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Arbeitsamt. Was muss ich mitnehmen?

Frage von AntwortFrage AntwortFrage

Bin seit 1. September arbeitslos. Langt es wenn ich den Personalausweis mitnehme? Wie läuft das dann auf dem Arbeitsamt eigentlich ab? Ich gehe dahin und sage das ich mich arbeitslos melden will und dann?

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Antworten (5)

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Ups, da bist Du aber spät dran. Du hättest Dich sofort nach Kenntnis des Verlustes des Arbeitsplatzes melden müssen. Stell Dich mal drauf ein, dass Du eine Sperre aufgebrummt bekommst. Mein Mann erhielt seine Kündigung vorletztes Jahr am 7. Dezember, das war ein Freitag und meldete sich am 10. Dezember beim Arbeitsamt und wurde für eine Woche gesperrt.
    Nimm den Personalausweis mit, das Kündigunsschreiben und Deinen Personalausweis. Solltest Du noch andere Unterlagen vom Arbeitgeber bekommen haben, dann nimm die mit.
    Auf jeden Fall brauchen die von Dir Deine Arbeitszeugnisse und einen Lebenslauf, damit sie feststellen können, welche Arbeitsplätze sie Dir vorschlagen können.

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    Antwort von kingkong89 kingkong89

    kündigung, personalausweis, einen schreibblock mit nem stift und vielleicht noch einen lebenslauf. PS: immer schön freundlich sein

    Kommentar von AntwortFrage AntwortFrageAntwortFrage

    Wieso was würde denn passieren wenn ich nicht freundlich wäre?

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Was spricht dagegen, freundlich zu sein? Die Leute am Arbeitsamt können nichts für Deine Situation

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    dann wären die auch unfreundlich zu dir und das macht alles schwerer

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    Antwort von Malustra Malustra

    Du mußt Dich unverzüglich (Toleranzwert ca. 1 Woche) nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt melden, auch wenn Du fristgerecht gekündigt wurdest.

    Also auch, wenn Du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hast, hast Du Dich so zu verhalten.

    Übrigens ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dich in der Kündigung darauf hinzuweisen. Sonst hättest Du Regreßansprüche gegen ihn, falls Dir das ALG für eine gewisse Zeit verwehrt wird.

    Bei befristeten Arbeitsverträgen kannst Du/solltest Du Dich ebenfalls nach Erhalt des Arbeitsvertrages beim Aamt melden. Dann bist Du stets auf der sicheren Seite.

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    Antwort von TheBeaver TheBeaver

    dann zeigst du dein personalausweis und bekommst meist noch ein termin für ein gespräch ;-)

    Kommentar von AntwortFrage AntwortFrageAntwortFrage

    Wie meinst du das?

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    Kündigung mitnehmen

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