2

Arbeitsamt verweigert leistung nach sgb II weil ich Fachoberschule besuche!

Frage von Firesoldier Firesoldier

Hallo leute, ich habe jetzt in juni meine 2 jährige Berufschulausbildung in einer Berufschule beendet. Nun hatte ich mich gleich für 1-jährige Fachoberschule beworben und wurde auch angenommen. Doch nun bekam mein Vater vom Arbeitsamt die mitteilung

: "Sie geben an das ihr Sohn ein e 1 jährige FAchoberschule besucht. bitte teilen sie mir die Entscheidung per Mitteilung mit da ihr sohn in diesem fall von leistungen nach SGB II ausgeschlossen ist! "

das heißt ja das sie mir mein vater das geld nicht zahlen für Heizung usw. richtig? ich kenn mich nicht so aus! ( berichtigt mich wen ich falsch lieg) , ich habe dann nur mein bafög! darf das arbeitsamt dass????

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    Antwort von lony1996 lony1996

    Du bekommst keine Leistung vom Arbeitsamt und du kannst dafür Bafög beantragen

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    genau!

    das wird schon seine Richtigkeit haben und wie schon gesagt, kannst du ja dann Bafög beantragen.

    Darüber hinaus solltest du dich noch auf folgender Seite weiter schlau machen: http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html

  • 1
    Antwort von Snapshot Snapshot

    das ist so rechtens. Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, kannst du auch keine Leistungen nach dem SGBII erhalten. Dafür bekommst du ja nun das Bafög und das Kindergeld ist dann ja auch noch dabei. Sorry, aber so ist es leider

  • 1
    Antwort von himmelblau2009 himmelblau2009

    Wie alt bist du denn? Unter 25?

    Kommentar von Firesoldier Firesoldier

    ich bin 19

    Kommentar von himmelblau2009 himmelblau2009himmelblau2009

    Also einige haben es ja schon geschrieben, du mußt Wohngeld beantragen und dann hast du noch Kindergeld und Bafög. Google mal nach Wohngeldrechner und check erstmal vorweg deinen Anspruch ab.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Wer bei den Eltern wohnt und 19 ist, wird wohl kaum Wohngeld bekommen. Die Eltern sind unterhaltspflichtig

    Kommentar von Firesoldier Firesoldier

    nja ich unterhalt mich mal morgen mit meinen eltern drüber! aber danke nochmal allen für die schnelle antwort!

    Kommentar von himmelblau2009 himmelblau2009himmelblau2009

    Also der Vater bildet ja nun allein eine Bedafsgemeinschaft und da der Sohn noch im Haushalt lebt, wird dem Vater auch nur anteilsmäßig die Kosten der Unterkunft angerechnet- als nur die Hälfe und für die andere Hälfte muss der Sohn aufkommen. Wovon soll der Vater denn Unterhalt bezahlen? Etwa von SGB II? Auf jeden Fall nach Wohngeld fragen- kostet ja nichts- oder?

  • 1
    Antwort von Puttchen Puttchen

    Wenn du studierst bzw. eine fachoberschule oder ähnliches besuchst, dann hast du kein Anrecht mehr auf die "Dienstleistungen" des Arbeitsamtes. Du bekommst also kein Geld mehr. Nicht schön aber wahr.

    Das Arbeitsamt darf das.

    Aber versuch doch mal Wohngeld zu beantragen. Ich glaube du wärst berechtigt. Dann ist das mit den Geldproblemen nicht ganz so schlimm.

    Kommentar von Firesoldier Firesoldier

    kann ich das machen auch wen ich bei meinen eltern wohne?

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Wenn, dann können dies nur deine Eltern!

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Solange hier nicht durch die jetzigen Gelder das sogenannte Mindesteinkommen erziehlt wird, kann auch kein Wohngeld beantragt werden.

    Kommentar von Firesoldier Firesoldier

    Wie hoch ist das mindesteinkommen?

  • 1
    Antwort von veganAlicia veganAlicia

    Ja die dürfen das.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''darf das arbeitsamt dass?''

    Ja.

  • 0
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du wohnst bei Deinen Eltern und bist 19. Wieso um alles in der Welt willst Du dann Wohngeld? Sei froh, wenn Du Bafög bekommst und jammer nicht rum, weil Du kein Alg bekommst. Wenn Du zur Schule gehst, kannst Du ja nicht arbeiten, also auch kein Alg. Dein Vater kann Kindergeld für Dich beantragen

  • 0
    Antwort von verman27 verman27

    da du nicht mehr vermittelbar bist braucht das arbeitsamt nicht mehr für dich bezahlen da schule auch als vollzeitstelle gilt.

  • 0
    Antwort von Samuel1974 Samuel1974

    das ist auch so richtig. die leistung wird nur für dich gekürzt, da du dem freien arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. als ich im studium war hat die arge mir auch nichts bezahlt... obwohl es schön gewesen wäre.. das bedeutet jetzt in deinem fall (alter vorausgesetzt) dass du dir einen nebenjob suchen kannst um im haushalt einen beitrag zu leisten..oder du beantragst bafög, bzw. bei der kfw-bank einen kredit.. habe ich auch gemacht

  • 0
    Antwort von Knife Knife

    Ich bekomme auch nichts, meine Eltern müssen zahlen

  • 0
    Antwort von nellyundhappy nellyundhappy

    Also wenn ich in die schule gehe bekomme ich auch keine leistungen mehr vom aa

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.