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Arbeitsamt Weiterbildung Sperrzeit wichtige Fragen

Frage von sven19864 sven19864

Hallo, hatte schlimme Unstimmigkeiten mit meiner Zeitarbeitsfirma und wurde abgemahnt und gekündigt. War nun beim Arbeitsamt, habe mich Arbeitslos gemeldet. Hatte auch schon ein Gespräch und soll eine Weiterbildung machen zum EU Kraftfahrer. Habe da auch zugestimmt, bevor ich wieder nix habe und von Job zu Job tümpel. Nun mache ich meine Unterlagen fertig um meine Arbeitslosengeld auszurechnen und dort steht das mir wahrscheinlich eine Sperre von 3 Monaten droht. Wie soll ich das dann machen? Muss Wohnung etc bezahlen und soll dann noch eine Weiterbildung machen aber bekomme kein Geld? Kann ich das ablehnen im Nach hinein und mir schnell einen Job suchen? Gruß Sven

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Antworten (5)

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    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Wenn Du wegen einer Abmahnung gekündigt wurdest, prüft das A-Amt den Fall jetzt nach. Ich vermute mal, genau dieses Schriftstück ist in Deinem Antrag nun dabei.

    Dort hast Du die Möglichkeit, zu beschreiben / belegen, wie es dazu gekommen ist.

    Dann kommt es darauf an, wie der Sachbearbeiter der zuständigen Leistungsabteilung Deinen "Fall" bewertet. Wenn Du die Kündigung nicht fahrlässig und absichtlich herbeigeführt hast, musst Du keine Sperre befürchten. Das liegt im ermessen des Bearbeiters, also schildere möglichst genau, was in der Firma schief gelaufen ist.

    Wenn Du die Möglichkeit hast, jetzt sofort schnell einen Job zu finden, solltest Du das natürlich tun. Jedoch geht es auch um die Zeit vom Tag der Kündigung bis zum Tag X des neuen Vertrages. Du musst krankenversichert sein usw. Also gib den Antrag ab, auch wenn Du nur wenige Tage Leistungen beziehst.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Weswegen droht dir denn eine Sperre? Dass dir die Firma gekündigt hat, reicht nicht. Nur wenn du diese Kündigung durch ein tatsächliches Fehlverhalten provioziert hast, bekommst du die Sperre. Hast du denn gegen die Kündigung Klage eingreicht? Dazu hast du allerdings nur 3 Wochen Zeit, ab der Entgegennahme der schriftlichen Kündigung.

    Kommentar von slysly1900 slysly1900slysly1900

    ein tatsächliches Fehlverhalten provioziert hast, bekommst du die Sperre!! ist nicht ganz richtig wenn du physische Probleme hattest dann gibst auch keine !!!z.B. Liebeskummer ist echt kein scherz !!!! aber erst mal Widerspruch einlegen und zwar schnell

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    Antwort von sven19864 sven19864

    Bevor man hier urteilt würde ich hintergründe nach fragen. Aber manche leute machen sie gar keine Mühe dazu und Urteilen direkt.

    Ja schon gut wenn ich eine bekomme aber wenn kein Geld zum leben bezahlt wird ist auch blöd

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    warum beschwert man sich, wenn das kind schon im brunnen gefallen ist, dies ist ein fall "eigenes verschulden" meist passiert es durch gleichgültigkeit

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    Antwort von sven19864 sven19864

    Bekomme ich dann Strafe wenn ich die Unterschriebene Fortbildung nicht antrete? Gruß

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Warte doch erstmal ab, bevor Du nichts genaues weißt, brauchst Du keine Panik machen. Wenn Du eine gute Umschulung bekommst, ist das doch supi.

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