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Arbeitsamt ,was ist mein recht

Frage von Hannah19902001 Hannah19902001

hallo liebe leute

ich bin alleinerziehende mutter von einem kind der ist 2 jahre alt .

und er geht erst ab august zum kindergarten . deshalb lebe ich derzeit noch vom Amt.

meine frage jetzt .

ich habe eine 2 zimmer wohnung aber ich würde gerne eine 3 zimmer wohnung haben habe auch schon eine tolle wohnung gefunden die kostet 305 euro kaltmiete nun meine frage ist ich war beim amt und die haben mir keine umzugsgenehmigung gegeben aber ich möchte trotzdem gerne umziehen

man hatte mir gesagt ich darf 305 euro kaltmiete haben

die hätte ich auch in der neuen wohnung nur jetz haben die vom amt mir gesagt ich dürfte nur 240 euro kalt haben weil meine jetzige wohnung auch nur diesen preis hat

Ist das vom rechtswegen so in ordnung oder nicht ?

weil mir stehen ja die 305 euro für eine unterkunft zu.

wie kann ich mir da helfen war auch schon beimobersten vom amt aber der

sagt das gleiche wie meine berateren ! Waas kann ich tun ?

wer kennt sich da aus !

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von Snake34 Snake34

    Wenn Du jetzt günstig wohnst, dann wird das Amt die höheren Kosten nicht übernehmen, da der Umzug aus deren Sicht nicht erforderlich ist. Du solltest erst einmal überlegen was den Umzug rechtfertigt. Die Kaltmiete richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel, also kann es sein dass die Recht haben.

  • 2
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    wenn das amt sagt,. dass die jetzige wohnung ausreichend ist, dann ist das völlig rechtens. wer geld vom staat, bzw. dessen arbeitenden bürgern nimmt, der kann sich eben nicht alles aussuchen. ihr kommt in der wohnung zurecht, also ist es in ordnung.

    seine wünsche kann man sich dann mit eigenem geld erfüllen, wenn du dann wieder selber arbeitest irgendwann. aber solange du von dem geld anderer menschen lebst steht dir eine grundsicherung zu, aber eben kein "wünsch dir was".

    Kommentar von Snake34 Snake34Snake34

    richtig .....

    Kommentar von Hannah19902001 Hannah19902001

    Nein mir steht 305 euro zu für die kaltmiete , also muss ich auch umziehen können , wenn die notwendigkeit besteht und in diesem fall ist es für mich notwendig das ich mitmeinem sohn aus dieser wohnung raus muss . ich nehme ja nicht geld vom amt weil ich faul bin oder so sondern weil mein sohn noch nich alt genug ist.

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    nein dir stehen BIS ZU 305 euro zu, das heisst nicht, dass du das ausreizen kannst. niemand sagt, dass du faul bist, ich habe es dir sachlich erklärt, entweder verstehst du es oder bleibst wieter4 bockig. aber ich würde doch mal anfangen nachzudenken, wenn es mir so viele leute sagen, dass das amt im recht ist. es könnte sein, dass es den tatsachen entspricht.

  • 1
    Antwort von ToffeCaramel ToffeCaramel

    Außerdem ist es doch so, dass bei einer größeren Wohnung auch die Nebenkosten steigen. Deshalb ist es nicht nur die Kaltmiete die zählt, sondern auch die Größe der Wohnung

    Kommentar von Hannah19902001 Hannah19902001

    das ist alles in meinem zustehendem berech deswegen ärgert es mich das ich nichts machen kann

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    es stehen dir BIS ZU 305 euro dafür zu, wenn es weniger ist, dann fällt das auch darunter. übe dich bitte solche formulierungen zu verstehen und auch zu akzeptieren.

  • 0
    Antwort von madquad madquad

    Ich habe ein Haus und hätte auch gerne zwei Häuser! Um mir diesen Wunsch erfüllen zu können muss ich hart arbeiten und nebenbei auch meinen Teil für Deine jetzige Wohnung beitragen.

    Keine Ahnung warum Du so auf Dein "vermeintliches Recht" pochst! Die Allgemeinheit zahlt gerne für Dich eine 2 Zimmer Wohnung...

    Das Leben und besonders H4 ist hart und eben auch kein Wunschkonzert. Trage Deinen möglichen Teil dazu bei und dann wird man Dir auch gerne eine 3 Z Wohnung gönnen.

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