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arbeitsamt/sanktion

Frage von blauekarotte blauekarotte

Hallo, ich wohne mit meiner Freundin zusammen und wir beziehen momentan beide ALG II vom Arbeitsamt. Meine Freundin hat momentan eine 100 Prozentige sanktion sprich ihr teil von der Miete wird nicht gezahlt, jetzt nimmt das Arbeitsamt einfach mein komplettes Geld und bezahlt damit ihren teil der Miete sprich ich bekomme garnichts. Da ich nichts bekomme und Sie auch nicht wollten wir einen Lebensmittel gutschein beantragen der wurde allerdings abgelehnt mit der begründung Sie (meine Freundin) bekommt ja noch ihr Kindergeld von ca. 181.- Euro. Alles schön und gut jetzt hat sich nur geändert das wir uns getrennt haben aber offiziel noch zusammen wohnen da wir auch gemeinsam im Mietvertrag stehen. Jetzt ist sie alle tage unterwegs und nur hin und wieder mal zuhause um sich zu duschen, kleidung etc. ... also habe ich jetzt von Ihrem Kindergeld auch nichts, rechtlich gesehen ist das ja auch Ihr Kindergeld und ich habe keinerlei anspruch darauf. Also habe ich jetzt wirklich nichts, kann nicht zum arzt keine 10 euro, kann keinen strom zahlen 86 euro, kann kein internet/telefon rechnung 70 euro zahlen usw. was kann ich dagegen tun das kann ja so nicht sein ich war jetzt schon drei mal beim amt und bekomme jedes mal die gleiche antwort: da können wir nichts machen das mit dem Kindergeld müssen wir unter uns ausmachen und miete muss gezahlt werden!!!

Es muss doch irgend eine lösung geben??????????????????????

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Antworten (5)

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    Antwort von Bluffer79 Bluffer79

    Es nicht auf Sanktionen ankommen lassen und immer schön brav zu den Terminen erscheinen. Ansonsten irgendwo Geld leihen oder zur Tafel gehen!

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Zumindest die 10 Euro für den Arzt werden dir deine Eltern doch leihen können. Für die Lebensmittel kannst du wie gesagt zur Tafel gehen. http://www.tafel.de/die-tafeln/tafel-suche.html

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Du könntest dir noch fürs nächste mal einen Nebenjob suchen. So hast du bei der nächsten Sanktion noch 160 Euro. Aber das beste ist es nicht mehr auf Sanktionen ankommen zu lassen. Falls du was verkaufen kannst dann geh damit ins Leihhaus.

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    Nochmal, ich habe keine sanktion sondern meine ex und meine frage war nicht wie ich an geld komme sondern wie ich an Mein geld komme bzw. was ich dagegen tun kann

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    "dein Geld" ist unser aller Geld, merk dir das. Such dir einen Job, das ist das einzigste, was man dir dauerhaft raten kann.

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    Davon werden meine rechnungen bzw. der strom auch nicht bezahlt und wenn er abgestellt wird wie soll ich das zahlen das kostet dann locker 500-600 da ab und anstellen allein schon jeweils 100 euro extra kostet?????

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    Ich habe ja keine Sanktion sondern meine Ex ^^

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Ändert nichts an der Tatsache das du Geld und Essen brauchst. Leihe dir wie gesagt von deiner Mutter 10 Euro für den Arzt und die Lebensmittel besorge bei der Tafel und wenn du was zu verkaufen hast dann bringe es in Leihhaus. Was anderes fällt mir leider nicht ein.

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Dann musst du halt was von dir verkaufen. Spielekonsole, Handy etc.... Ansonsten musst du mit kaltem Wasser und kalter Wohnung leben! Also. Entweder ein paar Sachen im Leihhaus verkaufen oder irgendwo Geld leihen. Das Geld wächst nunmal nicht an Bäumen.

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Das Arbeitsamt hat dein Geld nunmal gestrichen. Da kannst du nicht viel machen! Was willst du da machen?? Du wirst erst wieder am 29.02 Geld kriegen.

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    die haben nicht mein geld gestrichen sondern ihres und meines einfach genommen für ihren teil der miete und ne des is no länger wie bis zum 29.2 etz bekommt se nochmal drei monate drauf ^^

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    leihaus und meine sachen her geben für was das ich nicht verbockt habe dann kann ich gleich schulden machen bleibt gleich nur das ich meine sachen dann noch habe.... löst leider nicht mein prob. und hätte ich ne mutter oder so wo mir helfen kann dann wäre ich nicht beim amt ...

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Das Geld ist wie gesagt vom Amt gekürzt und da kannst du nichts machen. Dir bleibt keine Wahl. Entweder auf ein paar Sachen verzichten und dafür zum Arzt und essen können oder demnächst mit kaltem Wasser duschen und in ner kalten Wohnung leben. Bei den Temperaturen würde ich mir das überlegen. Lieber ein paar Sachen verkaufen als ne kalte Wohnung und kaltes Wasser! Schei** was auf deine Klamotten.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Irgendwas stimmt da nicht. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können nicht sanktioniert werden. Entweder ihr Leistngsanspruch ist komplett erloschen - dann muss sie ihre Hälfte der Miete von ihrem Einkommen bestreiten - oder ihr müsst Widerspruch einlegen. Dass deine Leistung ohne Grund gekürzt wird ist nicht rechtens. Wenn da also nicht noch was spezielles vorliegt, was hier nicht genannt wurde, würde ich mir schnellstens einen Beratungsschein holen und ab zum Anwalt.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Die Kosten für Unterkunft und Heizung können nicht sanktioniert werden

    doch.

    Dass deine Leistung ohne Grund gekürzt wird ist nicht rechtens

    stimmt!

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    wie einen Beratungsschein??? was ist damit gemeint??? ich habe nicht mal etwas schriftlich das ich kein geld bekomme, wie gesagt die machen des einfach und nein es gibt sonst nichts das ich nicht erwähnt habe, ich verstehe das einfach nicht, kann mir das sozialgericht helfen???

    Kommentar von Bluffer79 Bluffer79Bluffer79

    Das bringt dir auch kein Geld für diesen Monat!!! Wenn du deine Klamotten nicht verkaufen willst wünsche ich dir frohes frieren! Denk dran im Moment sind es nachts minus 9 Grad. Viel Spaß.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Bluffer du nervst mit deiner Ahnungslosigkeit.

    Den Schein gibts beim Amtsgericht. Damit zum Anwalt. Der kann dir zu deinem Recht verhelfen.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ihr solltet umgehend einen Fachanwalt aufsuchen.

    Bei einer ersten Sanktion darf ihr nur der Regelsatz wegsanktioniert werden, was bedeutet, dass die Miete weiterfließt, und b) wird ihr Kindergeld (abzüglich 30 EUR) in dem Fall auf den verbliebenen Mietanteil angerechnet, sodass sie es mitnichten zur Verfügung hat.

    Schlussendlich: an deinen kompletten Anteil (individueller Regfelbedarf + Mietanteil) darf das Jobcenter schon gar nicht ran.

    Kommentar von blauekarotte blauekarotte

    wie bei einer ersten sanktion ich denke die wird scho mehrere sanktionen gehabt haben da ihr ALLES gestrichen wurde!?? Ich war heute wieder im amt drin und hab wieder die selbe antwort bekommen das wir bzw. ich nichts bekomme da sie ihr kindergeld auch noch hat, aber wie gesagt davon habe ich ja nichts und rechtlich gesehen ist das ja auch so sprich ich könnte IHR kindergeld auch nicht einklagen ist ja klar???

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Ja Widerspruch einlegen und klagen!

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    Antwort von loco11 loco11

    70 Euro für internet und Telefon?Wo das denn?

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