nicht willst.. du musst selber entscheiden ob du nun deinen chef rein lässt oder nicht.. naja vielleciht konnte ich dir ja weiter helfen.. viel qlück noch dabei... lieben qruß kiwi1206
-
1Antwort von
diewildeHildediewildeHilde
Normalerweise hört man so was nur, wenn jemand schon öfter krank war, und Zweifel bestehen, daß derjenige auch wirklich krank ist. Jedoch müßte der Arbeitgeber dich dann auch mal erst zum Amtsarzt schicken (heißt der heutzutage noch so? Wahrscheinlich gibt es mittlerweile eine andere Bezeichnung dafür).
Ich würde an deiner Stelle folgendes machen: Ruf nachher in der Firma an, frage, ob es Unklarheiten bzgl. laufender Aufträge bzw. Arbeiten gibt, die du jetzt noch telefonisch abklären kannst. Du hattest ja keine Zeit, deinen Ersatz einzuarbeiten. Dann sage dem Chef, daß es dir jetzt nicht gut geht, du dich hinlegen möchtest und das Telefon abschalten wirst.
Du hast ja nicht geschrieben, was genau du nun hast. Natürlich ist es dir erlaubt, dich woanders auszukurieren, aber auch das kann man dem AG mitteilen (damit alle Zweifel ausgeräumt sind); der kann Kontrollanrufe machen, so viel er will: du mußt auch mal einkaufen gehen oder vielleicht weitere Arztbesuche wahrnehmen; du bist ja nicht verpflichtet, jetzt 24 Stunden deinem Chef zur Verfügung zu stehen. Aber es tut auch nicht weh, jetzt mal alle Zweifel auszuräumen, und sich mal eben in der Firma zu melden. So wasn nennt man "Kompromissbereitschaft".
-
1Antwort von
Virginia47Virginia47
Ich würde auf jeden Fall die Tür aufmachen und den Besucher reinbitten. Wenn man krank ist, hat mannichts zu verbergen. Egal ob es eine Kontrolle ist oder ein Anstandsbesuch.
Bei mir hat der Chef noch nie so reagiert, wenn ich krank war. Hast Du ein schlechtes Gewissen, dass Du Schlechtes dahinter vermutest?
Ich war mal fünf Wochen krank. Da ist trotzdem keiner auf die Idee gekommen, mich zu besuchen. Obwohl ich mich sicher darüber gefreut hätte. Es hat aber auch niemand angezweifelt, dass ich wirklich krank bin.
-
1Antwort von
lubelulubelu
Also Deine Frage, entschludige bitte, möchte Dir nicht zu nahe treten, aber es hört sich ein wenig so an als wenn Du einfach nur Urlaub auf gelben Schein machst.Wenn Du doch krank bist, und zu hause bist, dann kannst Du doch auch die Tür auf machen. Ich denke, wenn ein Arzt schon ne ganze Woche krank schreibt, dann scheint es ja auch was ernstes zu sein. Nur dann frag ich mich, was arbeitest Du, im Büro?? Denn wenn man krank ist und solange von der Arbeit fern bleiben kann und dann sich aber am PC setzt und fragt was man tun soll, dann ist das schon merkwürdig. Wie gesagt, ich will Dir nichts unrechtes, aber dann hätte die Frage anders gestellt werden können. Wobei wenn ich mal zwischen den Zeilen lese, bist Du krank wegen mobbing?? Dann solltest Du auf gar keinen Fall die Türe öffnen. Wie gesagt, die Angaben sind etwas mager um die richtige Antwort zu geben.
-
1Antwort von
Nikolas2Nikolas2
Also ich finde dem Arbeitsgeber steht das zu, dass er dich kontrollieren darf, ob du auch zu Hause bist...
Gibt so viele, die "krank" sind und nebenbei scharz arbeiten, da muss das einfach kontrolliert werden.
Und wenn du echt krank bist, kannst du ja schnell an die Türe gehen, ist ja nur eine Sache von 2-3 Minuten...
Kommentar von
BratpittBratpitt ... deswegen muß er Dich noch lange nicht zu Hause besuchen ... Der Krankenschein ist Beweis genug, daß man krank ist (selbst, wenn es vorgetäuscht wäre) !
Kommentar von
sonnenladysonnenlady Naja, was du findest widerspricht nur jeder Auffassung von Recht und Gesetz.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bei begründeten Verdacht auf Blaumacherei zum Amtsarzt schicken.
Er kann auch gern auf seine Kosten kontrollieren (lassen), ob er verbotenerweise Nebentätigkeiten nachgeht oder Dinge tut, die er mit seiner Krankheit eigentlich nicht dürfte oder könnte.
Was ihn jedoch nichts angeht ist die Frage, wo sein Arbeitnehmer sich wieder erholt und ob und wann er zu Hause ist. Absolutes nogo.
Kommentar von
eureka1eureka1 klare und vernünftige Aussage!
Kommentar von
BraunerBaer123BraunerBaer123 Zum Amtsarzt schicken ist falsch, richtig zum medizinischen Dienst der Krankenkasse schicken. Und eine nebentätigkeit, die vorher schon bestand muß nicht unbedingt verboten sein. Darüber würde ich aber keinesfalls den Chef informieren.
Kommentar von
eureka1eureka1 das sind ja Gestapo-Methoden!
Kommentar von
fensterputzerfensterputzer das sind keine gestapomethoden. Nikolas2 hat vollkommen recht!
-
1Antwort von
BuegelfeeBuegelfee
Na vielleicht will er nur freundlich sein und einen Krankenbseuch abhalten Wenn Du wirklich krank bist wird er das sehen und dich alsbald in Ruhe lassen.
Kommentar von
marildamarilda Nicht bei jeder Krankheit sieht man auch "Krank" aus
Kommentar von
BratpittBratpitt Der macht kein Krankenbesuch - der kontrolliert !
Kommentar von
BuegelfeeBuegelfee und wenn schon... er wird seine Gründe haben...
-
0Antwort von
BraunerBaer123BraunerBaer123
Dir droht eine Kontrolle, die Du am besten vermeiden solltest. Andererseits wäre die Firma berechtigt von der Krankenkasse zu verlangen, dass der medizinische Dienst der Krankenksse Deine AU überprüft. Die Diagnose erfährt Dein Chef üblicherweise nicht. Es sein denn, die Krankenkasse teil die Diagnose rechtswidrig mit. Das passiert ab und zu.
Und die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit ist ein Kündigungsgrund. Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 890/09
-
0Antwort von
buderak Deine Krankenkasse ist so oder so drüber informierrt, dass du krankgesschrieben bist. wenn du jetzt doch zur arbeit gehst und du dich verletzt, wird deine krankenkasse zu hundert prozent nicht dafür aufkommen. für so ne geschichten wärst du nicht versichert...
-
0Antwort von
michi024michi024
WO du dich aufhälst ist im endeffekt deine sache, hast du aber schon viele ominöse krank tage ist es legitim wenn der AG sich vergewissern will ob da alles mit rechten dingen zu geht! ich war auch eine woche krank bei meiner mutter weil ich eine beinverletzung hatte und nicht mal allein aufs klo kam, das hab ich auf arbeit auch ganz offen so gesagt das ich mich nicht zu hause bzw. in der stadt aufhalten (hatte ja dann auch nen krankenschein vom arzt aus einem anderen ort) und das war gar kein problem. wer ein reines gewissen hat kann auch die tür öffnen, so kannst du dir wenigstens nix nachsagen lassen
... aber nur bis 18 Uhr ...
wenn der arbeitgeber vermutet dass eine krankheit vorgetäuscht wird, kann er das sehr wohl tun.
neeee kann er nicht! solange man krank ist ist man krank...wer ist er den das er das darf...auch wenn du krank bist darfst du einkaufen gehn und im imbiss was essen...;o)
Ich denke mal, wer draußen umherspazieren kann, kann auch zur Arbeit gehen. So wurde ich erzogen. Krank heißt, ich liege krank im Bett oder auf dem Sofa. Ich war selbst mit Gipsbein im Büro... sitzen konnte ich auch da.
Wenn der Arzt einen krankschreibt dann hat das seinen Grund. Völlig egal ob ich mit abgesägten Fuß noch am PC arbeiten könnte.
Das hat mit Arbeitseinstellung zu tun. Für jeden Fehltag müssen Kollegen die Arbeit mit übernehmen oder der Chef muß jemanden einstellen, der für mich arbeitet. Wenn ich keine sonderlichen Schmerzen habe oder nicht im Bett liegen muß, gehe ich doch lieber arbeiten und lenke mich da ab, als das ich zu Hause gelangweilt rumhänge. Das ist aber auch Erziehungssache.
wenn man krank ist muss man zum arzt und wie kommt man da hin? in dem man das haus verlässt... also verstehe ich die diskusion grad nicht wirklich
Das hat mit Arbeitseinstellung zu tun. Für jeden Fehltag müssen Kollegen die Arbeit mit übernehmen oder der Chef muß jemanden einstellen, der für mich arbeitet. Wenn ich keine sonderlichen Schmerzen habe oder nicht im Bett liegen muß, gehe ich doch lieber arbeiten und lenke mich da ab, als das ich zu Hause gelangweilt rumhänge. Das ist aber auch Erziehungssache.
Wenn Ich als Koch mit Durchfall arbeiten gehen würde und jemanden anstecke und das essen noch verseuche, dann kann ich mich warm anziehen. Außerdem hast Du nicht zu entscheiden ob du zu hause bleibst. das hat der arzt zu entscheiden. und wenn es nicht so schlimm ist, fragt er einen ob man lieber zwei tage zu hause bleiben will
eben und ganz ehrlich? meine kollegen würden sich bedanken wenn ich mit ner fetten grippe oder magen-darm ins büro komme und auch noch alle anstecke!!!
Ihr wißt ganz genau, wie das mit der Einstellung zur Arbeit gemeint war. Mit einer verstauchten Hand kann man arbeiten, mit einem Magen-Darm-Infekt wohl nicht. Erbsenzähler!
Der Arbeitgeber kann ja jederzeit weitere Mitarbeiter einstellen. Man kann ohne Probleme ausrechnen, wieviel Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Wer das als Arbeitgeber nicht kann, kann sein Unvermögen nicht auf die Belegschaft abwälzenn
@bratpitt und turalo
Bis 18 Uhr ist totaler Quatsch. Man kann alles Mögliche machen, wenn man krank geschrieben ist, solange es dem Genesungsprozess nicht im Weg steht oder sogar förderlich ist. Selbst wenn der Kranke abends in der Kneipe hängt, kann ihm keiner was. Woanders jobben geht natürlich nicht. Das ist klar.
Und - man kann durchaus krank sein, ohne halb tot im Bett zu liegen. Es ist sogar besser, etwas früher die Reißleine zu ziehen und ein paar Tage auszufallen, als sich bis zum Umfallen zur Arbeit zu schleppen, dann richtig ausgeknockt zu werden und ewig zu brauchen, um wieder fit zu werden.
Zumal ein kranker Arbeitnehmer keine vernünftige Leistung bringt und eher Kosten verursacht, als Gewinn.
Schnell werden auch mal die Krankenkassen aufmerksam. Die dürfen sogar ihre "Spitzel" ganz offiziell aussenden.
Und mit einer Krankschreibung darf man ganz sicher nicht in die Kneipe oder Funsportarten nachgehen.
@sonnenlady es tut mir leid, aber ich lese immer mehr unqualifizierte antworten von dir, von denen ich beim besten willen NICHT weiss woher du die hernimmst. auch wenn man dir fachkundige beweise bringt, weisst du immer alles besser. mich würde es gerne interessieren woher du deine infos hernimmst, aus rechtbüchern oder rechtsurteilen die man sich ergooglen kann, bestimmt nicht......
@turalo: das stimmt wohl...
die antwort von sonnenlady ist die einzig richtige, einfach mal googeln, dazu gibt es einen haufen gerichtsurteile
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/arbeitsrecht-krankenstand-ist-kein-hausarrest-593183.html
Es kommt immer auf die Krankheit an ... Wegen Husten oder Niesen, muß keiner im Bett liegen ...
(Bei berechtigem Zweifel, darf er sehr wohl einen Spitzel auf Dich ansetzen. Du bezahlst sogar den, wenn es sich als Wahrheit herausstellt, daß Du getrickst hast !)
bist 18 Uhr? Davon hab ich noch nie gehört
wer sagt denn nur bis 18 uhr?
Bis 18.00 h darf man raus, wenn man eine Krankheit hat, die nicht erfordert, daß man im Bett liegt. Mit einem gebrochenen Bein darf man also bis 18.00 h raus.
quatsch
18 Uhr? Das ist Blödsinn. Man darf sogar in die Disko gehen, wann man z. B. wegen Depressionen krank geschrieben ist.
wie gesagt, es hängt tatsächlich vom krankheitsbild ab. aber manche wissen es einfach besser.....
@turalo + fensterputzer. Bitte mal richtig lesen. Von Funsportarten war nicht die Rede. Obwohl selbst die (wie miboki richtig schreibt) durchaus auch erlaubt und gewollt sein können. Z.B. bei psychischen Erkrankungen, die schon längst Volkskrankheit Nr. 1 sind.
Was ist daran bitte unqualifiziert? Einfach mal informieren sollte helfen. Im Einzelfall kann einem der Arzt natürlich auch Auskunft geben.
Hier mal eine Unterstützung: http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/arbeitsrecht-krankenstand-ist-kein-hausarrest-593183.html
Hier wird eine Menge aus dem Bauch heraus behauptet, deswegen folgende Klarstellung:
Der Arbeitgeber kennt die Diagnose nicht, deswegen kann er natürlich erst einmal anzweifeln dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, beispielsweise wenn er irgendwelche verdächtigen Hintergrundgeräusche hört, oder den Arbeitnehmer beim Einkaufen antrifft.
Der Arbeitgeber kann den erkrankten Arbeitnehmer auch zu Hause besuchen, das ist nicht verboten, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nicht in die Wohnung bitten, oder irgendwelche Auskünfte zur Diagnose oder zur Behandlung machen.
Der Arbeitgeber könnte sich in einem nächsten Schritt an die Krankenkasse des Arbeitnehmers wenden, damit die Krankenkasse veranlasst dass der Arbeitnehmer sich beim MDK (umgangssprachlich Vertrauensarzt) vorstellen muss.
Korrekt ist allerdings, dass der Arbeitnehmer nicht in jedem Fall das Bett hüten muss, oder generell nicht das Haus verlassen darf.
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet alle Tätigkeiten zu unterlassen, die seiner Genesung entgegenstehen, oder diese verzögern.
Ein Diskobesuch wäre aber in keinem Fall zu empfehlen.
Peter Kleinsorge
PETER: DH