Wer kann mir einen schnellen Rat geben?habe am mittwoch den 1.2.12 meinen neuen job auf 30 stunden basis angetreten.normal halt zum monatsanfang,jetzt verlangt mein chef nach einer woche,dass ich die 2 "fehlenden"tage nachhole,da ich ja ne 30 stunden woche habe und dies ja nicht vollziehen konnte,da ich ja erst mi.angefangen hatte?????hatte aber sa.und so.frei,da ich von mo.bis fr.von 9.30-15.30 arbeite....kannn er das?ich schnall das nicht....welcher 1. im monat fällt schon auf einen montag?ich arbeite doch dann im februar schon 21 arbeitstage...jetzt soll ich 23 arbeiten bzw.2 tage zusätzlich?kommm mir etwas verarscht vor und kann es nicht wirklich nachvollziehen...monat ist monat oder sehe ich das falsch?
Arbeitsantritt 1.2.12..da Mittwoch war,muss ich jetzt für die Woche 2 Tage mehr arbeiten?
Antworten (5)
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stelaristelari
Einfach immer wieder eine Überraschung was sich so mancher Arbeitgeber so einfällen lässt...
Wenn ein Arbeitsvertrag erst in der Woche beginnt, dann sind auch nur Anteilig dafür die vereinbarten Stunden zu erbringen, denn auch nur das was erbacht wurde wird ja auch bezahlt - er hat also keinen Nachteil daraus. Er hätte aber einen Vorteil daraus, wenn er dich auffordern würde diese Stunden nachzuholen. Es besteht weder eine vertragliche noch rechtliche Pflicht Stunden zu erbringen, die vertraglich überhaupt nicht angefallen sind.
Was zählt ist die Anzahl der Stunden am Ende vom Monat, was bei 30 Stunden die Woche 130 Stunden im Monat wären.
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brromedbrromed
Hallo Connata!
Biete Deinem Chef doch einfach an, die beiden Tage sehr wohl "nachzuarbeiten" und zwar exakt am 01.03. und 02.03.
Du merkst schon, dass der AG hier mit der Dummheit anderer Menschen rechnet - getreu dem Motto: "Man kann's ja einmal versuchen."
Da ich davon ausgehe, dass Du Deinen Lohn als Monatslohn - und nicht wöchentlich - aubezahlt erhältst, ist auch die monatliche Sollarbeitszeit einzig relevant. Die Wochenarbeit ist stets als Durchschnittswert z. B. im Falle einer Schichtplanung sowie für die Überstundenberechnung (s. Tarifvertrag) von Bedeutung.
Also: Dein Arbeitsverhältnis beginnt am 01.02. und erst ab diesem Tag - egal, auf welchen Wochentag er auch fallen mag, beginnt deine Arbeitspflicht. Sollte der Erste auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, musst Du auch diesen selbstverständlich niemals "nacharbeiten", da Du an diesen Tagen in der Regel gar nicht beschäftigt werden darfst (vgl. §§ 9 und 10 Arbeitszeitgesetz).
Hätte der AG Dich exakt zu einem Wochenbeginn (Montag) haben wollen, hätte der den Vertrag auch bereits am 30.01. beginnen lassen müssen - oder erst am 06.02. (Manche AG machen das tatsächlich so, was u. U. zu Versicherungslücken führt!)
Wenn der AG, was durchaus sein kann, jedoch weiterhin auf diese beiden Tagen besteht, wende Dich bitte unbedingt an den Beriebsrat, der muss solche Schweinereien von Amts wegen unterbinden!
Alles Gute und viel Erfolg!
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Maximilian112Maximilian112
wenn es nur eine halbe Woche war dann wird auch nur halb gearbeitet. 5 Tage/Woche wenn voll gearbeitet wird. 30 /5=6x3=18 Das wäre nach meinem empfinden die Stundenzahl die Du arbeiten müßtest.
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kaesefusskaesefuss
Falls du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, schau nach was du unterschrieben hast.
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Connata Kannst du mir evt.mehr darüber sagen?wollte morgen auf arbeit die sache klarstellen und möchte für die zukunft nicht als vollkommender idiot dastehen..danke im voraus...
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em1990em1990
ich bin auch deiner meinung...
habe auch am 1.2. angefangen mit 19,5stdn/woche, hatte letze woche aber auch nur 11,5 und muss nichts nachholen...
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Connata ok...hast du auch eine 5 tage-woche von mo.-fr.?da am sa.und so.meine schicht(früh)nicht besetzt werden konnte,da sa.erst abends und so.zu...ich bin verwirrt und sehe nicht ein,2tage nachzuholen...aber danke erstmal..
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em1990em1990 ja ich muss nur mo-fr arbeiten...
in meinem vertrag steht nur,dass ich eine 30 stunden woche habe und dafür ein festgehalt bekomme...aber nix mit...wenn es mi.ist dann fehlt ja was....merkwürdig..