gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Arbeitsamt will Fahrkosten (weiterbildung) wieder haben,ist das Rechtens?

gefragt von Sille84 am 23.10.2008 um 13:15 Uhr

Hallo, Ich habe eine Weiterbildung gemacht,dafür wurde mir auch vom AA Fahrgeld bezahlt.Dazu muß ich noch sagen das ich ein 2 Jahre alten Sohn habe ,der in der zeit der Weiterbildung leider auch immer wieder mal Krank war,nun nach ein dreiviertel Jahr ist die Weiterbildung beendet und jetzt will das AA über 500 Euro Fahrgeld wieder haben,ist das Rechtens?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.118 Arbeitsamt x 1.196 Weiterbildung x 712 harz 4 x 191 Fahrgeld x 31

Schicksal
beantwortet von Schicksal am 23. Oktober 2008 13:23
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht verbrauchte Fahrkosten sind zurück zu erstatten, denn du hast diese für eine Leistung bekommen, die du nicht in Anspruch genommen hast. Kannst du aber in Raten zurück zahlen.

Kommentar von Sille84 am 23. Oktober 2008 13:59

Danke für den Rat

Kommentar von ottoott6 am 2. September 2009 14:14

genau, das was du nicht genutzt hast musst du selbstverständlich zurückzahlen.

Unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du auch mal schauen was du so alles findest


anonym
beantwortet von dergraue am 23. Oktober 2008 13:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, hast Du an mehreren Tagen in deiner Weiterbildung gefehlt! Für die Tage an denen Du nicht an der Weiterbildung teilgenommen hast(Sohn krank)steht Dir auch kein Fahrgeld zu.In der Regel bekommst Du für einen gewissen Zeitraum das Fahrgeld vorraus und musst für die Tage, an dennen Du nicht teilgenommen hast das Fahrgeld zurück bezahlen. Es ist aber auch mit Absprache der Agentur meistens eine Ratenzahlung möglich.MfG dergraue

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 23. Oktober 2008 13:37

Ja, das Geld war für die Fahrt zur Weiterbildung bestimmt und nicht für Hustensaft.

Kommentar von Sille84 am 23. Oktober 2008 14:23

Entschuldige mal aber ich glaube ich wurde gefragt oder?


kara222
beantwortet von kara222 am 23. Oktober 2008 13:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du wärend der Krankheit deines Sohnes öfters zu hause warst, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf Fahrtkosten. Ich denke mal, sie haben dir diese Zeit auch bezahlt und verlangen das Geld jetzt zurück ?

Kommentar von Sille84 am 23. Oktober 2008 14:03

Danke für den Rat


zj1000
beantwortet von zj1000 am 23. Oktober 2008 13:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die werden ja wohl auch einen Grund für Rückforderung haben, oder ?

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 23. Oktober 2008 13:18

Hier wird immer nur die Hälfte erzählt. Die andere unvorteilhafte Hälfte muß man durch die Nase rausziehen


kohlebox
beantwortet von kohlebox am 23. Oktober 2008 13:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.


kohlebox
beantwortet von kohlebox am 23. Oktober 2008 13:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 23. Oktober 2008 13:38

Das ist falsch, die Fahrtkosten wurden nicht für den eigentlichen Zweck verwendet und müssen deshalb zurückgezahlt werden.

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 23. Oktober 2008 13:45

Falsch. Die Fahrtkosten werden für ein MONATSticket ausbezahlt. Wenn man also an nur einem einzigen Tag dies genutzt hat, ist eine Rückzahlung nicht erforderlich.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 23. Oktober 2008 20:13

sie schreibt, dass AA will über 500€ zurück. ziemlich teures Monatsticket.

und was ist, wenn man mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht rechtzeitig zur maßnahme gelangen kann?


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. Oktober 2008 13:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du einen anspruch auf Fahrtkosten hattest, wird es auch schriftlich festgehalten worden sein, wie sie berechnet, bzw. zurückzuzahlen sind. Das alleine zählt. Wurde nichts diebezüglich vereinbart, must du sie zurückzahlen, weil sie dann genau genomen nicht zur Weiterbildung zählen, sonderen extra laufen. Aber auch das müstet ihr schriftlich geregelt haben.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 23. Oktober 2008 13:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso wollen sie die Fahrkosten zurück? Hast du die Weiterbildung nicht beendet? Es wird wohl einen Grund geben.

Kommentar von Sille84 am 23. Oktober 2008 13:19

doch habe die weiterbildung beendet....die wollen angeblich jetzt die Fahrkosten wieder haben weil mein kind krank war.....

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 23. Oktober 2008 13:21

Das ergibt keinen Sinn. Woher weiß denn das Arbeitsamt, daß dein Kind krank war? Hast du mehr gefehlt, als du teilgenommen hast?

Kommentar von Sille84 am 23. Oktober 2008 14:02

Entschuldige mal was soll da bitte keinen Sinn machen?wenn de schon mal an eine Weiterbildung teil genommen hast müsstest du eigentlich wissen das die Krankschreibung erst zum Träger der Weiterbildung geht und die das an das AA weiterleiten......

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 23. Oktober 2008 13:25

Kann es sein, dass sie das Fahrgeld für Zeiten zurück haben wollen, in denen du nucht an der Weiterbildung teilgenommen hast?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Arbeit, Arbeitslos

    Was soll ich tun sie liebt mich aber...

    meine ex verweigert mir den umgang mit meinen kind

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.