Hallo, folgendes ist der Fall. Alleinerziehende Mutter von einer Tochter, Lohnsteuerklasse 2 hat ein Arbeitsangebot. Nun die Fragen dazu: 1. Wenn der Arbeitgeber einfache Fahrt 39KM entfernt ist, hat Sie dann die Möglichkeit sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen? 2. Wenn Sie wegen der Aufnahme der Arbeit zusätzlich zu dem Kindergartenplatz noch eine Tagesmutter braucht, da sie dann in Schichtarbeit tätig ist, kann sie das dann nächstes Jahr von der Steuer absetzen oder ist das nicht möglich, da sie so wenig Steuern zahlt? 3. Wenn Sie eine Leistungszulage bekommt, ist diese dann steuerfrei oder nicht? Danke im vorraus für die Antwo

zu 1: sie kann sich einen Freibetrag eintragen lassen, da ja (gegeben an der monentanen Situation) 15 km täglich x 230 Arbeitstage x 30 Cent schon 1035 Euro Werbungskosten sind und damit deutlich über der Pauschale liegen.
zu 2: die Aufwendungen sind steuerlich ansetzbar, ob sie sich auswirken lässt sich so im Vorfeld nicht sagen
zu 3. solche Zulagen sind steuerpflichtiges Einkommen
Hallo, wieso rechnen Sie denn in dem Fall mit 15Km? Ich habe da leider garkeine Ahnung, dachte ich müsste mit 19 rechnen, weil alles über 20 KM zählt oder zählt da schon der erste KM?
stimmt ich hatte 15 gelesen..dann ist der Freibetrag ja noch höher..sorry..aber am Grundsatz der Aussage ändert sich nichts..
Also zählt bei der Berechnung alles was über 20KM liegt?
im Moment ja
Man kann auch darauf bestehen, dass das Finanzamt die vollen 39km zur Berechnung heranzieht - ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt...
Ebenso ist zu beachten, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920,00 Euro beim Freibetrag abgezogen wird, da dieser schon in den Steuertabellen eingerechnet ist.