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Arbeitsamt will Fahrkosten (weiterbildung) wieder haben,ist das Rechtens?

Frage von Sille84 Sille84

Hallo, Ich habe eine Weiterbildung gemacht,dafür wurde mir auch vom AA Fahrgeld bezahlt.Dazu muß ich noch sagen das ich ein 2 Jahre alten Sohn habe ,der in der zeit der Weiterbildung leider auch immer wieder mal Krank war,nun nach ein dreiviertel Jahr ist die Weiterbildung beendet und jetzt will das AA über 500 Euro Fahrgeld wieder haben,ist das Rechtens?

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Antworten (8)

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    Antwort von Schicksal Schicksal

    Nicht verbrauchte Fahrkosten sind zurück zu erstatten, denn du hast diese für eine Leistung bekommen, die du nicht in Anspruch genommen hast. Kannst du aber in Raten zurück zahlen.

    Kommentar von Sille84 Sille84

    Danke für den Rat

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    genau, das was du nicht genutzt hast musst du selbstverständlich zurückzahlen.

    Unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du auch mal schauen was du so alles findest

  • 2
    Antwort von dergraue dergraue

    Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, hast Du an mehreren Tagen in deiner Weiterbildung gefehlt! Für die Tage an denen Du nicht an der Weiterbildung teilgenommen hast(Sohn krank)steht Dir auch kein Fahrgeld zu.In der Regel bekommst Du für einen gewissen Zeitraum das Fahrgeld vorraus und musst für die Tage, an dennen Du nicht teilgenommen hast das Fahrgeld zurück bezahlen. Es ist aber auch mit Absprache der Agentur meistens eine Ratenzahlung möglich.MfG dergraue

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Ja, das Geld war für die Fahrt zur Weiterbildung bestimmt und nicht für Hustensaft.

    Kommentar von Sille84 Sille84

    Entschuldige mal aber ich glaube ich wurde gefragt oder?

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    Antwort von kara222 kara222

    Wenn du wärend der Krankheit deines Sohnes öfters zu hause warst, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf Fahrtkosten. Ich denke mal, sie haben dir diese Zeit auch bezahlt und verlangen das Geld jetzt zurück ?

    Kommentar von Sille84 Sille84

    Danke für den Rat

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Die werden ja wohl auch einen Grund für Rückforderung haben, oder ?

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Hier wird immer nur die Hälfte erzählt. Die andere unvorteilhafte Hälfte muß man durch die Nase rausziehen

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    Antwort von kohlebox kohlebox

    Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.

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    Antwort von kohlebox kohlebox

    Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Das ist falsch, die Fahrtkosten wurden nicht für den eigentlichen Zweck verwendet und müssen deshalb zurückgezahlt werden.

    Kommentar von kohlebox kohleboxkohlebox

    Falsch. Die Fahrtkosten werden für ein MONATSticket ausbezahlt. Wenn man also an nur einem einzigen Tag dies genutzt hat, ist eine Rückzahlung nicht erforderlich.

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    sie schreibt, dass AA will über 500€ zurück. ziemlich teures Monatsticket.

    und was ist, wenn man mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht rechtzeitig zur maßnahme gelangen kann?

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Wenn du einen anspruch auf Fahrtkosten hattest, wird es auch schriftlich festgehalten worden sein, wie sie berechnet, bzw. zurückzuzahlen sind. Das alleine zählt. Wurde nichts diebezüglich vereinbart, must du sie zurückzahlen, weil sie dann genau genomen nicht zur Weiterbildung zählen, sonderen extra laufen. Aber auch das müstet ihr schriftlich geregelt haben.

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Wieso wollen sie die Fahrkosten zurück? Hast du die Weiterbildung nicht beendet? Es wird wohl einen Grund geben.

    Kommentar von Sille84 Sille84

    doch habe die weiterbildung beendet....die wollen angeblich jetzt die Fahrkosten wieder haben weil mein kind krank war.....

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Das ergibt keinen Sinn. Woher weiß denn das Arbeitsamt, daß dein Kind krank war? Hast du mehr gefehlt, als du teilgenommen hast?

    Kommentar von Sille84 Sille84

    Entschuldige mal was soll da bitte keinen Sinn machen?wenn de schon mal an eine Weiterbildung teil genommen hast müsstest du eigentlich wissen das die Krankschreibung erst zum Träger der Weiterbildung geht und die das an das AA weiterleiten......

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Kann es sein, dass sie das Fahrgeld für Zeiten zurück haben wollen, in denen du nucht an der Weiterbildung teilgenommen hast?

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