ich bin bis zum 25.08.2011 krank geschrieben , aussteuerung der krankenkasse am 26.08.2011. kann ich mich am 25.08 beim arbeitgeber wieder melden , um am 26.08 die arbeit wieder aufzunehmen....wiedereingliederung vorher wurde durch ag abgelehnt
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Arbeitsantritt
Frage von
maaja2010
Antworten (2)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Eine Wiedereingliederung kommt nur dann in Frage, wenn eine solche Maßnahme aus medizinischer Sicht auch Sinn macht. Lassen Sie sich dabei unbedingt von Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse unterstützen.
Hier ein sehr nützlicher Link.
http://www.dak.de/content/files/beilaengererkrankheit.pdf
P. K.
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0Antwort von
dirodadiroda
Ja, versuch es. Deine Kündigung wird schon geschrieben sein.
Kommentar von
maaja2010 wie kommst du auf kündigung ?????????
Diese Frage
die wiedereingliederung wurde derzeit abgelehnt , angeblich nicht umsetzbar, daraufhin weiter krank....will aber am tag der aussteuerung wieder anfangen , damit ich nicht ins alg falle
Dass Sie nicht ins ALG fallen wollen, ist zwar verständlich, reicht als Begründung aber nicht aus, um eine Wiedereingliederung zu erzwingen bzw. dass Sie wieder arbeiten gehen können.
Dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen, können Sie nur dann erzwingen, wenn Sie, aus medizinischer Sicht, in der Lage sind die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Bescheinigt Ihnen der behandelnde Arzt, dass Sie aus medizinischer Sicht tauglich sind, dann muss der Arbeitgeber Sie beschäftigen. Verweigert sich der Arbeitgeber, dann bliebe Ihnen nur arbeitsrechtich gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Falls Sie arbeitsrechtliche Schritte unternehmen wollen / müssen, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
P. K.
ich möchte keine wiedereingliederung erzwingen !!! ich wollte ab 26.08 ganz normal mit meinen vertraglichen stunden beginnen. ist es denn ausreichend wenn ich mich erst am 25.08 beim ag melde .
haben mündliche zusagen vom ag genausoviel bestand wie schriftliche
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich darüber, dass Sie ab dem 26.08. aus medizinischer Sicht wieder arbeitsfähig sind und dass Sie ab dann Ihren Dienst wieder antreten wollen.
Ist der Arbeitgeber einverstanden, können Sie am 26.08. ganz normal wieder zur Arbeit gehen.
Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, müssten Sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Grundsätzlich sind mündliche Vereinbarungen, genauso wie schriftliche Vereinbarungen, für beide Seiten bindend. Allerdings kann die Durchsetzbarkeit eine mündlichen Vereinbarung daran scheitern, dass man nicht beweisen kann, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Im Zweifel empfehle ich den Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung, ein Dreizeiler reicht.
P. K.
wir hatten 2009 eine stellenausschreibung , daraufhin hatte ich mich beworben u. wurde ausgewählt. personalchef rief mich an u. teilte es mir mit. ich wurde auch öffentlich in der presse vorgestellt!!! da es um eine wohngemeinschaft geht , sollte ich erst dort anfangen , wenn genug bewohner eingezogen sind. jetzt ab august sind alle wohnungen belegt , aber ag will mich dort nicht einsetzten, angeblich hat es dort schon personalveränderungen gegeben. mav, personalchef u. geschäftsführer wußten das ich zu den neuen mitarbeitern der wg gehöre ........jetzt halten sich alle bedeckt .... was kann ich tun
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sich an die von ihm gegebene Zusage zu halten. Da der Arbeitgeber Sie auch öffentlich in der Pressevorfgestellt hat ist zu prüfen, ob dieser Umstand zur Wahrung Ihrer Interessen verwenden werden kann.
Ich empfehle Ihnen sich für die rechtliche Bewertung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie auch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
mav? Ist damit die Mitarbeitervertretung gemeint? Falls Sie einen Betriebsrat haben, können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden.
P. K.
unsere mitarbeitervertretung ist nur ag freundlich u. arbnehmer feindlich. habe ich schon versucht , die stehen nicht auf meiner seite
Okay, dann sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, damit dieser Ihnen hilft gegebenenfalls Ihre Interessen durchsetzen zu können.
P. K.
vielen dank für die antworten!!!!!!!!!!!!