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Arbeitsamt urlaub beantragt abgelehnt

gefragt von patrickd am 27.04.2009 um 11:33 Uhr

hatte dem arbeitsamt geschrieben, dass ich im juni für 3 wochen ins ausland wollte -->abgelehnt jetzt meine frage...wenn ich keine unterstützung von der ARGE bekomme , schickt das arbeitsamt mir dennoch vermittlungsvorschläge? habe nämlich schon den flug gebucht und wollte natürlich auch dann dorthin


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Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 27. April 2009 11:34
3x
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Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt. Normal bucht man erst, wenn es genehmigt ist.


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 27. April 2009 11:35
3x
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Du lebst von der Arge?? und kannst in Urlaub fliegen!!?? Wow, wie geht das den ????

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:36

bekomme noch zahlungen vom lohnsteuerjahresausgleich...ist genug!

Kommentar von helmut0202 am 27. April 2009 11:41

und das darfst du behalten ohne das du es angerechnet bekommst????patrickd..

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:47

muss man das angeben?^^ ich mache es erstmal nicht ; )

Kommentar von Dcbbefe6198f24917e603747691f4b51smallclaudia2566 am 27. April 2009 12:01

Hmm , die werden das rausbekommen, das kannst du mir Glauben, mach das lieber nicht, die Sperren dich ohne wen und aber!!!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:06

gibt blöde zufääle zum thema rausbekommen...lieg am strand neben deinem sachleister (echt passiert...nich mir)

Kommentar von Simple_avatar2smallBeetle75 am 27. April 2009 11:38

lol ich hatte auch schon gedacht, warum ich überhaupt arbeiten gehe, ich kriege noch nicht mal 3 Wochen Urlaub am Stück!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:45

das hab ich mich allerdings auch schon gefragt....


anonym
beantwortet von mig112 am 27. April 2009 11:35
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3 Wochen Sonne, Sand und Meer?? Das kann sich ja kaum ein Arbeitnehmer leisten! Arbeitslose sollten sich das nicht leisten!!!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:38

aua wieso das denn nich...?

Kommentar von mig112 am 27. April 2009 11:42

Vielleicht weil sich genau dann, wenn sie sich die Sonne auf den Pelz brennen lassen, die berufliche Chance ihres Lebens kommt???

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:45

sinnfrei sorry nich alle sind langzeitarbeitslose


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 27. April 2009 11:34
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Wenn du keine Unterstützung bekommst, was soll dir dann passieren?

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:35

bin auf das arbeitslosengeld I dann ja nur angewiesen...

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:37

häh?@patrickd

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:39

meine frage ist nur die: bekomme ich vermittlungsvorschlage wenn ich nur arbeitslosengeld 2 bekomme oder kann man arbeitslosengeld 2 "kündigen" und dann erstmal 3 wochen ohne diese kleine aufstockung leben und danach wieder in anspruch nehmen damit man den sanktionen entlaufen kann??

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:43

nen bescheid kündigen...ma ganz ehrlich...wir sind hier(BRD) nich wünsch dir was land..also wenn du anspruch hast..dann hast du denn..aber dann hast du nich nur rechte sondern auch pflichten! und daher mußt du urlaub beantragen..der kann aber nich einfach so ablehehnen..der muß begründen,dein vermittler,und wenn das blödsinn is,seine begründung,dann kannst du widerspruch einlegen(recht)am besten mit gruppenleiter reden...

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:46

ja und was sollte ich dem bitteschön sagen?ich bin doch kein jurist...?wünsch dirwasland habe ich auch nie geschrieben...ich weiß auch nicht wie das alles funktioniert...ich wollte auch nicht arbeitlos werden...hab ich mir nicht ausgesucht...arbeitslos bin ich im mom ja auch nur weil ich ja auch mein abitur machen will

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:51

abi supi plan...meinte das auch nich böse nur realistisch. der muß seine entscheidung auch schriftlich darlegen..oder hast du das schon? und dort,wenn unbegründet, auf den grund einen widerspruchsantrag stellen,geh auch ma zum gruppenleiter...wenn der dir nix schriftliches geben WILL dann hast du deine antwort schon..der hat keine grund mit rechtsgrundlage...hoffe aber ma schon...und wie gesagt du hast anspruch auf urlaubstage...glaub 20 werktage

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:53

auch in den ersten 4-5 monaten anspruch? ich muss das echt wissen bevor ich mich da zum deppen mache :D ich wollte einfach nur vom 3.6 bis 23.6 nach spanien zu meiner oma und muss wissen, was ich tun muss, damit dies klappt...ich weiß, dass es nicht böse gemeint war ;)

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:00

und dann noch zur oma!auf jedenfall anspruch...mir is ne urlaubssperre in den ersten monaten jetz so nich bekannt(die rechtsgrundlage) aber da du abi machen willst is es sinnfrei dich jetz noch zui eine arbeitsaufnahme "zu zwingen" kein arbeitnehmer stell dich für den zeitraum ein..da biste ja gerade ma eingearbeitet

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:36

ne der meint wenn er trotzdem fährt und das amt kürzt,oder?

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:49

ich will nur wissen was ich tun muss, um in den geplanten urlaub zu fahren ohne das ich mir sorgen machen muss das mir gleich alle leistungen gestrichen werden

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:53

dann geh zum gruppenleiter...

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:58

was sollte man da besonderes sagen oder besonderes eher weglassen zu sagen??

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:08

die wahrheit und nix als die wahrheit..echt is am besten


zj1000
beantwortet von zj1000 am 27. April 2009 11:34
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Eine Sperre ist Dir dann sicher, und das völlig zu recht.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:01

wenn er einfach fährt ja schon


anonym
beantwortet von Gezill am 27. April 2009 11:37
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kannst fliegen, kriegst nur keine leistungen. und wieso gehst du davon aus, dass du bis juni noch keinen neuen job hast?

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:41

weil ich im august wenn alles gut geht, mein abitur nachmachen will... also kann ich nur nicht fliegen wenn ich dieses arbeitslosengeld 2 bekomme? oder geht das wiederum auch nicht wenn ich arbeitslosengeld 1 habe

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:55

wenn klar is das du abi machst is das aber schon komisch...

Kommentar von helmut0202 am 27. April 2009 11:41

DH!!

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:43

DH??? bitte mal ausschreiben


Derya24
beantwortet von Derya24 am 27. April 2009 11:35
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Soweit ich weis bekommt man doch 3 Wochen Urlaub bezahlt, warum wurde es abgelehnt?

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:37

weil sie bei der arge sagte, das es ein jahresurlaub ist und ich "erst" 5 monate arbeitslos bin...

Kommentar von blinzelauge am 27. April 2009 11:40

das ist Quatsch. In der ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit kriegste keinen Urlaub. Nimm dein Handy mit in Urlaub, dann biste täglich erreichbar und lass deinen Briefkasten leeren.

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:42

sie sagte heute ist abgelehnt weil ich ja bis zum abitur noch arbeiten könne

Kommentar von helmut0202 am 27. April 2009 11:41

da haben sie recht!!!!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 11:55

lol dann find ma was....sinnfrei von ihr...


oberaden
beantwortet von oberaden am 27. April 2009 11:35
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was fürn urlaub und hast du denn noch urlaubstage?


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 27. April 2009 11:36
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Wenn du keine Unterstützung bekommst kannst du auch in Urlaub fliegen! Wieso bekommst du Stellenangebote wenn du nicht dort gemeldet bist? Zur Not geh mal in dieses Hartz Forum http://www.elo-forum.org/


oberaden
beantwortet von oberaden am 27. April 2009 11:57
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ernsthaft geh zum gruppenleiter...deren einstellung is nich mit deinem rechtsanspruch vereinbar

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 11:58

okay ich werd da mal hingehen und mal nachfragen.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:03

is die beste lösung und wie gesagt is echt ungewöhnlich weil du ja spätestens august dem arbeitsmarkt nich mehr zur verfügugn stehst (rechtsbegründung)es hängt aber auch ein wenig vom good will ab...blöde kann-bestimmungen..sind aber auch vorteilhaft.erklär deine situation komplementär und der gruppenleiter wird schon herz haben..

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 12:12

wenn ich sage, ich amche mein abitur im august und hatte auch schon die aufnahmeprüfung, will der diese doch sicher sehen oder wenigstens solange warten bis es SICHER ist, dass ich auf der schule aufgenommen bin...sonst kann er doch auch nicht ruhig schlafen...?oder wie soll ich das machen?ich bin so ein bisschen planlos und hab auch nicht so wirklich familie die ich fragen könnte : / kann man seinen 21 tägigen jahresanspruch an urlaub auch in den ersten 5 monaten der A-Losigkeit "verballern"

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:14

wenn klar is das abi geht..dann null problemo wenn nich ...augen klimpern und ruhig ma bitte sagen..grins..wie gesagt kann.bestimmungen...

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 12:19

oh ich hoffe das das geht...augen klimpern alleine xD

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:19

manchma schon sind ja auch nur menschen...

Kommentar von patrickd am 27. April 2009 12:21

okay dann erstmal danke für die tipps und ratschläge ich füg dich mal der friendlist hinzu wenns okay ist ;)

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 27. April 2009 12:24

lol schäm....


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