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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

Frage von ezbuddie ezbuddie

bin zwar nicht davon betroffen, wollt aber mal wissen ob Arbeitslose für solche Maßnahmen verpflichtet werden? Oder ist es so, dass man sich als Arbeitsloser für eine solche Maßnahme anmelden muss?

Und zum Schluss noch: Gehören 1 Euro Jobs eigentlich auch zu solchen den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen?

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Antworten (3)

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    Antwort von DanzaKuduro DanzaKuduro

    Meist sinnloser Scheiß, zum Ko.tzen sowas. Wenn möglich, IMMER davor drücken. In überwältigender Mehrheit ist das reine Zeitverschwendung.

    Kommentar von ezbuddie ezbuddieezbuddie

    wurdest du dazu gezwungen??

    Kommentar von ezbuddie ezbuddieezbuddie

    wurdest du dazu gezwungen??

    Kommentar von DanzaKuduro DanzaKuduro

    Kenne wen, der da auch mitmachen sollte/musste (?). Aber glaube, man muss da leider mitmachen.

    Kommentar von ezbuddie ezbuddieezbuddie

    okay, aber danke für deine antwort ;)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die ursprünglichen ABM-Stellen gibt es in dieser Form nicht mehr.

    Die 1€-Jobs  stellen Arbeitsgelegheiten dar. Hier soll Langzeitarbeitslosen die Gelegenheit gegeben werden zu beweisen, dass sie noch für einen normalen Arbeitstag geeignet sind.

     

    Beide "Gelegenheiten" haben aber immer wieder dazu geführt, dass zusätzliche Arbeitsplätze nicht geschaffen wurden, sondern im Gegenteil reguläre Arbeitsplätze abgeschafft wurden.

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    Antwort von Inga1605 Inga1605

    Ja - sie sind verpflichtet.

    Aber nur so nebenbei bemerkt, ich finde den Ausdruck: 1)  "arbeitssuchend" wesentlich angebrachter, als 2) "arbeitslos".

    1) ich bin auf der Suche nach einer Arbeit ...  :-)

    2) ich bin die Arbeit los (und möge sie hoffentlich nicht auf mich zurückkommen)  :-(

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