Zu dieser Zeit habe ich gearbeitet. Laut Arbeitsamt soll ich während dieser Zeit unrechtmässig Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Kontoauszüge von 1998 besitze ich natürlich keine mehr. Wie kann ich nachweisen das ich nichts bekommen habe oder was soll ich tun. Bitte keine dummen Kommentare, hier geht es um ein echtes Problem
Antworten (5)
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Ich denke, dass du nicht nachweisen musst, dass du nichts bekommen hast, das Arbeitsamt muss beweisen, dass du unrechtmäßig Leistungen erhalten hast.
Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Und, selbt wenn, wäre das nach 3 Jahren längst verjährt.
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Ally33Ally33 Danke für den Hinweis
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Volker13Volker13 Da ist nach drei Jahren überhaupt nichts verjährt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren etwas später.
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SchnuffduffSchnuffduff
Von 1998 na die laufen ja wohl nicht Rund...geh mal in dies Hartz Forum oder geh zu einem Anwalt ... http://www.elo-forum.org/
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Ally33Ally33 Danke
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SchnuffduffSchnuffduff Viel Erfolg :) kannst ja mal berichten was raus geworden ist wenn du Lust hast.
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NinaD82NinaD82
Wenn dir das Arbeitsamt einen Zeitraum sagt, in dem die dir das Geld überwiesen haben sollen, dann kannst du dich an deine Bank wenden, die haben alle Umsätze verfilmt, ist halt nur ein Heidenaufwand das nachzuschaun und kostet auch dementsprechend. Je genauer du den Zeitraum eingrenzen kannst, um so besser.
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Ally33Ally33 Bei der Bank bin ich schon seit Jahren nicht mehr. Danke
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wernileinwernilein
lass dir mal die Belege vom Arbeitsamt zeigen,die es belegen das du Leistungen erhalten hast,aber mit Datum jeder einzelnen Leistung,..
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Ally33Ally33 Danke, habe ich am Montag als ersten Schritt vor.
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wernileinwernilein und nicht verarschen lassen,viel glück:-)
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susimwaldsusimwald
Ich meine, die haben überhaupt keine Chance mehr. Du hast keine "Aufhebepflicht" wie ein Geschäft. Wende dich für eine Erstinfo an einen Rechtsanwalt oder das Gericht. Das ist meist kostenlos, bei Gericht sowieso.
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Ally33Ally33 Danke
DH - sehe das auch so.