Hallo,
ich stehe vor einem Problem, bei dem ich nicht so recht weiß, ob mir Recht geschieht:
ich wurde von einer Agentur für eine Messe , für einen Kunden, für eine Woche mit festen Arbeitszeiten gebucht. Der Kunde hat sich am 2. Tag auf der Messe beschwert, dass ich einen bestimmten Aufgabenbereich, den er über die Agentur besetzt haben wollte , nicht erfülle. Das tat ich nicht, weil dieser nicht in meinem Arbeitsvertrag stand. Der Kunde bricht den Auftrag ab und möchte von der Agentur eine andere Arbeitskraft ordern. Die Agentur will mir daraufhin nicht die gebuchte Zeit vergüten , sondern nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Nun steht im Arbeistvertrag folgende Klausel:
Falls der Einzelauftrag aus unvorhersehbaren Gründen kurzfristig nicht zustande kommt, so kann der Auftragnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung stellen. "agentur" kann auch während der Einsatzzeit ohne Angabe näherer Gründe den Einsatz verkürzen und/oder ganz absagen. Bei Abbruch des Auftrages durch den Auftraggeber werden nur die bis zum Abbruch geleisteten Einsatzstunden vergütet, es sei denn es liegt mutwillige Schlechterfüllung / Vertragsbruch des Auftragnehmers vor.
Schlechterfüllung liegt jedoch nicht vor, meinen Job habe ich gut gemacht, dass hat mir der Kunde bestätigt, nur konnte ich eben den von ihm spontan angeforderten Dienst nicht leisten.
Muss die Agentur mich nun voll bezahlen, oder darf sie mir einfach zwischendurch absagen?
Ich hoffe es weiß jemand Rat.
LG
Ich habe schon mit der Agentur gesprochen. Sie wollen den Wünschen des Kunden gerecht werden.Ich wurde jedoch fest für ein Aufgabengebiet gebucht und der Kunde benötigt mich nun nicht mher, sondern eine andere Abreitskraft. Die Agentur meint, wenn ich den neuen Job nicht mache, dann zahlen sie auch nicht. Aber das kommt mir nicht fair vor, denn ich habe andere Aufträge abgesagt um diesen zu machen, und bin auch breit dazu. Der Fehler liegt eignetlich seitens der Agentur, weil sie mich falsch gebrieft haben.