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Arbeitsbescheinigug bei variablen Entgeltbestandteilen

Frage von Nightshifter Nightshifter

Hallo ich scheide bei meinem "noch Arbeitgeber" zum 30.09.2010 aus. Meine Kündigung habe ich bereits vor einem Monat bekommen, zusammen mit einer Arbeitsbescheinigung auf der noch 3 Monate gefehlt haben. Ich habe nun einen Nachtrag zu einer Arbeitsbescheinigung bekommen auf der nur bis 31.8 die Beträge drinstehen. Das Problem ist, dass ich für den September variable Entgeltbestandteile bekomme, die aber erst Ende Oktober abgerechnet werden können. Daher kann mein AG den September noch nicht bescheinigen. Wie muss ich hier denn vorgehen, damit mir keine Nachteile entstehen, denn ich brauche mein ALG ja

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Antworten (2)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Du musst das bei der Arbeitsagentur angeben, dann bekommst du eben einen vorläufigen Bescheid, der dann einen Momnat später berichtigt wird.

    Kommentar von Nightshifter NightshifterNightshifter

    Weist du das sicher oder ist das ne Vermutung?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Anders geht es ja gar nicht. Du musst u.U. einen Vorschuss beantragen.

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    Antwort von Mawa2007 Mawa2007

    der laufende Monat muss nicht bescheinigt werden

    Kommentar von Nightshifter NightshifterNightshifter

    Der September ist auch nicht der laufende Monat. Ich stelle ja meinen Antrag nach dem Ausscheiden

    Kommentar von Mawa2007 Mawa2007Mawa2007

    wie du hast dich noch nicht Arbeitslos gemeldet? Das bedeutet SPERRE

    Kommentar von Nightshifter NightshifterNightshifter

    Arbeitslosmeldung ist nicht das selbe wie Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, die Agentur weis schon seit 2 Monaten, dass ich arbeitslos werde

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