mein chef verlangt von mir dass ich ab morgen wieder arbeite obwohl ich vor 4 tagen op hatte (handgelenk zertrümmert+gips) falls mich mein hausarzt nicht aus der krankschreibung (6 wochen) entlässt hat er gedroht mich zu kündigen. was kann passieren wenn ich ohne zustimmung des arztes wieder arbeiten gehe?
arbeitsaufnahme trotz krankschreibung
Antworten (17)
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5Antwort von
kochstuebchenkochstuebchen
ich würde meinen Arbeitgeber wegen Nötigung anzeigen. Spreche mit Deinem Arzt darüber und nehme dir einen Anwalt. Keiner hat es nötig so einen Chef haben zu müssen. Wer will für bleibende Schäden aufkommen und was sollst 'Du mit einer Hand machen.
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3Antwort von
fine0901fine0901
darfst du nicht, dann bist du nicht versichert!!!!! Was ist denn das für ein Chef? Kannst ja mal beim Arzt nachfragen, ob er es verantworten kann, wenn du wieder arbeitest!
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2Antwort von
Kiwi02602 Um himmels Willen, mach das blos nicht!! Erstens macht sich dein Chef strafbar und zweitens stehst du, wenn dir etwas passiert, ohne Versicherungsschutz da. Dein Chef kannst du sogar anzeigen wegen Nötigung und bei der Innung melden. Sei wirklich vorsichtig, wer weiß was da alles passieren kann, die Hand muss unbedingt ruhig gestellt bleiben. Die Konsequenzen wegen zu früher Beanspruchung ist nicht vorrauszusehen. Mach deinem Chef klar wie es rechtlich aussieht und nimm dir nötigenfalls einen Anwalt. Gute Besserung und lass dich nicht unter Druck setzten!!!
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2Antwort von
elkeraelkera
Ich würde mich auf keinen Fall erpressen lassen. Deine Gesundheit sollte doch auf jeden Fall vorgehen. Falls du ohne Zustimmung des Arztes arbeiten gehtst, kann es passieren, wenn die Verheilung nicht so läuft wie sein soll, das du die Konsequenzen selber tragen musst. Das heißt wenn du dadurch bleibende Schäden hast, musst du mit diesen Konsequenzen leben.
Übrigens kannst du gegen so eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen.
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2Antwort von
curafecurafe
das würde dein chef gern, sorry sei ned so blöd und geh arbeiten, falls er dir kündigen sollte geh zum arbeitsgericht, die freuen sich über solche fälle
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2Antwort von
DrajaDraja
Wenn Du trotz Krankschreibung arbeiten gehst könntest Du Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn Dir bei der Arbeit etwas passiert... Du müßtest wenn erst zum Arzt und die AU sozusagen "aufheben" lassen...
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1Antwort von
BBhasser Melde dass auch deiner Krankenkasse und überlege ob du dir nicht eine Beratung bei einem Anwalt leisten kannst (Beim Anwalt immer vorher nach dem Preis der Beratung fragen). Versuche einen Zeugen für die Drohung zu finden!
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1Antwort von
lalaranchlalaranch
Du hast keine Versicherungsschutz. Du machst dich ausserdem strafbar und dein Chef noch mehr.
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1Antwort von
kassiskassis
das geht nicht,,,du bist in dem moment nicht versichert wenn etas passiert,,,,ist doch wohl echt der hammer,,,da hattest du eine op und das gelenk ist im gips und dein chef setzt dich so unter druck,,,,da hast nen gelben schein der kann dir eigendlich gar nichts aber leider muß man ja trotzdem heutzutage angst haben das der job dann weg ist,selbst wenn man ernsthaft krank ist!
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1Antwort von
tini1082tini1082
lass dich ncht so unter druck setzen, geh zu deinem ha und lass dich beraten. mit einer au (arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bist du zwar krank geschrieben, bist allerdings nicht verpflichtet zu hause zu bleiben. wenn du dich in der lage fühlst arbeiten zu gehen, dann kannst du das tun, ist nur eine empfehlung
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1Antwort von
KnabberstangeKnabberstange
Das würde ich mal melden.
Dein Chef ist ja mal ein Oberpenner!
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lenzing42lenzing42
Du solltest das Verlangen deines Arbeitgebers nach Wiederaufnahme der Arbeit mit dem Sachbearbeiter deiner Krankenversicherung besprechen.Der wird vermutlich auch wissen,was die Berufsgenossenschaft dazu sagt.
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Tessa13Tessa13
das ist ungesetzlich und wo gibt es den solche AG???Du musst dich gegen diese Machenschaften wehren,schaff aber Beweise und lass es darauf ankommen,dann verklg ihn,bis die Schwarte kracht und er es lernt,sonst ändert sich hier nie etwas in Deutschland!!
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finchen012finchen012
du bist noch nicht gesund geschrieben,also bleib zu hause,lass es darauf ankommen ,das arbeitsgericht freut sich,ausserdem kann die krankenkasse,wenn dir was passiert ihre zahlungen verweigern
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anjafredanjafred
Ich würde mich an Deiner Stelle beim Arbeitsgericht erkundigen , wie Du Dich am besten verhältst , denn der Arbeitgeber kann Dich nicht zwingen zu arbeiten mit dieser Verletzung . Was hätte er denn auch davon , Du kannst dann eh nicht richtig zupacken und letztendlich dauert der Heilungsprozess dann noch länger und wer weiß ob Du dann nicht auch bleibende Schäden behältst. Ich würde mit dieser Verletzung auf gar keinen Fall arbeiten gehen .
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Beetle75Beetle75
Dann bist Du nicht versichert! Rufe bei der ARGE an und melde den Fall, die können Dir da besser Auskunft geben!
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KnabberstangeKnabberstange Wiso denn ARGE?
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kochstuebchenkochstuebchen möchte ich auch mal wissen
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Beetle75Beetle75 Die haben eine Rechtsabteilung, die auch angestellten in solchen Situationen hilft! Wissen nur die wenigsten
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tini1082tini1082 das stimmt nicht, das mit der versicherung war früher mal so, ist heute aber nicht mehr
wenn Dein Gips entfernt wird, wirst du erst einmal zur Reha müssen.