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Arbeitsamt will mich aus Computer löschen, dürfen die das?

gefragt von luperiluperi am 20.03.2007 um 12:12 Uhr

Bin arbeitslos, beziehe kein Leistungen vom A-Amt, da mein Mann gut verdient. Ich gehe ehrenamtlich arbeiten (sitz also nicht sinnlos zu Hause rum) Jetzt soll ich eine Maßnahme mitmachen ---> Bewerbung eine Woche lang. Hab ich abgelehnt, weil ich mich selber um Arbeit kümmere und mich, was Bewerbung angeht, selbst auf den Laufenden halte. Jetzt wollen die mich aus dem Computer löschen, weil ich dem Arbeitsamt nicht voll zur Verfügung stehe, dürfen die das???


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schurke
beantwortet von schurke am 20. März 2007 12:19
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Ja, sie dürfen. Wenn Du ihnen nicht frei zur Verfügung stehst, können sie löschen.

Kommentar von 0f4870838b57aeeb4d891affa1653114smallluperi am 20. März 2007 12:21

Aber ich steh ihnen doch zur Verfügung, wenn sie mir eine Stelle vermitteln würden. Die Maßnahme halte ich für sinnlos und nur als Beschäftigungstherapie gedacht.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 20. März 2007 12:24

Ist es ja auch mehr oder weniger. Aber die sind halt der Meinung, die Arbeitslosen mit einer solchen Maßnahme besser aufs Arbeitsleben vorzubereiten. Dort lernt man dann auch, sich zu bewerben usw. Man schlägt dort die Zeit tot und nichts anderes. Aber wehren bringt nur Löschung. Also geh lieber hin, die Zeit geht auch vorbei.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 20. März 2007 12:22
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Ja, das dürfen die leider, weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist. Wenn du arbeitssuchend ohne Leistungen bist, dann hast du auch einen "Pflichtenkatalog", dem du nachkommen musst. Kommst du dem nicht nach, dann, so wird argumentiert, hast du belegt, dass du dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst und wirst aus der Kartei gestrichen. In deinem Fall aber wenigstens ohne finanzielle Konsequenzen...

Du kannst dich aber nach einer gewissen Zeit (ich glaube, drei Monate, bin mir da aber nicht sicher) wieder erneut arbeitssuchend melden und die müssen dich dann wieder führen.


dock69
beantwortet von dock69 am 20. März 2007 13:04
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Sieh das mal so: Das Arbeitsamt hat einen Aufwand bzw. Kosten mit der Vermittlung eines Arbeitslosen. Dieser Aufwand bringt u.U. nichts, wenn dem Arbeitslosen ein potentieller Arbeitgeber vermittelt wird, aber die Arbeitsaufnahme nicht zustande kommt, weil der die Bewerbung oder das Bewerbungsgespräch beim Arbeitgeber nicht überzeugt. Nun kann ich Dein diesebezügliches Talent nicht einschätzen, aber das Arbeitsamt auch nicht. Deshalb sehe ich diese Maßnahme als vorbeugendes Instrument.
Über die Qualität dieser Maßnahme kann ich mich nicht äußern. Ich weiß aber aufgrund fast täglich eintreffender Bewerbungen, dass für nicht wenige Arbeitssuchende ein solches Training sehr hilfreich wäre.


anonym
beantwortet von Sabrina68 am 20. März 2007 19:58
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Ich möchte obigen Erklärungen nur noch ein hinzufügen: Wenn sie dich nicht arbeitssuchend führen bedeutet das, die Zeit wird dir an der Rentenkasse auch nicht angerechnet und du hast eine Lücke. Außerdem: wenn du arbeitssuchend bist, hast du eine Mitwirkungspflicht, wenn du dieser nicht nachkommst, gehen sie davon aus, daß du evtl. gar keine Stelle suchst, sondern dir nur die Zeit bei der Rentenkasse anrechnen lassen möchtest.




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