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Arbeitsaufnahme

Frage von Blacky2006 Blacky2006

Ich habe von der ARGE Sanktion von drei Monaten erhalten. War ja auch meine Schuld. Ich habe von der ARGE einen 1 €-Job bekommen. Den ersten konnte ich aufgrund meiner Höhenangst nicht weiter ausführen, deswegen war ich nochmals bei der ARGE und habe mir einen anderen Job geben lassen. Normalerweise müsste ich meine Leistungen doch dann wiederbekommen, aufgrund meiner Arbeitsaufnahme, oder? Meine Sanktion läuft diesen Monat normalerweise aus, aber ich war gestern wieder bei der ARGE und die sagten mir, dass ich bis August keine Leistungen bekomme. Ich komme mit diesen 120,- €/monatlich nicht klar, denn ich muss auch Rechnungen, Miete, Stron und dgl. zahlen.

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Antworten (8)

  • 1
    Antwort von dwarf dwarf

    Sorry, aber ich werde bestimmt nun mit einigen hier Ärger bekommen, wenn ich, nachdem was ich hier alles gelesen habe, schreibe, dass die Kürzung berechtigt ist. Er hat einen Vertrag mit der Arge, in diesem steht sogar mit rechtlichen Hinweisen, wenn er sich nicht an die Pflichten hält, so werden Leistungen gekürzt. Er muss nur "5" Eigenbemühungen um eine Arbeitsaufnahme auf dem 1.Arbeitsmarkt nachweisen. Jemand mit Nebenjob oder 1Euro-Job ist davon nicht automatisch befreit. Das mit der Höhenangst ist hier nur vorgeschoben. Die Sperre bezieht sich nicht auf die Ablehnung des 1Euro - Jobs. Bei Arbeiten in bestimmten Höhen sind spezielle Untersuchungen vorgeschrieben. Keiner wird dich ohne diese Untersuchung auf ein Gerüst oder zbsp. auf ein Dach stellen. Und sorry, jeder, der wenigstens 1 Bewerbung erstellt hatte, für den dürfte es kein großes Hindernis sein 5 Eigenbemühungen im "Monat" zu zeigen. Diese sind nicht nur schriftliche Bewerbungen, sondern es gilt auch, wenn du in Firmen, anrufst oder mal schnell persönlich dort vorsprichst. Eine E-Mail ist auch innerhalb von Minuten geschrieben.

    Kommentar von Birte312 Birte312Birte312

    Ganz meiner Meinung! Ich arbeite in Vollzeit und schreibe wesentlich mehr als 5 Bewerbungen pro Monat. Sowas kann man entweder nach Feierabend oder am Wochenende machen. DH!

  • 1
    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Du hast doch gerade das Thema "Höhenangst" und Kürzung als Frage eingestellt.

    Lasse doch erstmal die fachärztliche Abklärung vornehmenund testieren.

    Mit dem Testat gehst du zur Arge.

    Der Kürzung hast du fristgemäß widersprochen?

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Der Kürzung hast du fristgemäß widersprochen?

    Na sicher habe ich das!! Ich lass mich doch von der ARGE nicht verarschen.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    die auch nicht von dir

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Eben.

    Ohne fachärztliches Testat "Höhenangst" wird es nicht gehen.

    Und es scheinen sich weitere Begründungen für die Kürzung aufzutun.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    jetzt kommt ja alngsam licht in's dunkel, wenn er vereinbarungen aus seiner eingliederungsvereinbarung nicht einhält, langsam sind wir der lösung ganz nah.

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Genau.

    Die Höhenangstgeschichte scheint noch der geringste Teil davon zu sein.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    ja, und wenn man sich dann nicht mehr meldet, kann es gar nicht so tragisch sein.

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Smile. Mit "die auch nicht von dir" hattest du den Lebenssachverhalt mutmaßlich vollumfänglich aufgeklärt.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    habe lange genug selber bei der arge geabrietet und nach einem kurzen abstecher zum örtlichen FA bin ich bald wieder in der arge tätig. kenne solche stories zur genüge.

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    liest sich irgendwie eigenartig, entweder du hast ein Job, den du ausführst oder keinen..

    die Ablehnung des ersten Jobs aufgrund medizinischer Indikation kann ja nicht der Grund für die Sanktionsleistungen an sich sein..

    wenn du nicht einverstanden bist ( was ich mir gut vorstellen kann), dann solltest du schleunigst in widerspruch gehen und mit dem Vorgesetzen deiner Betreuers eine Aussprache und Klärung suchen bzw. einen Anwalt konsultieren

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Wenn die Ablehnung von einem medizinischen Attest begleitet war, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß es eine Sperre gibt...

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Ich habe einen 1€-Job, den ich ausführe. ICh bin natürlich bin dem Saktionsbescheid nicht einverstanden, da habe ich auch schon Wiederspruch eingelegt. Ich glaube, ich gehe dann zum Chef der ARGE.

  • 1
    Antwort von KinderKinder KinderKinder

    schreib mal alles detailliert mit monat, angebot und höhe der sanktion auf, am besten nichts auslassen.

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Höhe der Sanktion: alles auch Strom/Gas, Miete Arbeitsangebot: Job mit Mehraufwandsentschädigung (1€-Job) Bescheid vom 28.04.2008, wo drin steht, dass ich komplette Sanktion habe bis 31.07.2008, Eingliederungsvereinbarung vom 25.04.2008 mit dem Jobangebot (1€-Job). Dieses Arbeit habe ich auch angenommen.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    begründung der sanktion? was beinhaltet deine eingliederungsvereinbarung alles?

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Begründung: Ich habe meine geforderten 5 Bewerbungsnachweise pro Monat nicht abgegeben. Wie denn auch, wenn ich den ganzen Tag in Arbeit bin?

    Und dieses mit den 5 Bewerbungsnachweisen/Monat steht in der Vereinbarung drin. Aber wie soll ich es machen, wenn ich den ganzen Tag in Arbeit bin? Ich habe heute ausnahmsweise mal frei, aber trotzdem.

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    hat deine MAE eine feste Laufzeit? Wie sieht Dein Vertrag dort aus?

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    Antwort von Infos3 Infos3

    Guten Abend,

    den Ausführungen von dwarf schließe ich mich an.Allerdings sollte hinsichtlich des Widerspruchs nicht die 1-Monats-Frist versäumt werden. Für den Erfolg kommt es auf die Begründung an. Wenn eben die in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten 5 Bewerbungen nicht kommen, sind Sanktionen berechtigt- in welcher Höhe, kann ich nicht sagen, volle Streichung des Geldes m. E. auf keinen Fall. Hinsichtlich Ihres Finanzbedarfs für Miete müßte Grundsicherung greifen (Landratsamt?), Telefon ist für meine Begriffe nicht relevant. Am besten ist es, Sie suchen einen Fachanwalt für Sozialrecht auf, der Ihnen eine Beratung ermöglicht und den Widerspruch einlegt über einen Beratungshilfeschein bzw. das Verfahren über Prozesskostenhilfe zieht.Auf alle Fälle sollten Sie für sich herausfinden, ob Sie dem Sachverhalt rechtlich gewachsen sind oder nicht. Bereits mit dem Widerspruch ist die erste Hürde zu nehmen, und es kommt schon in diesem Stadium auf einen präzisen Rechtsvortrag an.

    Ich hoffe, zu etwas Klarheit beigetragen zu haben.

    LG

    Infos3

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    Antwort von leachim leachim

    Es gibt das Sozialgericht wo Du eine Klärung Deines Konfliktes mit der Arge herbeifüjren kannst.

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Es ist üblich, dass die Sanktionen über 3 Monate laufen. Aber es ist nicht üblich, sofort die ganze Leistung zu streichen. Es sind immer nur bestimmte Prozentsätze, die gestrichen werden, es sei denn, du hast gegen so viele Dinge Verstoßen, dass es dann zur Ansammlung und somit zur Komplettstreichung geführt haben.

    Zum Bewerbungen schreiben hat man immer ein wenig Zeit. Wenn du "normal" arbeiten würdest, müstest du dich ja auch um alles Mögliche nebenher kümmern.

    Geh nochmal zur Arge und laß dir alles ausführlich erklären, warum was in welcher Höhe gestrichen wurde und ob man da über Härtefallregelungen was machen kann. Eine andere Möglichkeit hast du da nicht.

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    Antwort von moon73 moon73

    Lege Widerspruch ein. Normalerweise wird doch nicht sofort um soviel gekürzt. Leg ein Attest vor, warum du den 1. Job nicht annehmen kontest, beleg es ausführlich schriftlich im Widerspruch, dann müssen diese Sanktionen auch sofort aufgehoben werden. Wenn du den 2. Job dann angenommen hast, dann sollte doch alles klar sein und du solltest dein Geld ohne Kürzung erhalten. Hoffentich ist es für deinen Widerspruch noch nicht zu spät. Hilfen findest du auch hier:

    http://www.sozialhilfe24.de

    Kommentar von Blacky2006 Blacky2006Blacky2006

    Ich mache ja den zweiten Job.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Ja dann wehr dich mit allen Mitteln - die Sanktion muß wenn ein wichtiger Grund vorliegt (der ja bei dir vorliegt) aufgehoben werden.

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