hallo... ich bin 18 und hab vor fast 3monaten ein süßes mädchen zur welt gebrahct... ich fang aber erst im oktober meine lehre an... ich war beim arbeitsamt... die meinten das ich geld bekom... weil muss ja irgendwie pampers und alles bezahlen können... (hab als meine schule zu ende war bis zu dem zeitpunkt das die kleine kam auch geld vom arbeitsamt bekomm)... möchte den vater von meiner tochter aber nicht angeben... da der vater nicht gut für sie ist... und ich ihm aber wenn ich ihn angebe den umgang nicht verbieten kann... jetz sagt das amt... wenn ich den nicht angebe bekomm ich keinen cent... die caritas und das jugendamt sagt das die das nicht dürfen... jetzt meinte das arbeitsamt... wenn die mir geld zahlen müsste ich alles wieder zurück bezahlen... dürfen die das...?? wie soll ich das denn zurück bezahlen... und das nur weil ich nicht möchte das meine tochter einen schlechten umgang bekommt...?? und jetzt?? vielleicht könnt ihr mir ja ih´rgendwie helfen... einen rat geben oder so..:)
arbeitsamt will nicht zahlen
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joyce123joyce123
Wenn du den Vater des Kindes nicht angeben möchtest, dann kann das Amt die Zahlung für das Kind verweigern, für dich allerdings nicht. In einem solchen Fall wäre es aus finanzieller Sicht eigentlich besser "Vater unbekannt" anzugeben. Dann müssen sie zahlen.
Zur Sicherheit solltest du dich hier im Forum informieren: www.tacheles-sozialhilfe.de
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himako333himako333 Bei Vater unbekannt muß sie versch. Männer benennen mit denen sie zur Zeit der Empfängnis sexuellen Kontakt hatte. Diese Männer müßen dann zu einem Vaterschaftstest antreten. Das gilt beim Jugendamt & beim Antrag der Sozialhilfe!
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joyce123joyce123 ... wenn es aber ein One Night Stand war? Wen sollte man da zum Vaterschaftstest rufen?
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himako333himako333 Genau, das muß dann angegeben werden, bedeutet wahrscheinlich das Kind kommt in eine Pflegefamilie. Denn dann wird die Mutter sehr streng auf ihre geistige Reife hin überprüft! Was da denn rauskommt ist Entscheidungsgrundlage für den Verbleib der Lütten. m.l.G.h
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joyce123joyce123 Das ist absoluter Unsinn!
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himako333himako333 Nein, besorge Dir bitte die Vorgaben für die Beziehung von Sozial-Leistungen, sowie das Kinderrecht.
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joyce123joyce123 Niemand wird der Mutter das Kind wegnehmen, nur weil es bei einem One-Night-Stand entstanden ist. Verbreite mal hier nicht so einen Unsinn! Im Übrigen brauche ich mir keine Vorgaben zu besorgen, das muss ich nicht nachschlagen.
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himako333himako333 Liebe joyce123 Deine Worte...Verbreite mal hier nicht so einen Unsinn!....... Meine Antwort....Nichtwissen zu verbreiten ist unredlich!
Doch, wenn die Mutter nicht Willens ist alles zum Besten des Kindes zu leisten, dazu gehört auch die Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsfeststellung.Denn ein Kind aus zutragen ist nur biologisch!, einem Kind gerecht zu werden ist Verantwortung. Und wenn da von vornherein berechtigte Zweifel sind, greifen Gesetze zum Schutz des Kindes.Es gibt da unterschiedliche Möglichkeiten der Inobnahme durch das Jugendamt..
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joyce123joyce123 Ja, ja erzähl du mal!
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2Antwort von
ugaugamannugaugamann
doch natürlich meinte das jugendamt und die caritas ja... nur die wollen unbedingt den vater wissen... obwohl der gar keine rolle bei meinem geld spielt... da wir nie verheiratet waren...
Überleg doch mal selbst was du hier schreibst, du möchtest den Vater nicht angeben und selbst möchtest du auch nichts zurückzahlen.
..............du möchtest Geld einfach so geschenkt haben, woher es kommt ist dir egal.
Wenn du den Vater wirklich nicht angeben möchtest mußt du akzeptieren das du die Hilfe die du jetzt erhalten kannst ( dies ist so nicht in vielen Ländern möglich !! ) auch irgendwann , wenn du kannst wieder begleichen mußt...das ist doch nicht mehr als fair.
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TerezzaTerezza @t1993ich weiß zwar nicht, woher das zitat stammt, oben lese ich es jedenfalls nicht, aber der vater spielt sehr wohl eine rolle beim geld. er ist unterhaltspflichtig fürs kind. u.U. auch für dich, da du sein kind aufziehst. ob ihr verheiratet wart, spielt dabei keine rolle.
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2Antwort von
Phoenix52Phoenix52
Warum sollte ich, bzw. der Steuerzahler denn für Dein Kind aufkommen? Natürlich ist das so in Ordnung. Für das Kind zu machen war er doch auch gut genug. Etas denken hilf meistens.
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t1993 dann sei mal in meiner situation dann könnte man das besser verstehen... der ist nicht gut für die kleine... also wäre es nicht besser wenn ich den angeb
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binimabinima ja gut, dann jammer doch nicht das du kein Geld bekommst, dann mußt halt so leben.
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billygirl5444billygirl5444 Moment mal, also ICH habe auch keine Lust deinen Sport zu finanzieren ! Du hast ein Kind und du hast das zu bezahlen. Nicht von meiner Knete ! Das will ich hier mal glasklar sagen. Gib den Vater an und esse die Suppe die du da gekocht hast.
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1Antwort von
himako333himako333
Du wirst den Erzeuger benennen müßen, denn die UH-Gelder die Du beziehen möchtest müßen ja zurück gezahlt werden. Auch ist es für das Kind nicht gut als Vater unbekannt durchs Leben zu laufen. Die Allgemeinheit legt viel Geld aus für Kinder, die von ihren Eltern nicht unterhalten werden können. Deswegen mußt Du Deinen persönlichen Egoismus zurück stellen und mit den Ämtern zusammen arbeiten. Die Gelder, die Du haben willst müssen andere( sind Steuergelder) erarbeiten!, da hast Du die Pflicht dafür zu sorgen das die auch wieder zurück gefordert werden können...frdl.h.
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t1993 möchte den unterhalt doch gar nicht... sondern geld für mich bis zur ausbildung... das ging vorher auch... und finde das das bei einer mutter wichtiger ist als bei einem arbeitslosen der einfach kein bock hat zu arbeiten... aber der bekommt problemlos hilfe...
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t1993 selbst das jugendamt hat doch gesagt das ich das nicht muss...
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teamhartungteamhartung doch...genauso ist es manchmal...manchmal wünscht sich ein Kind, nie seinen richtigen Vater gekannt zu haben. Ich kenne so eine Situation, und die ist überhaupt nicht selten. Mit Egoismus hat das nichts zu tun. Und was die Steuern usw. angeht - weißt Du, hier in Deutschland haben wir gerade das Problem, daß zu viele ältere Menschen da sind, die nicht arbeiten, und zu wenige junge Leute, die arbeiten. Das Kind wird irgendwann groß und wird arbeiten und Steuern zahlen. Die junge Mutter wird nach 1-2 Jahren, wenn das Kind größer ist, ihre Lehre trotzdem machen, und noch viele Jahrzehnte schuften und auch Steuern zahlen. Ich denke, somit ist die Situation mit den "Steuergeldern", die dich so auf die Palme bringt, total ausgeglichen. Hast Du denn bist jetzt selbst durchgehend jahrelang bis zu deiner Rente gearbeitet? wohl kaum. Und du weißt auch nicht, ob du selbst irgendwann in der Situation bist, wo du ein Paar Jahre lang Hiilfe vom Staat (also auch UNSERE Steuergelder) brauchen wirst.
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t1993 ich geh ja im oktober arbeiten... dann ist das amt mich ja los...:)
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himako333himako333 Jedes Kind hat das Recht seinen beide Eltern zu kennen!, jedes Elternteil hat die Pflicht dafür zu sorgen , das Kind kann zu Beiden eine gute Beziehung aufbauen. Dies von vornherein auszuschließen ist ein Verbrechen dem Kind gegenüber: Ich habe mich nicht gegen staatliche Unterstützung in Notlagen ausgesprochen, es geht um Gerechtigkeit auch für die Eltern welche für ihre Kinder und sich selbst sorgen. Wenn deren schwer erarbeiteter Mehrwert einfach so rausgeschmissen wird, weil jemand unverantwortlich handelt, auch noch Sonderbedingungen fordert wird die Bereitschaft der Allgemeinheit diese egoistischen Personen zu unterstützen sinken! Was sich dann in den entsprechenden Gesetzen niederschlagen wird. Auch dem ist kein Vorschub zu leisten.
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jockljockl
Solange Du Deine eigene Meinung dazu hast den Ämtern entsprechende Auskünfte zu geben, kann Dir auch hier niemand, zumindest ich nicht helfen. Letzeres weil ich nicht für ggf. besser informierte Allgemeinheit shreiben darf.
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kreuzkampuskreuzkampus
Ganz einfach: Lass Dir alles, was behauptet wird, schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung geben. Dann kannst Du damit zu einem Anwalt gehen und Dich kostenfrei beraten lassen. Verlass Dich bitte nicht, auf das, was hier geschrieben wurde. Ich weiss, dass, solange ich berufstätig war, der Name des Vaters nicht verlangt werden durfte. Wie es heute, zwei Jahre später ist, weiss ich nicht. Das weiss aber ein Anwalt. Der braucht aber was Schriftliches!
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t1993 dankeschön...:) ich versuchs mal... kennen sie einen guten anwalt
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kreuzkampuskreuzkampus In die Gelben Seiten gucken und einen Anwalt aussuchen, der Sozialrecht macht.
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billygirl5444billygirl5444
warum willst du denn den Vater nicht angeben ? War es vielleicht ein Arbeitsunfall bei www.gesext.de ? Oder ist er aus Afrika ? Du bist verpflichtet den Namen zu nennen, oder verzichte auf das Geld. Warum ist denn der Mann schlechter Umgang, immerhin ist er der Vater und hat auch Rechte. Irgendwann merkt er dass du ein Kind hast und kann es dir wegnehmen. Du solltest also schon den Namen angeben oder deine Tochter wird dich eines Tages dazu zwingen, denn sie hat ein Recht darauf ihren Vater zu kennen.
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t1993 wenn sie alt genug ist sag ich es ihr... der ist nicht gur weil der drogen nimmt...
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Mietzekatze123wMietzekatze123w
wenn der vater nicht gut für dich ist, ist er vielleicht trotzdem gut fürs kind. Du kannst es ihm nicht einfach vorenthalten. Desweiteren ist er verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn er das Geld nicht hat, bekommst du den Unterhalt vom Jugendamt und er muss es später zurück zahlen.
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t1993 ich möchte gar nicht den unterhalt... ich möchte geld für mich bis zur ausbildung... und mir ist egal ob der drogen nimmt... aber dann geb ich nicht mein kind zu dem... oder...??
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billygirl5444billygirl5444 wo kommen denn jetzt die Drogen her, Vater ist Vater, egal ob besoffen oder auf Drogen. Die Nazi Gesetze gelten nicht mehr, nur mal so zur Info.
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t1993 trotzdem sind drogen verboten und nicht gut... oder stehst du auf sowas...??
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himako333himako333 sich ein Kind machen zu lassen ist auch* nicht gut, wenn man nicht einmal sich selbst über Wasser halten kann!* Die Frage, die Du an Billygirl gestellt hast zeigt Deine Unreife. Traurig für das Kind.
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t1993 wenn du meinst... liebe ien kind auf dem kissen wie auf dem gewissen schonmal gehört??
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carmen1976carmen1976
Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Irgendwo will sich das Amt ja auch absicheren wegen dem Geld. Ganz einfach
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t1993 aber der musss ja nicht für mich aufkomm... wenn nur für die kleine und die 133euro verlang ich doch gar nicht...
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carmen1976carmen1976 aber das Amt holt sich die Unterhaltszahlungen, die an dich gehen, von ihm wieder zurück. deshalb
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sts78 Sie wollen den Vater wissen, weil sie sich dann ggf. Geld von ihm zurückholen. Oder zumindest versuchen sie es. BTW: Du kannst ihm den Umgang nicht verbieten. Wenn er will, kann er den Umgang vor Gericht einklagen.
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teamhartungteamhartung kann er nicht! Vaterschaftstest kann nicht erzwungen werden- das geht vor keinem Gericht durch. Er kann sich höchstens "illegal" eine Probe besorgen (ein Haar des Kindes oder so, einen Schnuller klauen), und so feststellen, daß es sein Kind ist, aber vor Gericht hat das keine Gültigkeit. So kann er dann auch keinen Umgang mit dem Kind vor Gericht einklagen. Tut mir leid, aber so ist es...
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ugaugamannugaugamann Der Vater kann vor Gericht einen Gentest einklagen, dann wird dieser Test gerichtlich angeordnet.
So ist es.
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himako333himako333 Wenn der angegebene Vater die Vaterschaft bestreitet wird eine Vaterschaftsfeststellung angeordnet! Legal.
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binimabinima
natürlich dürfen die das, nichts ist umsonst im Leben, wenn du Geld willst solltes du den Vater angeben.
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HansmannerHansmanner
Gib den Vater an, nimm das Geld, und wenn der Vater das Kind hin und wieder sehen will, dann ist das so. Ist halt auch sein Kind, du kannst ihm das nicht einfach so wegnehmen weil dir danach ist.
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t1993 mir ist nicht einfach sooo danach... der ist nicht gut für die kleine... oder soll ich meine tochter bei einem drogenopfer lassen...??
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HansmannerHansmanner Wenn der Vater wirklich schädlich ist für das Kind, dann wirst du auch ein Verbot durchsetzen können, dass er das Kind nicht sehen darf.
Andernfalls ist er einfach der Vater, er hat ein Kind, und das kann man nicht so einfach wegnehmen. Er kann ja auch dir das Kind nicht einfach wegnehmen, weil du dich falsch verhälst.
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binimabinima richtig, außerdem hättest du da früher überlegen müssen
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ugaugamannugaugamann Natürlich nicht, aber dann mußt du selber auch etwas tun. Abgesehen davon hättest du vielleicht auch garnicht erst mit einem Drogenopfer ein Kind zeugen sollen....
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billygirl5444billygirl5444 Was heisst hier "Drogenopfer" . DU hast doch deine Muschi hingehalten, oder ? Von alleine ist das Kind ja nicht entstanden. - Und wenn du so weiter macht nimmt das Amt ( die nennen sich nicht umsonst Kinderklaubehoerde ) dir das Kind weg. Damit ist dir NICHT geholfen. Gib den Namen an, jammere halt rum, der Vater ist ein "Drogenopfer". Wenn das Amt deiner Meinung ist, dann kannst du das Kind behalten, kriegst noch Geld oben drauf und alles ist wie du das willst.
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t1993 zeiten ändern sich... schonmal was davon gehört... vorher war das noch nicht sooo...
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billygirl5444billygirl5444 zeiten ändern sich... jeder Vater hat ein Recht auf sein Kind, egal ob er nu blau, schwarz , lila, schwul oder Drogi ist. Jeder. Und das ist gut so. - UND jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater ! ! !
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t1993 gut das du sooo viel ahnung hast... scheinbar kein bisschen...:)
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Drops74Drops74
Du bekommst von denen ein zinsloses Dahrlen...:)
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t1993 aber wie soll ich das als alleinerziehende mutter machen... der erzeuger könnte mir auch nicht helfen...
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ugaugamannugaugamann Den Erzeuger willst du nicht mal angeben, warum sollte er also helfen? Ernsthaft, bitte mal etwas merken.
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t1993 wenn du nur was zu maulen hast dann schreib doch nichts... dumme sprüche kann ich selber klopfen...
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himako333himako333 Du bist hier ziemlich unverschämt, ich hoff das die Leute vom Jugendamt mal auf dieser Plattform lesen.** Das Kind tut mir leid.**
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ugaugamannugaugamann dumme sprüche kann ich selber klopfen...
.......wie wahr. Um das Kind tut es mir bitter leid .
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t1993 wieso tut das kind dir leid... meinst du nicht auch das du übertreibst... ich tu alles für mein kind... sonst würde ich bestimmt nciht kämpfen... die leute die hier sooo ein dummes zeug schreiben... die haben überhaupt gar keine ahnung... was du hier schreibst... das ist unverschämt...
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BlutorangensaftBlutorangensaft
Du hast wahrscheinlich keinen Anspruch auf etwas.
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t1993 doch natürlich meinte das jugendamt und die caritas ja... nur die wollen unbedingt den vater wissen... obwohl der gar keine rolle bei meinem geld spielt... da wir nie verheiratet waren...
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binimabinima klar spielt das eine Rolle, wenn er Geld hat muß er für dich aufkommen
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t1993 aber nur wenn man verheiratet ist oder war
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carmen1976carmen1976 das hat doch mit verheiratet sein nix zu tun. Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Irgendwo will sich das Amt ja auch absicheren wegen dem Geld. Ganz einfach
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billygirl5444billygirl5444 Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Das ist so gut formuliert von carmen1976, das muss ich einfach noch mal kopieren ...
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t1993 klar... möchte ja vom amt kein geld für die kleine...
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himako333himako333 hey, wach mal auf Du willst Geld für Dich!,und benutzt schon das Kind!, weil Du deswegen ja nicht arbeiten kannst.Hast sogar den Anspruch:Für Dich gelten Gesetze nicht! Echt schräg!
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t1993 glaube du verstehst den sinn einfach nicht... bekomm erstmal selber kinder... kannst anscheinend nicht wirklich mitreden... ich benutz mein kind für nichts... klar...
dankeschön...:) genau sooo meinte ich das