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Arbeitsamt verlang Geld von 1998 zurück

Frage von Ally33 Ally33

Zu dieser Zeit habe ich gearbeitet. Laut Arbeitsamt soll ich während dieser Zeit unrechtmässig Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Kontoauszüge von 1998 besitze ich natürlich keine mehr. Wie kann ich nachweisen das ich nichts bekommen habe oder was soll ich tun. Bitte keine dummen Kommentare, hier geht es um ein echtes Problem

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Ich denke, dass du nicht nachweisen musst, dass du nichts bekommen hast, das Arbeitsamt muss beweisen, dass du unrechtmäßig Leistungen erhalten hast.

    Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

    Und, selbt wenn, wäre das nach 3 Jahren längst verjährt.

    Kommentar von susimwald susimwaldsusimwald

    DH - sehe das auch so.

    Kommentar von Ally33 Ally33Ally33

    Danke für den Hinweis

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Da ist nach drei Jahren überhaupt nichts verjährt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren etwas später.

  • 1
    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Von 1998 na die laufen ja wohl nicht Rund...geh mal in dies Hartz Forum oder geh zu einem Anwalt ... http://www.elo-forum.org/

    Kommentar von Ally33 Ally33Ally33

    Danke

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    Viel Erfolg :) kannst ja mal berichten was raus geworden ist wenn du Lust hast.

  • 1
    Antwort von NinaD82 NinaD82

    Wenn dir das Arbeitsamt einen Zeitraum sagt, in dem die dir das Geld überwiesen haben sollen, dann kannst du dich an deine Bank wenden, die haben alle Umsätze verfilmt, ist halt nur ein Heidenaufwand das nachzuschaun und kostet auch dementsprechend. Je genauer du den Zeitraum eingrenzen kannst, um so besser.

    Kommentar von Ally33 Ally33Ally33

    Bei der Bank bin ich schon seit Jahren nicht mehr. Danke

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    lass dir mal die Belege vom Arbeitsamt zeigen,die es belegen das du Leistungen erhalten hast,aber mit Datum jeder einzelnen Leistung,..

    Kommentar von Ally33 Ally33Ally33

    Danke, habe ich am Montag als ersten Schritt vor.

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    und nicht verarschen lassen,viel glück:-)

  • 1
    Antwort von susimwald susimwald

    Ich meine, die haben überhaupt keine Chance mehr. Du hast keine "Aufhebepflicht" wie ein Geschäft. Wende dich für eine Erstinfo an einen Rechtsanwalt oder das Gericht. Das ist meist kostenlos, bei Gericht sowieso.

    Kommentar von Ally33 Ally33Ally33

    Danke

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