Hallo ich scheide bei meinem "noch Arbeitgeber" zum 30.09.2010 aus. Meine Kündigung habe ich bereits vor einem Monat bekommen, zusammen mit einer Arbeitsbescheinigung auf der noch 3 Monate gefehlt haben. Ich habe nun einen Nachtrag zu einer Arbeitsbescheinigung bekommen auf der nur bis 31.8 die Beträge drinstehen. Das Problem ist, dass ich für den September variable Entgeltbestandteile bekomme, die aber erst Ende Oktober abgerechnet werden können. Daher kann mein AG den September noch nicht bescheinigen. Wie muss ich hier denn vorgehen, damit mir keine Nachteile entstehen, denn ich brauche mein ALG ja
Antworten (2)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
DerHansDerHans
Du musst das bei der Arbeitsagentur angeben, dann bekommst du eben einen vorläufigen Bescheid, der dann einen Momnat später berichtigt wird.
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0Antwort von
Mawa2007Mawa2007
der laufende Monat muss nicht bescheinigt werden
Kommentar von
NightshifterNightshifter Der September ist auch nicht der laufende Monat. Ich stelle ja meinen Antrag nach dem Ausscheiden
Kommentar von
Mawa2007Mawa2007 wie du hast dich noch nicht Arbeitslos gemeldet? Das bedeutet SPERRE
Kommentar von
NightshifterNightshifter Arbeitslosmeldung ist nicht das selbe wie Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, die Agentur weis schon seit 2 Monaten, dass ich arbeitslos werde
Diese Frage
Weist du das sicher oder ist das ne Vermutung?
Anders geht es ja gar nicht. Du musst u.U. einen Vorschuss beantragen.