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arbeitsamtmaßnahme trotz kind unter 3 jahren???? wichtig, bitte lesen...

Frage von cory83 cory83

hallo ihr lieben!

ich habe da ne kleine frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus... ich bin ab dem 1.3 als arbeitssuchend gemeldt. ich habe eine kleine tochter, die jetzt im märz 2 jahre alt wird. da ich laut arbeitsamt nicht mehr als 15 stunden wöchentlich arbeiten darf und maximal 5 stunden am tag, wegen meiner jungen tochter, habe ich eine hartz4 aufstockung beantragt, da mir das geld sonst nicht reicht. nun muss ich ab dem 1. märz für 7 werktage von 8-15 uhr zu einer maßnahme, wo ich lerne wie man bewerbungen schreibt, auf stellensuche gehe usw... in meinen augen totaler schwachsinn für mich, ich bin nun 26 jahre alt, habe fachabi und weiß sehr wohl wie ich das machen muss... naja, jedenfalls meinten die es wäre mein problem wo meine tochter solange is bzw ich sie unterbringe. wenn ich dort nicht bei dieser maßnahme erscheine bekomme ich kein alg2. tolle wurst, ich habe niemanden wo ich die kleine unterbringen kann, noch kann ich mir eine tagesmutter leisten, mal ganz davon abgesehen, dass meine 23 monate alte tochter und ich noch nie für solange zeiten getrennt waren. ich weiß nich was ich machen soll, was für rechte und pflichten ich habe... dachte vielleicht hat jemand von euch schonmal was ähnliches gehört und kann mir helfen, bin total ratlos!

freue mich über jede antwort und vielen dank schonmal im vorraus!

mfg

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Faigl69 Faigl69

    Hallo Nun das hört sich voll nach reiner Schikane an. So weit ich weiß braust du dies erst mal nicht machen. Gehe zum Vorgesetzten und trage dies noch mal vor. Reiche eine Beschwerde gegen deinen Sacharbeiter ein. Und wenn alles nicht gehen sollte nehme deine Tochter mit zur massnahme Die werden dich dies bezüglich wieder nach Hause schicken. Lass dir nicht alles Gefallen. Wie gesagt gehe erst mal zum Vorgesetzten.

    Kommentar von Faigl69 Faigl69Faigl69

    Was ich Vergessen habe du musst dies erst mal nicht machen deine Tochter ist unter 3 Jahre und hat kein Kindergarten Platz. Du musst eine Beschwerde abgeben gehe zum Vorgesetzten Glaube mir du musst dies erst mal nicht machen.

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    Antwort von schlasah schlasah

    Ich kenne mich mit Alg2 auch nicht aus. Aber was das Amt da von Dir verlangt, schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Wenn Du wirklich nicht weißt, wohin mit Deinem Kind, musst Du es mit zu der Maßnahme nehmen. Niemand kann von Dir verlangen, es alleine zu lassen. Also müssen sie mit Kinderlärm, Essen geben u.s.w. zurechtkommen. Du hast dann nur das getan, was von Dir verlangt wurde.

    Kommentar von cory83 cory83

    ja das stimmt allerdings... meine eltern müssen selber arbeiten und haben die zeit nich für die kleine... wohl oder übel muss ich sie mitnehmen, bin mal gespannt wie die drauf reagieren...

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    Antwort von Shahbanu Shahbanu

    ich versteh deine situation... wie siehts aus mit kindergarten? ansonsten würd ich die kleine einfach mitnehmen;-) du bist auf dein geld angewiesen aber hast keinen fürs kind. die denken sich manchmal echt nen scheiß aus...

    Kommentar von cory83 cory83

    kindergarten kann die kleine erst mit 2 1/2 jahren... und kindergrippe gibt es hier leider nicht :(

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    Antwort von auchmama auchmama

    Für die Kinderbetreuung zahl das Amt zusätzlich. Der Betrag reicht aber leider nicht für qualifiziertes Personal. Die Bevölkerung schreit nach Kindern, wie sie versorgt werden ist allen sche.. egal, leider!!! Gibt mal ein Inserat auf, vieleicht findest Du einen geeigneten Platz für die Kleine. Ersatz-Oma oder ähnlich...wünsche Euch alles Gute...lieben Gruß

    Kommentar von cory83 cory83

    echt? hatte ich gefragt, aber leider hieß es, es sei mein problem wie ich das mache... oh man :(

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    Schildere doch mal beim Jugendamt Deine jetzige Situation, vieleicht haben die eine Lösung.... und lies Dich hier mal durch... http://www.arbeitsagentur.de/nn_18824/Dienststellen/RD-SAT/Erfurt/AA/Buergerinnen-und-Buerger/Buergerinnen-und-Buerger/Chancengleichheit/Kinderbetreuung.html

    Kommentar von cory83 cory83

    vielen dank! das werde ich denen gleichmal vor die nase setzen ;D

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    Antwort von mugie77 mugie77

    kannst du nicht noch mal mit der arge reden oder kannst du die kleine nicht in eine einrichtung geben. kidergrippe oder sowas. ich mein ich mußte ja früher auch arbeiten nach dem babyjahr. aber ich kann dich verstehen im gegensatzt zu anderen die hier rumschreien.

    Kommentar von cory83 cory83

    danke für die liebe antwort! :D ja ich habe bereits angefangen mit arbeiten als die kleine schon 6 monate alt war, da war auch kein problem mit der kinderbetreuung da es sozusagen wie ein interner kindergarten war. ich habe es mir nicht ausgesucht arbeitslos zu werden, vorallem bin ich dran was zu suchen... man man (das war jetzt im bezug auf den vorredner) das problem ist, das die kleine schon angemeldet ist für den kindergarten ab 2 1/2 jahren, aber kindergrippe gibt es hier in der umgebung nicht :( d

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    Lass Dich von solch nen Klappspaten nicht ins Box horn jagen! Habe diese merkwürdigen Ausführungen, wie einige andere, gleich beanstandet. Diese Leute haben einen IQ von nem "Meter Feldweg" und auf dieser Stufe verharren die auch...;-)))

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    warum hast du dich arbeitssuchend gemeldet wenn du keine betreuung für dein kind hast? nimm doch einfach das 3. erziehungsjahr. so kannst du in ruhe eine betreuung finden und kannst dich in dem jahr selbstständig bewerben ohne das dir eine sanktion oder maßnahme von der arge droht. anrecht auf hartz4 hast du während dieser zeit auch. ich habe das auch so gemacht als mein sohn 2 jahre alt war.

    Kommentar von cory83 cory83

    ja das wollte ich auch, aber die auf dem amt haben mir gesagt dass ich das zwar machen kann, aber kein geld bekomme. das problem ist, das ich kein elterngeld und kein landeserziehungsgeld mehr bekomme, das is jetzt rum und ich weiß nicht, von was ich jetzt noch leben soll. deshalb habe ich mich als arbeitssuchend gemeldet, ich habe keine ahnung was ich machen soll :(

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    ein anspruch auf hart4 hast du trotzdem. (alg1 nicht) ich bin derzeit auch mit meiner tochter im erziehungsurlaub und bekomme hartz4 ( auch ohne anspruch auf elterngeld oder landeserziehungsgeld). also frag am besten nochmal in der leistungsabteilung für hartz4 nach. kann sein das der sachbearbeiter sich nur bei alg1 auskennt, auf das hättest du dann nämlich wirklich nur anspruch wenn du dich arbeitssuchend meldest. du hast ein recht darauf deine 3 jahre erziehungsurlaub zu nehmen und wenn du in der zeit bedürftig bist hast du h4 anspruch. wenn alles nichts hilft, nimm dir nen anwalt für sotialrecht. mit einem beratungsschein vom amtsgericht ist der kostenlos.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    sie können dich eh nur eine saktion (weniger geld) geben wenn die arbeit zumutbar ist. im art. 10 sgb2 steht das eine arbeit nicht zumutbar ist, wenn die erziehung eines kindes gefährdet ist. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html das hätte der sachbearbeiter aber wissen müssen. ich denke er wollte dich nur einschüchtern. haben sie bei mir auch schon versucht. ähnlich wie bei dir haben sie mir einer sanktion gedroht wenn ich absagen bekomme weil ich mein kind nicht so lange in der betreuung habe wie es bei dem job erforderlich wäre (zb. morgens um 5 uhr). nachdem ich dem sachbearbeiter gezeigt habe das ich mich nicht einschüchtern lasse und meine rechte kenne, ist nie wieder etwas derartiges vorgefallen. aber wie gesagt um den ganzen ärger zu umgehen rate ich dir das erziehungsjahr zu nehmen. es steht dir zu und da du in der zeit bedürftig bist hast du einen hartz4 anspruch.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    sorry. hier ist der art. 10 sgb2 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

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    Antwort von Tigerbaby79 Tigerbaby79

    Wenn Du an der Maßnahme nicht teilnimmst,streichen die Dir Dein Geld. Du bekommst aber von der Arge eine Tagesmutter gezahlt. So war es bei meiner Freundin. Aber die musste nur von 8 bis 12 an der Maßnahme teilnehmen. Sie hat 2 Kinder. Oder lass Dich doch einfach krank schreiben.

    Kommentar von cory83 cory83

    nene, krank schreiben lasse ich mich nich, dann hab ich das rum ;D aber siehst, das haben die mir nich gesagt mit der tagesmutter. es war nur die rede "schauen sie zu wie sie das machen. ab dem 1.3 ab 8 uhr..."

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    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Eine Bekannte von mir bekam die selbe Maßnahme.

    Sie hat sich aber mit dem AA auf Vormittags geeinigt da da ihr Sohn im Kindergarten ist.

    Rede nochmal mit denen, ansonsten nimm deine Tochter mit, es geht dann halt nicht anders, bevor Du gar kein Geld bekommst.

    Kommentar von cory83 cory83

    ja das wäre ja auch noch was, nur vormittags... aber wie gesagt, in den kindergarten kann sie erst ab 2 1/2 hier... ach man, alles blöd. aber danke für deine antwort ;D

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    Antwort von Tarotea Tarotea

    erkundige dich mal beim Jugendamt, die können dir bestimmt helfen.....

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