1

Arbeitsauftrag für zuahause als Arbeitsunfall?

Frage von Panici Panici

Es geht um folgendes: Ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits und krankenpflegerin und hatte zu der zeit Blockunterricht,also schule und am Di den 10.1. haben wir einen Ausarbeitung bekommen, diese wir zuhause erledigen sollten, aber während der Schulzeit statt fand. Auf jeden fall kam gerade meine Patnerin für die Arbeit und hat noch stühle mit gebracht die ich mit tragen wollte und bin um schenller zu ihr zu kommen aus 2 m höhe aus dem Fenster gesprungen (ja sehr dumme idee) und habe mir dabei einen komplizierten Bruch zugezogen. Da ich ja eigentlich für gewöhnlich unterricht in der schule gehabt hätte, würde ich gerne wissen ob man das auch als Arbeitsunfall rechnen kann? Weil es war ja dann eigentlich in der Pause, weil wir zu der Zeit nicht an der Ausarbeitung saßen. Das Problemm ist jetzt eigentlich das meine Kursleitung die ganze zeit meinte das es als arbeitsunfall behandelt wird und hätte daher ja alles von der Berufsgenossenschaft bezahlt bekommen und man hätte mich weiterhin im krankenhaus versorgt. Heute allerdings haben die mich angerufen und meinten, da ich ja zuhause war und da gesprungen bin, wird das von der krankenkasse übernommen werden und die jetzt erstmal gucken müssen wie die da wieder rauskommen, da mir schon gebührenfrei Medikamente gestellt wurden usw.

Fragen: Kann meine Kursleitung Probleme bekommen, weil sie uns wöhrend der eigentlichen Schulzeit hat die Ausarbeitung zuhause machen lassen? Ist das überhaupt gestattet?

Und ist es als Arbeitsunfall zu behandeln, wenn ich beweise kann das es Arbeitszeit war oder ist das unmöglich??

Ab dem 16 ist unser Kurs ja wieder in der Praxis für einen 9 Wochen-Einsatz und ich bin auch für die Zeit arbeitsunfähig, da es wie gesagt ein sehr komplizierter bruch ist. Und da würde es mir schon zugute kommen, wenn die Berusgenossenschaft dafür aufkommt. Und ich vertraue dem krankenhaus in dem ich arbeite und hätte mich wirklich gerne weiterhin von denen behandeln lassen... Ist das also vielleicht auch möglich, wenn es kein Arbeitunfall war?? Ich wprde nur ungern zu einem fremden chirurgen gehen.

ach man dasm acht mich alles wahnsinnig!

Es war halt meine 'private Arbeitszeit' die ich nicht gerade sollvoll genutzt habe...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lokicorax Lokicorax

    Hoi.

    Vergiß bitte den Quatsch, den die anderen hier geschrieben haben.

    Beim Arbeitsunfall kommt es erstmal nicht auf das Verschulden an. Daher steht auch im Gesetz: §7 Abs.2 SGB VII "Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

    Hier ist, meiner Meinung nach, abzuklären, warum ihr die Arbeit zu Hause gemacht habt. Wenn ihr den Auftrag der Lehrerin erhalten habt, die Ausarbeitung zu Hause zu erledigen, bleibt erstmal der Versicherungsschutz über die Schule bestehen.

    Dann bleibt nur noch die Frage, ob die Hilfe beim Tragen der Stühle "im inneren Zusammenhang" mit der Hausarbeit steht.

    Die Frage, wer die Kosten der Behandlung trägt, wird eh zwischen der Krankenkasse und der BG/GUV im Hintergrund abgeklärt.

    Erstmal merkt man als Verletzter den Unterschied in der Heilbehandlung auch nicht. Erst nach den sechs Wochen Lohnforrtzahlung wird es interessant. Auch bei späteren Physio-Behandlungen kann es unterschiede geben. Aber bei der reinen Behandlung/OP im Krankenhaus bleibt alles gleich.

    Von daher: gute Besserung!

    Ciao Loki

    Kommentar von dangersciolism dangersciolismdangersciolism

    Ja, dieser Info schließe ich mich an.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    man kann sich auch an die eigene Krankenkasse wenden. Dort gibt es Unfallspezialisten, die die Abgrenzung eines Arbeitsunfalls sehr genau kennen. Auch die Krankenkasse hat das Ziel, dass es als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Chancen kann ich nicht abschätzen. Ggf. kann entscheidend sein, ob die Stühle fürs Lernen sinnvoll bzw. notwendig waren. Die Krankenkasse ist dein Verbündeter!

    Die meisten Ärzre und Krankenhäuser haben eine Zulassung der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

    Gute Besserung!

    Gruß

    RHW

  • 1
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Das ist keineswegs ein Arbeitsunfall.Sondern es ist ein Unfall,der durch eigenes Verschulden hervorgerufen wurde.

    Kommentar von sabirke sabirkesabirke

    Ob selbstverschuldet oder nicht ist für einen AU ersteinmal nicht von Interesse.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Das aus dem Fenster zu springen hat mit Erledigung des Arbeitsauftrages wirklich nichts zu tun. Die Kursleitung wird da sicher keine Probleme bekommen, es sein denn der Fenstersprung war angeordnet.

    Kommentar von Panici Panici

    Jaa ich kenne mich da ja nicht mit aus. Vor allem hat meine Kursleitung meinte die ganze zeit, das zählt als Arbeitsunfall! Und da dachte ich im nachhinein sie hat bestimmt angst probleme zu bekommen, wweil wir ja eigentlich in der schule gesessen hätten.

  • 0
    Antwort von sabirke sabirke

    Ersteinmal kannst Du in dem Krankenhaus bleiben das die Behandlung begonnen hat. Ich denke zwar nicht dass es ein AU ist, da Voraussetzung für einen AU eine Tätigkeit im Interesse des Betriebes ist und alles versichert ist außer Vorsatz. Dein Fenstersprung war "nur" grobe Fahrlässigkeit. Wenn die BG das als Unfall ablehnt kannst Du ja noch in Widerspruch gehen, die Zusammenhänge nochmal schildern und um eine weitere Prüfung bitten.

  • 0
    Antwort von franzi111 franzi111

    aus 2 m höhe aus dem Fenster gesprungen (ja sehr dumme idee)

    Unfall ??? Selber schuld !!!

    Kommentar von Panici Panici

    Ist mir schon bewusst, das das Eigenverschuldung ist!

  • 0
    Antwort von SuicideSquad SuicideSquad

    Das wird schwierig, du hast ja etwas gemacht dass nicht zu deiner Arbeit gehörte und zudem hast du diesem Unfall auch noch grob-fahrlässig verursacht.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir erzählen: Mein Bruder hatte im Sommer einen schweren Verkehrsunfall und wurde in ein Berufgenossenschaftliches krankenhaus gebracht, da die dort auf olche Verletzungen spezialisiert sind (obwohl es kein Arbeitsunfall war) und im Nachhinein wurde die Behandlung trotzdem dort weitergeführt, da der behandelnde Arzt ja nunmal da ist. Das bezahlt aber trotzdem die Krankenkasse. Also auch wenns nicht als Arbeitsunfall angesehen wird könntest du trotzdem evtl weiter dort behandelt werden. Und die Krankenkasse kommt doch genauso für dich auf wie die berufsgenossenschaft oder? Als Krankengeld usw...

  • 0
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    natürlich ist das KEIN arbeitsunfall.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.