Guten Morgen, meine Firma ist Konkurs gegangen und ich bin seit dem 30.11. arbeitslos. Mir stehen noch alle Gehälter seit Juli 08 aus, aber ich werde diese nicht bekommen. Letzte Woche legte eine Gericht fest, daß ich (leider nur) ca. €1000,- aus der Konkursmasse erhalte. Meine Anliegen: 1. Die Miete für den Dezember ist (nach Rücksprache mit dem Vermieter) noch nicht bezahlt. Wenn ich den Antrag noch dieses Jahr, also 29./30./31.12. abgebe und nachweise, daß es finanziell mir nicht möglich war die Miete für Dezember zu zahlen, wird diese noch vom Arbeitsamt übernommen? 2. Meine Miete beträgt €569,-p.m. +Nebenkosten ca, €650,-. Wird diese Summe überhaupt komplett übernommen? Gibt es evt. eine Ausnahmereglung, weil ich ja nur für eine kurze Zeit Sozialgelder benötige? Denn der Regelsatz für Wohngeld sollte meines Wissens irgendwo darunter liegen. 3. Wird der Antrag überhaupt noch für den Dezember angenommen? Wenn ja nur anteilig, nur für Miete oder nur für normalen Lebensunterhalt? 4. Die Summe von der Konkursmasse wird gleich an einen Freund abgegeben, denn Miete+lauf. Kosten wurde von diesem Geld gedeckt. Wird das trotzdem angerechnet, oder gibts einen Freibetrag? Ich war/ bin freier Mitarbeiter, deswegen reden wir von HartzIV, sonst hätte ich das Problem nich
Arbeitsamt wg. ausstehender Gehälter
Antworten (4)
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jesreeljesreel
Die Höhe der Miete wird 6 Monate akzeptiert!
grundsätzlich gilt aber: Leistungen fließen ab dem Tag der Antragstellung, also nur mit viel Glück Miete für den ganzen Dezember.
Allerdings kannst du geltend machen, dass deine Miete nicht bezahlt worden ist und deswegen das Mietverhältnis gefährdet ist. Wenn du zuvor unregelmäßig bezahlt hast, ist es tatsächlich (rein rechtlich) wackelig, denn das Mietrecht sieht "rechtzeitig und vollständig" vor. Also nicht wie früher die berühmten 2 Monatsmieten!!!
GGf. kannst du es mit einem Widerspruch versuchen, wenn du die Dezmiete nicht bekommst. Z.Zt. ist die BA angewiesen, so weit wie möglich Widersprüche zu vermeiden.
Was aber wirklich wichtig ist: Mach MITTELLOSIGKEIT geltend. Das ist ein Schlüsselwort. Erkläre, dass du mit viel mehr aus der Konkursmasse gerechnet hast. und du deswegen anderweitig Zahlungen nicht geleistet/ Schulden gemacht / Konto überzogen.....
Und: es gibt Überbrückungsdarlehen wenn du jetzt eine neue Arbeit aufnimmst. Das musst du zwingend vorher beantragen. Sie werden die Leistungen nach Hartz IV vermutlich "vorläufig einstellen" bis du nachweist, welche Einkünfte du hast. Und erfahrungsgemäß wird ein neuer Arbeitgeber das nicht so schnell machen, wie du in Not kommst!
Das ist eine fiese Masche der BA, der man nur mit diesem Überbrückungsdarlehen begegnet. Erschrick bitte nicht vor "Darlehen", es wird nachher mit deinen Ansprüchen verrechnet. Es kann sogar höher sein als Alg II Anspruch, glaub aber nicht, wegen deiner hohen Miete. und Rückzahlungen sind in sozial vertretbaren Raten, die Zinsen nicht sehr hoch. Viel Erfolg!
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Clrainbow774Clrainbow774
Ob das Amt dir die Miete übernimmt, weiß ich leider nicht.
Ich möchte Dir aber einen sehr wichtigen Hinweis geben:
Du schreibst:
Ich war/ bin freier Mitarbeiter, deswegen reden wir von HartzIV, sonst hätte ich das Problem nich
Wußtest Du nicht, dass Du Dich - zumindest dann, wenn Du deine freiberufliche Tätigkeit als Selbständiger ausgibst (du brauchst nur einen einzigen weiteren Kunden, dem Du eine einzige Rechnung pro Jahr stellst), dich auch ganz normal arbeitslosen versichern kannst? Du zahlst 40 Euro pro Monat in die Agentur und dann erhältst du Arbeitslosengeld in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes aus deiner letzten Festanstellung. Leider befürchte ich, dass du dich sofort nach deiner Sebständigkeit hättest versichern müsen. Bin mir nicht sicher, befürchte aber, dass es jetzt nicht mehr geht. Aber vielleicht hast du in Zukunft wieder eine sozialversicherungspflichte Festanstellung und wenn du dann wieder auf selbständiger Basis arbeitest, kannst du das tun. Dann kommst du wenigstens nicht mehr in diese unangenehme Situation.
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TawaGirlTawaGirl
Auf alle Fälle solltest Du Deinen Antrag dringedn am 29.12.2008 beim Amt abgeben, damit nicht irgendwelche Fristen, die ich auch nicht genau kenne, versäumt werden. Eine ganz klare Auskunft kann Dir nur das Amt geben. Leg Dein Schreiben vor, dass Du nur 1.000 Euro für Deine ausstehenden Forderungen bekommst. Einen besseren Rat kann ich Dir leider auch nicht geben. Ich hätte Dir gerne mehr geholfen, aber Dein Fall ist für meine vorhandenen Kenntnisse einfach zu speziell. Drücke Dir die Daumen. LG TawaGirl
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figo76 Nachtrag: ich habe am dem 01.02. wieder eine Anstellung, deswegen die Frage, ob das Arbeitsamt mir die Miete von €650,- nur für diesen Zeitraum bewilligt.
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