Hallo, mein Freund ist Kolumbianer und seit 3 Monaten in Dtl. Er macht zur zeit einen Sprachkurs und hat bis nächstes Jahr Oktober einen Aufenthaltstitel allerdings ohne Arbeitserlaubnis. Er möchte im Oktober 2012 dann studieren. Jetz hat die Frau von der Ausländerbehörde gesagt, er muss bei der Regierung von Oberbayern etwas mit seinen Zeugnissen machen lassen, damit sie ihm eine Arbeitserlaubnis erteilen kann. Diese Stelle sagt jedoch, dass dies nicht möglich ist. Kennt sich irgendwer damit aus und kann mir weiterhelfen???? Ich wär euch so dankbar.
Arbeitserlaubnis für Kolumbianer
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BodensatzBodensatz
Hallo, was soll er denn mit den Zeugnissen machen lassen? das wär erst mal wichtig. Welchen Aufenthaltsstatus hat er? Hat er eine AE nach § 16 (1) oder 16(4)? Steht auf der AE drauf. Wenn die Frage noch aktuell ist, sag Bescheid, ich kann dir weiterhelfen. Arbeite in einer Ausländerbehörde, brauchte halt nur mehr Infos. Generell ist es so: wenn er eine AE nach §16(1) hat, kann erim ersten Jahr nur in den ferien arbeiten. Im zweiten und den weiteren Jahren kann er 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten. Mehr geht nicht, da er zum Studium und nicht zum Arbeiten nach Deutschland gekommen ist. Du siehst, ich brauch mehr Infos, also melde dich ruhig.
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MB2819MB2819
Eventuell mal bei der kolumbianischen Botschaft nachfragen. Notfalls Anwalt für Ausländerrecht aufsuchen. Viel Glück.
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OptikMafiaOptikMafia
Heirate ihn, dann gibts keine Probleme mehr.
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RatgeberkoenigRatgeberkoenig das ist so pauschal nicht richtig.
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KleinesFaultier Das wollen wir beide nicht überstürzen. Denke, dass durch eine Heirat das Arbeitsproblem auch nicht gelöst ist. Das einzige war sicher wäre, denke ich wäre, dass er in Deutschland bleiben darf.
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Hallo Bodensatz, waren noch ein paar Mal bei der Ausländerbehörde und haben es jetzt geschafft (im April, eine Antwort war im Dezember) eine Arbeitserlaufnis zumindest in Aussicht zu stellen. Die Zeugnisse musste er anerkennen lassen und wenn wir die jetzt haben, dann muss er nochmal zur Ausländerbehörde und dann bekommt er die Arbeitserlaufnis in den ferien. Da er ja den Deutschkurs besuchen muss um überhaupt in Dtl. bleiben zu dürfen. Was mir jedoch noch im Magen liegt ist, dass wenn er den Studienplatz nicht bekommt, ausreisen muss, da er sein VISUM hier in Deutschland dann nicht ändern lassen kann vom Studentenvisum zum Arbeitsvisum. Jedoch weiß ich nicht ob das so korrekt ist. Weißt du da evtl. genaueres. Im Moment hat er nur ein Visum zum Sprachenlernen und zur Vorbereitung aufs Studium, mehr nicht. DANKE DANKE für deine Hilfe lg