hallo ihr lieben!
ich habe da ne kleine frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus... ich bin ab dem 1.3 als arbeitssuchend gemeldt. ich habe eine kleine tochter, die jetzt im märz 2 jahre alt wird. da ich laut arbeitsamt nicht mehr als 15 stunden wöchentlich arbeiten darf und maximal 5 stunden am tag, wegen meiner jungen tochter, habe ich eine hartz4 aufstockung beantragt, da mir das geld sonst nicht reicht. nun muss ich ab dem 1. märz für 7 werktage von 8-15 uhr zu einer maßnahme, wo ich lerne wie man bewerbungen schreibt, auf stellensuche gehe usw... in meinen augen totaler schwachsinn für mich, ich bin nun 26 jahre alt, habe fachabi und weiß sehr wohl wie ich das machen muss... naja, jedenfalls meinten die es wäre mein problem wo meine tochter solange is bzw ich sie unterbringe. wenn ich dort nicht bei dieser maßnahme erscheine bekomme ich kein alg2. tolle wurst, ich habe niemanden wo ich die kleine unterbringen kann, noch kann ich mir eine tagesmutter leisten, mal ganz davon abgesehen, dass meine 23 monate alte tochter und ich noch nie für solange zeiten getrennt waren. ich weiß nich was ich machen soll, was für rechte und pflichten ich habe... dachte vielleicht hat jemand von euch schonmal was ähnliches gehört und kann mir helfen, bin total ratlos!
freue mich über jede antwort und vielen dank schonmal im vorraus!
mfg
Was ich Vergessen habe du musst dies erst mal nicht machen deine Tochter ist unter 3 Jahre und hat kein Kindergarten Platz. Du musst eine Beschwerde abgeben gehe zum Vorgesetzten Glaube mir du musst dies erst mal nicht machen.