2

Arbeitsaufnahme bei ALG II

Frage von Planik2005 Planik2005

Hallo zusammen,

gestern kam endlich die erlösende Nachricht: Ab 01. Februar hab ich wieder einen Job! Ich bin wahnsinnig erleichtert und freue mich wirklich drauf! Allerdings habe ich keine Ahnung, was ich jetzt alles erledigen bzw. beim Gang zu diversen Ämtern beachten muss.

Die letzte ALG II-Zahlung ging gestern auf meinem Konto ein, die erste Gehaltszahlung werde ich erst Ende Februar erhalten. Heißt das, dass ich Ende Februar das ALG II zurückzahlen muss? Oder muss ich dies bereits jetzt tun und einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen? Welche Unterlagen braucht das Amt bezüglich der Arbeitsaufnahme von mir? Den Arbeitsvertrag unterschreibe ich nämlich erst am Dienstag, sodass ich Montag, wenn ich hinfahren würde, noch nichts Schriftliches von meinem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen könnte...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Herzlichen Glückwunsch =)

    Also Du musst das dem Amt melden, dann bist Du ab dem 01.02. nicht mehr dort gemeldet.

    Das kannst Du auch per Telefon machen! Oder mit der Veränderungsmitteilung.

    Die möchten dann sicher einen Vertrag sehen und Du hast eventuell noch die Möglichkeit zusätzliche Leistungen / Überbrückungsgelder zu bekommen.

    Wenn Du zB Fahrgeld brauchst um zum Arbeitsplatz zu kommen.

    Wenn das so ist, bekommst Du nur noch kleine Leistungen vom Amt+Lohn/Gehalt von der Arbeit. Oder Du verdienst genug und bist ganz vom Amt weg.

    Das Geld bekommst Du doch rückwirkend oder? Also hast Du am 01.02. das Geld vom Januar und am 01.03. bekommst Du das Geld von Deinem Arbeitgeber.(für Februar) Da musst Du nix zurückzahlen.

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Top Antwort!!! D.H.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    "Also Du musst das dem Amt melden, dann bist Du ab dem 01.02. nicht mehr dort gemeldet." Es ist nicht bekannt, ob ihr/sein anrechenbares (!) Einkommen so hoch sein wird, dass er/sie damit seinen Bedarf decken kann und damit jegliche ALG2- Bedürftigkeit entfällt und sie/er mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hat.

    Kommentar von mainstream mainstreammainstream
    1. Die Leistungen wird im voraus gezahlt.

    2. Ist sicherlich nicht schön gleich mit Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt mit einer Neuverschuldung zu beginnen. Ich kann euch deshalb nur dazu raten im Arbeitsvertrag §614 S.2 BGB i.d.R. auszuhebeln und die Vergütung auf den 2. des Folgemonats festlegen zu lassen.

    Die Arge wird nun gezwungen das Zuflussprinzip anzuwenden und muss somit den vollen Monat der Arbeitsaufnahme bewilligen ohne jegliche Rückforderungsansprüche gelltend machen zu können.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sobald der Vertrag unterschrieben ist, teile die Arbeitsaufnahme mit.
    Wenn das Gehalt im Februar auf dem Konto ist, wirst du zurückzahlen müssen; das wird allerdings erst nach Einreichen der endgültigen Gehaltsabrechnung berechnet.
    Sprich mit dem Arbeitgeber, ob er deinen Lohn nicht zum 01.03. anweisen kann (Kontoauszug gegenüber der ARGE als Beleg), dann wäre eine Rückzahlung vom Tisch.

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Ich sitze etwas auf dem Schlauch. Das Geld was die Userin / der User jetzt also gestern bekommen hat, ist doch für Januar.

    Und das Geld für Februar bekommt sie/ er Ende Febr. oder am 01.03. von ihrem Arbeitgeber plus ggf. zusätzliche Leistungen vom Amt (was mit dem ersten Lohnzettel berechnet wird)

    Warum muss sie/er dann etwas zurückzahlen?

    Zurückzahlen müsste sie/er doch nur, wenn sie länger auf dem Amt gemeldet ist und Leistungen bezieht und gleichzeitig in einer Beschäftigung ist. oO

    Sie / Er meldet sich doch aber? Also ist alles OK.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Alg2 wird im Voraus geleistet; Alg1 im Nachhinein
    Das Geld, das gestern auf den Konto war, war die Februar-Leistung.

  • 1
    Antwort von Larah10 Larah10

    Siehe VirtualSelfs Beitrag. Die Formulare findest du hier: "Mitteilung über Veränderungen ALG2" + "Einkommensbescheinigung" (damit brauchst du den Arbeitsvertrag nicht vorzulegen). Nachweislich einreichen (Rückschein- Einschreiben).:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbei...

    Wie schon gesagt wurde: Wenn dein erstes Gehalt nicht mehr im Februar auf deinem Konto einginge, müsstest du für Februar nichts zurückzahlen.

  • 1
    Antwort von letiki05 letiki05

    Die Februar-Leistungen hast Du ja schon erhalten. Nun brauchst Du nur noch den Arbeitsvertrag einzureichen, das kannst Du machen, wenn Du ihn erhalten hast. Dann wird von Dir die erste Lohnabrechnung und ein Nachweis, z.B. Kontoauszug, aus dem hervorgeht, wann die Lohnzahlung auf Deinem Konto gutgeschrieben wurde, angefordert. Dann wird die Überzahlung ermittelt und Du erhältst eine Anhörung bzw. Rückforderung. Du kannst dann in Raten zurückzahlen, das wird man Dir darin auch anbieten. Falls das Geld erst im März auf Deinem Konto ist, kannst Du die Februar-Leistungen behalten.

  • 0
    Antwort von elenore elenore

    -- Du reichst bei der ARGE die Veränderungsmitteilung ein, in welcher steht, dass du ab 1.Februar wieder Arbeit hast.

    -- Du bekommst eine Übergangshilfe in Höhe von maximal 1000 Euro (liegt im Ermessen der ARGE) ebenfalls als Darlehen. Diese Übergangshilfe ist per Gesetz ab 2 Monate nach der Auszahlung in 10 gleich hohen Raten zurück zu zahlen.

    -- Also verzichte auf die ALG II- Leistung Ende Januar und beantrage die Überbrückungshilfe!!!!

    Kommentar von Planik2005 Planik2005

    Geht das denn jetzt noch ohne Weiteres? Die Leistung für Februar hab ich ja bereits bekommen. Ist es dann noch möglich, zu sagen, dass ich lieber Übergangshilfe hätte und das ALG II nach Erhalt des Übergangsgeldes zurück zahle?

  • 0
    Antwort von Steinbeisser1 Steinbeisser1

    Gehe dazu Montag morgen zu Deiner Arge und schildere dies. Sage Deinem Personal Sachbearbeiter, dass Du den Arbeitsvertrag erst Dienstag unterzeichnest aber unverzüglich nach reichen wirst.

    Das Geld gilt ab Dato Dienstag und wird ggf. dazu verrechnet. Viel Erfolg Dir!!!

  • 0
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Geh trotzdem zum Amt und erklär dort Deine Situation. Den Vertrag kannst Du auch noch nachreichen, das genügt noch. Du solltest das mit dem Geld ansprechen, sicher musst Du zurückzahlen, aber nicht sofort.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.