hallo liebe leute
ich bin alleinerziehende mutter von einem kind der ist 2 jahre alt .
und er geht erst ab august zum kindergarten . deshalb lebe ich derzeit noch vom Amt.
meine frage jetzt .
ich habe eine 2 zimmer wohnung aber ich würde gerne eine 3 zimmer wohnung haben habe auch schon eine tolle wohnung gefunden die kostet 305 euro kaltmiete nun meine frage ist ich war beim amt und die haben mir keine umzugsgenehmigung gegeben aber ich möchte trotzdem gerne umziehen
man hatte mir gesagt ich darf 305 euro kaltmiete haben
die hätte ich auch in der neuen wohnung nur jetz haben die vom amt mir gesagt ich dürfte nur 240 euro kalt haben weil meine jetzige wohnung auch nur diesen preis hat
Ist das vom rechtswegen so in ordnung oder nicht ?
weil mir stehen ja die 305 euro für eine unterkunft zu.
wie kann ich mir da helfen war auch schon beimobersten vom amt aber der
sagt das gleiche wie meine berateren ! Waas kann ich tun ?
wer kennt sich da aus !
richtig .....
Nein mir steht 305 euro zu für die kaltmiete , also muss ich auch umziehen können , wenn die notwendigkeit besteht und in diesem fall ist es für mich notwendig das ich mitmeinem sohn aus dieser wohnung raus muss . ich nehme ja nicht geld vom amt weil ich faul bin oder so sondern weil mein sohn noch nich alt genug ist.
nein dir stehen BIS ZU 305 euro zu, das heisst nicht, dass du das ausreizen kannst. niemand sagt, dass du faul bist, ich habe es dir sachlich erklärt, entweder verstehst du es oder bleibst wieter4 bockig. aber ich würde doch mal anfangen nachzudenken, wenn es mir so viele leute sagen, dass das amt im recht ist. es könnte sein, dass es den tatsachen entspricht.