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Arbeitsamt Wohnungswechsel

gefragt von nessi1990nessi1990 am 26.04.2008 um 21:49 Uhr

Hallo, muss man beim Arbeitsamt den Wohnungswechsel begründen, wenn ja was kann man am besten Schreiben ? Bisher hat mein Freund einen Job und bekommt noch zuschuss ca 100 Euro vom Arbeitsamt.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. April 2008 21:52
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schreib den grund den du hast und fertig.

wo liegt das problem, oder wollt ihr nur einfach so mal auf staatskosten umziehen?

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 26. April 2008 21:53

Nein der umzug wird selber finanziert!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. April 2008 21:55

dann versteh ich nicht, was du begründen sollst.

wenn ihr alles selber zahlt, könnt ihr doch hin ziehen wo ihr wollt, ihr seid freie bürger.

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 26. April 2008 21:57

naja wegen dem zuschuss den mein Freund bekommt, er meint er müsse das dann beim Arbeitsamt begründen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. April 2008 22:03

das wird wohl wohnkostenzuschuss sein, nehme ich mal an.

trotzdem dürft ihr umziehen, nur dann darf die wohnung nicht mehr kosten, als die jetzige.

zahlt die arge den wohnkostenzuschuss, musst du auch auf die qm achten und die angemessenen wohnkosten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. April 2008 22:04

Er bekommt 100 € und davon ist noch ein Teil für Miete oder was? Sei so gut und erklär doch den Sachverhalt mal verständlich.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. April 2008 23:02

@bitmap:

die frage ist jetzt 1 stunde alt, nix genaues weiß man nicht...

also, ein fall für den aktenschrank :o))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. April 2008 23:07

Gib mir den Schlüssel. Ich wollte eh noch paar andere Fragen in die Ablage xy bringen. Da nehm ich die gleich mit. ;-)


schurke
beantwortet von schurke am 26. April 2008 21:55
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Warum muss er den Wohnungswechsel begründen? Wenn er nicht auf unsere Kosten umziehen will, braucht er das doch gar nicht. Ansonsten sähe ich eine Sinn darin, wenn die neue Wohnung näher an den Arbeitzplatz ist oder ihr zusammen ziehen wollt und was größeres braucht, bzw. wenn die alte Wohnung Mängel hatte, dann kann er die Gründe ja angeben ohne Probleme zu haben.

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 26. April 2008 21:59

Ist leider kein von beiden der fall, ich will mich nicht ummelden weil ich dann mit meinem Ausbildungsgehalt dazu gerechnet werde und alles andere was ich bekomme und muss sogesehen für ihn aufkommen,


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. April 2008 21:55
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Bekommt er Kosten der Unterkunft bezahlt?

Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 26. April 2008 21:58

ja aber nur ein Teil!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. April 2008 22:02

Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 26. April 2008 22:15
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"ich will mich nicht ummelden weil ich dann mit meinem Ausbildungsgehalt dazu gerechnet werde und alles andere was ich bekomme und muss sogesehen für ihn aufkommen"

Also wollt ihr den Staat beschummeln. Wenn du mit einziehen würdest, dann würde zwar auch dein Ausbildungsgehalt mit zugerechnet, das stimmt. Aber auch du als Person. Und wenn ihr dann mit euer beider Geld über dem Satz liegt, dann benötigt ihr es auch nicht mehr. Also, seit ehrlich und gebt es gleich an. Kommen die euch drauf, dann müsst ihr zurückzahlen, und dann geht es euch schlechter als wenn ihr jetzt auf 100,-- € verzichtet. Im Übrigen beschummst ihr nicht nur den Staat sondern auch die Mietergemeinschaft, wo ihr einzieht, weil die Nebenkosten dann nur für eine Person berechnet werden. Findet ihr das gut? Ich nicht.

LG

Wieselchen


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 26. April 2008 21:51
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wenn die whg schimmelt,oder die whg zu klein is oder zu teuer.oder er nen kürzeren weg hat




Kommentar von Simple_avatar2smallnessi1990 am 26. April 2008 21:54

zu Teuer ist sie nicht und schimmeln tut sie leider auch nicht, welchen kürzeren weg ?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 3. August 2008 12:44
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Es kann sein das Er sich ummelden muss ! Zuständig ist immer das Arbeitsamt am ersten Wohnsitz !


cdschnecke
beantwortet von cdschnecke am 3. August 2008 17:44
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also ich hab ein zimmer und hier bei mir wir sind zu 3 mein mann , unsere tochter 4monate und ich und da hat das amt zugestimmt das ich umziehen darf

hmm hätte gesagt scheintrennung ;)


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