gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Arbeitsaufnahme, Steuern, Freibetrag, ...

gefragt von Casper2005Casper2005 am 18.06.2008 um 21:43 Uhr

Hallo, folgendes ist der Fall. Alleinerziehende Mutter von einer Tochter, Lohnsteuerklasse 2 hat ein Arbeitsangebot. Nun die Fragen dazu: 1. Wenn der Arbeitgeber einfache Fahrt 39KM entfernt ist, hat Sie dann die Möglichkeit sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen? 2. Wenn Sie wegen der Aufnahme der Arbeit zusätzlich zu dem Kindergartenplatz noch eine Tagesmutter braucht, da sie dann in Schichtarbeit tätig ist, kann sie das dann nächstes Jahr von der Steuer absetzen oder ist das nicht möglich, da sie so wenig Steuern zahlt? 3. Wenn Sie eine Leistungszulage bekommt, ist diese dann steuerfrei oder nicht? Danke im vorraus für die Antwo


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (23069)
Arbeit (14104)
Familie (9013)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Juni 2008 21:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zu 1: sie kann sich einen Freibetrag eintragen lassen, da ja (gegeben an der monentanen Situation) 15 km täglich x 230 Arbeitstage x 30 Cent schon 1035 Euro Werbungskosten sind und damit deutlich über der Pauschale liegen.

zu 2: die Aufwendungen sind steuerlich ansetzbar, ob sie sich auswirken lässt sich so im Vorfeld nicht sagen

zu 3. solche Zulagen sind steuerpflichtiges Einkommen

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 18. Juni 2008 22:05

Hallo, wieso rechnen Sie denn in dem Fall mit 15Km? Ich habe da leider garkeine Ahnung, dachte ich müsste mit 19 rechnen, weil alles über 20 KM zählt oder zählt da schon der erste KM?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. Juni 2008 22:11

stimmt ich hatte 15 gelesen..dann ist der Freibetrag ja noch höher..sorry..aber am Grundsatz der Aussage ändert sich nichts..

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 18. Juni 2008 22:14

Also zählt bei der Berechnung alles was über 20KM liegt?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. Juni 2008 22:48

im Moment ja

Kommentar von koenigstiger25 am 20. Juni 2008 14:52

Man kann auch darauf bestehen, dass das Finanzamt die vollen 39km zur Berechnung heranzieht - ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt...

Ebenso ist zu beachten, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920,00 Euro beim Freibetrag abgezogen wird, da dieser schon in den Steuertabellen eingerechnet ist.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.