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Arbeitsbescheinigung und Zeugnis Fristen für den AG

Frage von Wackelpeter75 Wackelpeter75

Mahlzeit, ich habeinm Januar fristgerecht meine Kündigung zum 07.02.11 bekommen. Am 26.01.11 habe ich darum gebenten mir zumindest ein Zwischenzeugnis auszustellen, bis Dato nichts !!! Am 27.02 habe ich die Vordrucke der Agentur (Arbeitsbescheinigung) persönlich vorbegebracht. Heute wurde mir telefonisch mitgeteilt das ich mich bis nächste Woche gedulden müsse !!! Vorher kann aber mein ALG 1 nicht berechnet werden. Habe Frau und Kind und brauche aber zum ersten das Geld. Kann ich eine Frist setzen bis wann die Papiere fertig sein sollen ???

Vielen Dank

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ich würde an Ihrer Stelle einen eigenen Zeugnisentwurf schreiben, den Ihr ehemaliger Arbeitgeber übernehmen kann.

    Auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses kann in Ihrem Fall verzichtet werden, da das Zwischenzeugnis aller Voraussicjht nach nicht schneller fertig ist, als das Arbeitszeugnis.

    Das Januar-Gehalt haben Sie noch bekommen und Ihr alter Arbeitgeber muss Sie bis zum 07.02.11 bezahlen. Ende Februar sollte der restliche Februar Lohn (bis zum 07.02.) und das ALG-1 für den restlichen Monat Februar (08.02. bis 28.02) auf Ihrem Konto sein. Machen Sie der Agentur für Arbeit Druck, notfalls müssen die Ihnen einen Abschlag zahlen.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Schnuckikinder Schnuckikinder

    Natürlich kannst Du eine Frist setzen. Und ein Zwischenzeugnis würde ich nicht verlangen. Verlange ein ordentliches Arbeitszeugnis. Hier musst Du jedoch darauf achten, dass es nicht negativ geschrieben ist, ansonsten kannst Du es neu verlangen.

    Kommentar von Wackelpeter75 Wackelpeter75

    Werde es bei mir im Meisterkurs vom Dozenten für Arbeitsrecht prüfen lassen beim nächsten Termin in 2 Wochen (wenns dann mal da ist ...)

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    Antwort von Torenti Torenti

    schildere dein problem dem arbeitsamt, die kümmern sich darum. soweit ich weiß setzen die deinem ag eine frist von 14 tagen, dann gibts ne strafe. du selbst kannst wenig machen, wenn der nicht will, will der nicht. wende dich wirklich dringends ans amt. die regeln das schon.

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    Antwort von CScheller CScheller

    Natürlich kann dein Arbeitslosengeld berechnet werden ! Die dämlichen Arbeitgeber lassen sich mit absicht Zeit ! Du muss beim Arbeitsamt anrufen und dir eine Ersatzbescheinigung holen! Die Ersatzbescheinigung füllst du aus, und legst all deine Verdienstabrechnungen bei ! Ich glaube rückwirkend ein Jahr! (Falls vorhanden.)

    Und das wars schon, ganz einfach !

    Kommentar von Torenti TorentiTorenti

    ja stimmt, das geht. nimm deine verdienstbescheinigungen mit zum amt.

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