Hallo, Ich habe eine Weiterbildung gemacht,dafür wurde mir auch vom AA Fahrgeld bezahlt.Dazu muß ich noch sagen das ich ein 2 Jahre alten Sohn habe ,der in der zeit der Weiterbildung leider auch immer wieder mal Krank war,nun nach ein dreiviertel Jahr ist die Weiterbildung beendet und jetzt will das AA über 500 Euro Fahrgeld wieder haben,ist das Rechtens?

Nicht verbrauchte Fahrkosten sind zurück zu erstatten, denn du hast diese für eine Leistung bekommen, die du nicht in Anspruch genommen hast. Kannst du aber in Raten zurück zahlen.
Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, hast Du an mehreren Tagen in deiner Weiterbildung gefehlt! Für die Tage an denen Du nicht an der Weiterbildung teilgenommen hast(Sohn krank)steht Dir auch kein Fahrgeld zu.In der Regel bekommst Du für einen gewissen Zeitraum das Fahrgeld vorraus und musst für die Tage, an dennen Du nicht teilgenommen hast das Fahrgeld zurück bezahlen. Es ist aber auch mit Absprache der Agentur meistens eine Ratenzahlung möglich.MfG dergraue

Wenn du wärend der Krankheit deines Sohnes öfters zu hause warst, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf Fahrtkosten. Ich denke mal, sie haben dir diese Zeit auch bezahlt und verlangen das Geld jetzt zurück ?
Danke für den Rat

Die werden ja wohl auch einen Grund für Rückforderung haben, oder ?
kaesbrot am 23. Oktober 2008 13:18 Hier wird immer nur die Hälfte erzählt. Die andere unvorteilhafte Hälfte muß man durch die Nase rausziehen

Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.

Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.
Nachtflug am 23. Oktober 2008 13:38 Das ist falsch, die Fahrtkosten wurden nicht für den eigentlichen Zweck verwendet und müssen deshalb zurückgezahlt werden.
kohlebox am 23. Oktober 2008 13:45 Falsch. Die Fahrtkosten werden für ein MONATSticket ausbezahlt. Wenn man also an nur einem einzigen Tag dies genutzt hat, ist eine Rückzahlung nicht erforderlich.
WhiteAngelmzg am 23. Oktober 2008 20:13 sie schreibt, dass AA will über 500€ zurück. ziemlich teures Monatsticket.
und was ist, wenn man mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht rechtzeitig zur maßnahme gelangen kann?
Wenn du einen anspruch auf Fahrtkosten hattest, wird es auch schriftlich festgehalten worden sein, wie sie berechnet, bzw. zurückzuzahlen sind. Das alleine zählt. Wurde nichts diebezüglich vereinbart, must du sie zurückzahlen, weil sie dann genau genomen nicht zur Weiterbildung zählen, sonderen extra laufen. Aber auch das müstet ihr schriftlich geregelt haben.

Wieso wollen sie die Fahrkosten zurück? Hast du die Weiterbildung nicht beendet? Es wird wohl einen Grund geben.
doch habe die weiterbildung beendet....die wollen angeblich jetzt die Fahrkosten wieder haben weil mein kind krank war.....
kaesbrot am 23. Oktober 2008 13:21 Das ergibt keinen Sinn. Woher weiß denn das Arbeitsamt, daß dein Kind krank war? Hast du mehr gefehlt, als du teilgenommen hast?
Entschuldige mal was soll da bitte keinen Sinn machen?wenn de schon mal an eine Weiterbildung teil genommen hast müsstest du eigentlich wissen das die Krankschreibung erst zum Träger der Weiterbildung geht und die das an das AA weiterleiten......
wim50 am 23. Oktober 2008 13:25 Kann es sein, dass sie das Fahrgeld für Zeiten zurück haben wollen, in denen du nucht an der Weiterbildung teilgenommen hast?
Danke für den Rat
genau, das was du nicht genutzt hast musst du selbstverständlich zurückzahlen.
Unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du auch mal schauen was du so alles findest