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arbeitsamt will nicht zahlen

Frage von t1993 t1993

hallo... ich bin 18 und hab vor fast 3monaten ein süßes mädchen zur welt gebrahct... ich fang aber erst im oktober meine lehre an... ich war beim arbeitsamt... die meinten das ich geld bekom... weil muss ja irgendwie pampers und alles bezahlen können... (hab als meine schule zu ende war bis zu dem zeitpunkt das die kleine kam auch geld vom arbeitsamt bekomm)... möchte den vater von meiner tochter aber nicht angeben... da der vater nicht gut für sie ist... und ich ihm aber wenn ich ihn angebe den umgang nicht verbieten kann... jetz sagt das amt... wenn ich den nicht angebe bekomm ich keinen cent... die caritas und das jugendamt sagt das die das nicht dürfen... jetzt meinte das arbeitsamt... wenn die mir geld zahlen müsste ich alles wieder zurück bezahlen... dürfen die das...?? wie soll ich das denn zurück bezahlen... und das nur weil ich nicht möchte das meine tochter einen schlechten umgang bekommt...?? und jetzt?? vielleicht könnt ihr mir ja ih´rgendwie helfen... einen rat geben oder so..:)

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von joyce123 joyce123

    Wenn du den Vater des Kindes nicht angeben möchtest, dann kann das Amt die Zahlung für das Kind verweigern, für dich allerdings nicht. In einem solchen Fall wäre es aus finanzieller Sicht eigentlich besser "Vater unbekannt" anzugeben. Dann müssen sie zahlen.

    Zur Sicherheit solltest du dich hier im Forum informieren: www.tacheles-sozialhilfe.de

    Kommentar von t1993 t1993

    dankeschön...:) genau sooo meinte ich das

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Bei Vater unbekannt muß sie versch. Männer benennen mit denen sie zur Zeit der Empfängnis sexuellen Kontakt hatte. Diese Männer müßen dann zu einem Vaterschaftstest antreten. Das gilt beim Jugendamt & beim Antrag der Sozialhilfe!

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    ... wenn es aber ein One Night Stand war? Wen sollte man da zum Vaterschaftstest rufen?

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Genau, das muß dann angegeben werden, bedeutet wahrscheinlich das Kind kommt in eine Pflegefamilie. Denn dann wird die Mutter sehr streng auf ihre geistige Reife hin überprüft! Was da denn rauskommt ist Entscheidungsgrundlage für den Verbleib der Lütten. m.l.G.h

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Das ist absoluter Unsinn!

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Nein, besorge Dir bitte die Vorgaben für die Beziehung von Sozial-Leistungen, sowie das Kinderrecht.

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Niemand wird der Mutter das Kind wegnehmen, nur weil es bei einem One-Night-Stand entstanden ist. Verbreite mal hier nicht so einen Unsinn! Im Übrigen brauche ich mir keine Vorgaben zu besorgen, das muss ich nicht nachschlagen.

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Liebe joyce123 Deine Worte...Verbreite mal hier nicht so einen Unsinn!....... Meine Antwort....Nichtwissen zu verbreiten ist unredlich!

    Doch, wenn die Mutter nicht Willens ist alles zum Besten des Kindes zu leisten, dazu gehört auch die Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsfeststellung.Denn ein Kind aus zutragen ist nur biologisch!, einem Kind gerecht zu werden ist Verantwortung. Und wenn da von vornherein berechtigte Zweifel sind, greifen Gesetze zum Schutz des Kindes.Es gibt da unterschiedliche Möglichkeiten der Inobnahme durch das Jugendamt..

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Ja, ja erzähl du mal!

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    Antwort von ugaugamann ugaugamann

    doch natürlich meinte das jugendamt und die caritas ja... nur die wollen unbedingt den vater wissen... obwohl der gar keine rolle bei meinem geld spielt... da wir nie verheiratet waren...

    Überleg doch mal selbst was du hier schreibst, du möchtest den Vater nicht angeben und selbst möchtest du auch nichts zurückzahlen.

    ..............du möchtest Geld einfach so geschenkt haben, woher es kommt ist dir egal.

    Wenn du den Vater wirklich nicht angeben möchtest mußt du akzeptieren das du die Hilfe die du jetzt erhalten kannst ( dies ist so nicht in vielen Ländern möglich !! ) auch irgendwann , wenn du kannst wieder begleichen mußt...das ist doch nicht mehr als fair.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    @t1993ich weiß zwar nicht, woher das zitat stammt, oben lese ich es jedenfalls nicht, aber der vater spielt sehr wohl eine rolle beim geld. er ist unterhaltspflichtig fürs kind. u.U. auch für dich, da du sein kind aufziehst. ob ihr verheiratet wart, spielt dabei keine rolle.

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    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Warum sollte ich, bzw. der Steuerzahler denn für Dein Kind aufkommen? Natürlich ist das so in Ordnung. Für das Kind zu machen war er doch auch gut genug. Etas denken hilf meistens.

    Kommentar von t1993 t1993

    dann sei mal in meiner situation dann könnte man das besser verstehen... der ist nicht gut für die kleine... also wäre es nicht besser wenn ich den angeb

    Kommentar von binima binimabinima

    ja gut, dann jammer doch nicht das du kein Geld bekommst, dann mußt halt so leben.

    Kommentar von billygirl5444 billygirl5444billygirl5444

    Moment mal, also ICH habe auch keine Lust deinen Sport zu finanzieren ! Du hast ein Kind und du hast das zu bezahlen. Nicht von meiner Knete ! Das will ich hier mal glasklar sagen. Gib den Vater an und esse die Suppe die du da gekocht hast.

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    Antwort von himako333 himako333

    Du wirst den Erzeuger benennen müßen, denn die UH-Gelder die Du beziehen möchtest müßen ja zurück gezahlt werden. Auch ist es für das Kind nicht gut als Vater unbekannt durchs Leben zu laufen. Die Allgemeinheit legt viel Geld aus für Kinder, die von ihren Eltern nicht unterhalten werden können. Deswegen mußt Du Deinen persönlichen Egoismus zurück stellen und mit den Ämtern zusammen arbeiten. Die Gelder, die Du haben willst müssen andere( sind Steuergelder) erarbeiten!, da hast Du die Pflicht dafür zu sorgen das die auch wieder zurück gefordert werden können...frdl.h.

    Kommentar von t1993 t1993

    möchte den unterhalt doch gar nicht... sondern geld für mich bis zur ausbildung... das ging vorher auch... und finde das das bei einer mutter wichtiger ist als bei einem arbeitslosen der einfach kein bock hat zu arbeiten... aber der bekommt problemlos hilfe...

    Kommentar von t1993 t1993

    selbst das jugendamt hat doch gesagt das ich das nicht muss...

    Kommentar von teamhartung teamhartungteamhartung

    doch...genauso ist es manchmal...manchmal wünscht sich ein Kind, nie seinen richtigen Vater gekannt zu haben. Ich kenne so eine Situation, und die ist überhaupt nicht selten. Mit Egoismus hat das nichts zu tun. Und was die Steuern usw. angeht - weißt Du, hier in Deutschland haben wir gerade das Problem, daß zu viele ältere Menschen da sind, die nicht arbeiten, und zu wenige junge Leute, die arbeiten. Das Kind wird irgendwann groß und wird arbeiten und Steuern zahlen. Die junge Mutter wird nach 1-2 Jahren, wenn das Kind größer ist, ihre Lehre trotzdem machen, und noch viele Jahrzehnte schuften und auch Steuern zahlen. Ich denke, somit ist die Situation mit den "Steuergeldern", die dich so auf die Palme bringt, total ausgeglichen. Hast Du denn bist jetzt selbst durchgehend jahrelang bis zu deiner Rente gearbeitet? wohl kaum. Und du weißt auch nicht, ob du selbst irgendwann in der Situation bist, wo du ein Paar Jahre lang Hiilfe vom Staat (also auch UNSERE Steuergelder) brauchen wirst.

    Kommentar von t1993 t1993

    ich geh ja im oktober arbeiten... dann ist das amt mich ja los...:)

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Jedes Kind hat das Recht seinen beide Eltern zu kennen!, jedes Elternteil hat die Pflicht dafür zu sorgen , das Kind kann zu Beiden eine gute Beziehung aufbauen. Dies von vornherein auszuschließen ist ein Verbrechen dem Kind gegenüber: Ich habe mich nicht gegen staatliche Unterstützung in Notlagen ausgesprochen, es geht um Gerechtigkeit auch für die Eltern welche für ihre Kinder und sich selbst sorgen. Wenn deren schwer erarbeiteter Mehrwert einfach so rausgeschmissen wird, weil jemand unverantwortlich handelt, auch noch Sonderbedingungen fordert wird die Bereitschaft der Allgemeinheit diese egoistischen Personen zu unterstützen sinken! Was sich dann in den entsprechenden Gesetzen niederschlagen wird. Auch dem ist kein Vorschub zu leisten.

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    Antwort von jockl jockl

    Solange Du Deine eigene Meinung dazu hast den Ämtern entsprechende Auskünfte zu geben, kann Dir auch hier niemand, zumindest ich nicht helfen. Letzeres weil ich nicht für ggf. besser informierte Allgemeinheit shreiben darf.

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    Antwort von kreuzkampus kreuzkampus

    Ganz einfach: Lass Dir alles, was behauptet wird, schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung geben. Dann kannst Du damit zu einem Anwalt gehen und Dich kostenfrei beraten lassen. Verlass Dich bitte nicht, auf das, was hier geschrieben wurde. Ich weiss, dass, solange ich berufstätig war, der Name des Vaters nicht verlangt werden durfte. Wie es heute, zwei Jahre später ist, weiss ich nicht. Das weiss aber ein Anwalt. Der braucht aber was Schriftliches!

    Kommentar von t1993 t1993

    dankeschön...:) ich versuchs mal... kennen sie einen guten anwalt

    Kommentar von kreuzkampus kreuzkampuskreuzkampus

    In die Gelben Seiten gucken und einen Anwalt aussuchen, der Sozialrecht macht.

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    Antwort von billygirl5444 billygirl5444

    warum willst du denn den Vater nicht angeben ? War es vielleicht ein Arbeitsunfall bei www.gesext.de ? Oder ist er aus Afrika ? Du bist verpflichtet den Namen zu nennen, oder verzichte auf das Geld. Warum ist denn der Mann schlechter Umgang, immerhin ist er der Vater und hat auch Rechte. Irgendwann merkt er dass du ein Kind hast und kann es dir wegnehmen. Du solltest also schon den Namen angeben oder deine Tochter wird dich eines Tages dazu zwingen, denn sie hat ein Recht darauf ihren Vater zu kennen.

    Kommentar von t1993 t1993

    wenn sie alt genug ist sag ich es ihr... der ist nicht gur weil der drogen nimmt...

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    Antwort von Mietzekatze123w Mietzekatze123w

    wenn der vater nicht gut für dich ist, ist er vielleicht trotzdem gut fürs kind. Du kannst es ihm nicht einfach vorenthalten. Desweiteren ist er verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn er das Geld nicht hat, bekommst du den Unterhalt vom Jugendamt und er muss es später zurück zahlen.

    Kommentar von t1993 t1993

    ich möchte gar nicht den unterhalt... ich möchte geld für mich bis zur ausbildung... und mir ist egal ob der drogen nimmt... aber dann geb ich nicht mein kind zu dem... oder...??

    Kommentar von billygirl5444 billygirl5444billygirl5444

    wo kommen denn jetzt die Drogen her, Vater ist Vater, egal ob besoffen oder auf Drogen. Die Nazi Gesetze gelten nicht mehr, nur mal so zur Info.

    Kommentar von t1993 t1993

    trotzdem sind drogen verboten und nicht gut... oder stehst du auf sowas...??

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    sich ein Kind machen zu lassen ist auch* nicht gut, wenn man nicht einmal sich selbst über Wasser halten kann!* Die Frage, die Du an Billygirl gestellt hast zeigt Deine Unreife. Traurig für das Kind.

    Kommentar von t1993 t1993

    wenn du meinst... liebe ien kind auf dem kissen wie auf dem gewissen schonmal gehört??

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    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Irgendwo will sich das Amt ja auch absicheren wegen dem Geld. Ganz einfach

    Kommentar von t1993 t1993

    aber der musss ja nicht für mich aufkomm... wenn nur für die kleine und die 133euro verlang ich doch gar nicht...

    Kommentar von carmen1976 carmen1976carmen1976

    aber das Amt holt sich die Unterhaltszahlungen, die an dich gehen, von ihm wieder zurück. deshalb

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    Antwort von sts78 sts78

    Sie wollen den Vater wissen, weil sie sich dann ggf. Geld von ihm zurückholen. Oder zumindest versuchen sie es. BTW: Du kannst ihm den Umgang nicht verbieten. Wenn er will, kann er den Umgang vor Gericht einklagen.

    Kommentar von teamhartung teamhartungteamhartung

    kann er nicht! Vaterschaftstest kann nicht erzwungen werden- das geht vor keinem Gericht durch. Er kann sich höchstens "illegal" eine Probe besorgen (ein Haar des Kindes oder so, einen Schnuller klauen), und so feststellen, daß es sein Kind ist, aber vor Gericht hat das keine Gültigkeit. So kann er dann auch keinen Umgang mit dem Kind vor Gericht einklagen. Tut mir leid, aber so ist es...

    Kommentar von ugaugamann ugaugamannugaugamann

    Der Vater kann vor Gericht einen Gentest einklagen, dann wird dieser Test gerichtlich angeordnet.

    So ist es.

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Wenn der angegebene Vater die Vaterschaft bestreitet wird eine Vaterschaftsfeststellung angeordnet! Legal.

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    Antwort von binima binima

    natürlich dürfen die das, nichts ist umsonst im Leben, wenn du Geld willst solltes du den Vater angeben.

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    Antwort von Hansmanner Hansmanner

    Gib den Vater an, nimm das Geld, und wenn der Vater das Kind hin und wieder sehen will, dann ist das so. Ist halt auch sein Kind, du kannst ihm das nicht einfach so wegnehmen weil dir danach ist.

    Kommentar von t1993 t1993

    mir ist nicht einfach sooo danach... der ist nicht gut für die kleine... oder soll ich meine tochter bei einem drogenopfer lassen...??

    Kommentar von Hansmanner HansmannerHansmanner

    Wenn der Vater wirklich schädlich ist für das Kind, dann wirst du auch ein Verbot durchsetzen können, dass er das Kind nicht sehen darf.

    Andernfalls ist er einfach der Vater, er hat ein Kind, und das kann man nicht so einfach wegnehmen. Er kann ja auch dir das Kind nicht einfach wegnehmen, weil du dich falsch verhälst.

    Kommentar von binima binimabinima

    richtig, außerdem hättest du da früher überlegen müssen

    Kommentar von ugaugamann ugaugamannugaugamann

    Natürlich nicht, aber dann mußt du selber auch etwas tun. Abgesehen davon hättest du vielleicht auch garnicht erst mit einem Drogenopfer ein Kind zeugen sollen....

    Kommentar von billygirl5444 billygirl5444billygirl5444

    Was heisst hier "Drogenopfer" . DU hast doch deine Muschi hingehalten, oder ? Von alleine ist das Kind ja nicht entstanden. - Und wenn du so weiter macht nimmt das Amt ( die nennen sich nicht umsonst Kinderklaubehoerde ) dir das Kind weg. Damit ist dir NICHT geholfen. Gib den Namen an, jammere halt rum, der Vater ist ein "Drogenopfer". Wenn das Amt deiner Meinung ist, dann kannst du das Kind behalten, kriegst noch Geld oben drauf und alles ist wie du das willst.

    Kommentar von t1993 t1993

    zeiten ändern sich... schonmal was davon gehört... vorher war das noch nicht sooo...

    Kommentar von billygirl5444 billygirl5444billygirl5444

    zeiten ändern sich... jeder Vater hat ein Recht auf sein Kind, egal ob er nu blau, schwarz , lila, schwul oder Drogi ist. Jeder. Und das ist gut so. - UND jedes Kind hat ein Recht auf einen Vater ! ! !

    Kommentar von t1993 t1993

    gut das du sooo viel ahnung hast... scheinbar kein bisschen...:)

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    Antwort von Drops74 Drops74

    Du bekommst von denen ein zinsloses Dahrlen...:)

    Kommentar von t1993 t1993

    aber wie soll ich das als alleinerziehende mutter machen... der erzeuger könnte mir auch nicht helfen...

    Kommentar von ugaugamann ugaugamannugaugamann

    Den Erzeuger willst du nicht mal angeben, warum sollte er also helfen? Ernsthaft, bitte mal etwas merken.

    Kommentar von t1993 t1993

    wenn du nur was zu maulen hast dann schreib doch nichts... dumme sprüche kann ich selber klopfen...

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    Du bist hier ziemlich unverschämt, ich hoff das die Leute vom Jugendamt mal auf dieser Plattform lesen.** Das Kind tut mir leid.**

    Kommentar von ugaugamann ugaugamannugaugamann

    dumme sprüche kann ich selber klopfen...

    .......wie wahr. Um das Kind tut es mir bitter leid .

    Kommentar von t1993 t1993

    wieso tut das kind dir leid... meinst du nicht auch das du übertreibst... ich tu alles für mein kind... sonst würde ich bestimmt nciht kämpfen... die leute die hier sooo ein dummes zeug schreiben... die haben überhaupt gar keine ahnung... was du hier schreibst... das ist unverschämt...

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    Antwort von Blutorangensaft Blutorangensaft

    Du hast wahrscheinlich keinen Anspruch auf etwas.

    Kommentar von t1993 t1993

    doch natürlich meinte das jugendamt und die caritas ja... nur die wollen unbedingt den vater wissen... obwohl der gar keine rolle bei meinem geld spielt... da wir nie verheiratet waren...

    Kommentar von binima binimabinima

    klar spielt das eine Rolle, wenn er Geld hat muß er für dich aufkommen

    Kommentar von t1993 t1993

    aber nur wenn man verheiratet ist oder war

    Kommentar von carmen1976 carmen1976carmen1976

    das hat doch mit verheiratet sein nix zu tun. Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Irgendwo will sich das Amt ja auch absicheren wegen dem Geld. Ganz einfach

    Kommentar von billygirl5444 billygirl5444billygirl5444

    Ohne Vaternennung kein Geld, so läuft das. Das ist so gut formuliert von carmen1976, das muss ich einfach noch mal kopieren ...

    Kommentar von t1993 t1993

    klar... möchte ja vom amt kein geld für die kleine...

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    hey, wach mal auf Du willst Geld für Dich!,und benutzt schon das Kind!, weil Du deswegen ja nicht arbeiten kannst.Hast sogar den Anspruch:Für Dich gelten Gesetze nicht! Echt schräg!

    Kommentar von t1993 t1993

    glaube du verstehst den sinn einfach nicht... bekomm erstmal selber kinder... kannst anscheinend nicht wirklich mitreden... ich benutz mein kind für nichts... klar...

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