Arbeitsbdingungen/Arbeitsräume Pausenraum - was ist vorgeschrieben?

4 Antworten

Das ganze wird in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Soweit ich es eben überflogen habe, sind Pausenräume ab 10 Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Bei kleineren Unternehmen genügen anscheinend Sanitäreinrichtungen.

§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte (1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

(2) 1Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. 2Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. 3Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. 4Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. 5Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.

(3) 1Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. 2Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. 3Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. 4Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.

(4) Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen müssen entsprechend der Unfallgefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe vorhanden sein.

(5) Für Beschäftigte hat der Arbeitgeber Unterkünfte bereitzustellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen, und die Abgelegenheit des Arbeitsplatzes dies erfordern und ein anderweitiger Ausgleich vom Arbeitgeber nicht geschaffen ist.

(6) Für Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte nach den Absätzen 2 bis 5 gilt Absatz 1 entsprechend.

Kammikaze 
Fragesteller
 23.06.2014, 10:40

vielen DAnk für die umfangreiche Antwort

Gemäß Arbeitsstättenverordnung ist ein Unternehmen ab zehn Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen. Hierbei gibt es Ausnahmen. So ist ein Pausenraum z. B. unnötig, wenn eine Betriebskantine die Anforderungen an einen Pausenraum gem. Arbeitsstättenverordnung erfüllt oder wenn die AN in Büroräumen arbeiten. Hat das Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte, muss nur dann ein Pausenraum bereitgestellt werden, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern.

Das kannst Du alles in der Arbeitstättenverordnung nachlesen, welche Du im Internet findest.

Kammikaze 
Fragesteller
 23.06.2014, 10:43

Vielen Dank für die Antwort, hm, dann ist warmes Wasser nciht vorgeschrieben? Ist ja ein Ding, wo müssen dann die Arbeitneher essen, am Platz oder auf dem WC? Sachen gibt es...

Deichgoettin  23.06.2014, 12:12
@Kammikaze

Warmes Wasser ist nicht vorgeschrieben. Wenn kein Pausenraum, dann wird gegessen am Arbeitsplatz. (wenn Büro)

In meinen Augen ist das schon sehr Fragwürdig...denn wie soll der Arbeiter hier entspannen können

Kammikaze 
Fragesteller
 23.06.2014, 10:40

GEnau das frage ich mich ja auch. Wo und wie sollen die denn essen - auf dem Klo?