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Arbeitsamt unterstellte mir schwanger zu sein. muß ich das geld zurückzahlen

Frage von trulla38 trulla38

hallo zusammen im mai 2008 unterrichtete mich das arbeitsamt davon schwanger zu sein (was nicht stimmte) überwies mir einen betrag von fast 400 euro als Mehrbedarf. Erst im nachhinein wurde ich darauf aufmerksam gemacht als die rückforderung vom arbeitsamt kam. das geld war mittlerweile ausgegeben. muß ich für den fehler des arbeitsamtes geradestehen?

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Antworten (14)

  • 6
    Antwort von sunnytime07 sunnytime07

    Selbstverständlich, Du hättest Dich bei Ihnen melden müssen..

    Kommentar von bommel65 bommel65bommel65

    Das Lustig ist, daß erst das Arbeitsamt offensichtlich die Schwangerschaft festgestellt hat - sowas aber auch... wie kommen die wohl darauf?

    DH!

  • 5
    Antwort von casebumbase casebumbase

    Du hast fremdes Geld ausgegeben. Ich wette im Moment, indem du das Geld ausgegeben hast, war dir dein Fehler schon bewusst!!!

    Kommentar von Condor131 Condor131Condor131

    Bereits mit dem bescheid im mai 2008 in dem stand sie sei schwanger obwohl sie es nicht war, wusste sie von der unrechtmaessigkeit.

  • 3
    Antwort von anweiri anweiri

    Ja, was denkst du denn? Ich kann ja Geld, was mir nicht zusteht, auch nicht einfach ausgeben. 400,-€ hätten dir ja auf alle Fälle auffallen müssen! So viel Geld hat man ja nicht einfach zusätzlich ohne Grund auf dem Konto, einfach nur so!

  • 3
    Antwort von Melanie30 Melanie30

    Ja,auf jeden Fall. Wenn Du Geld erhältst das Dir nicht zusteht, mußt Du es wieder zurück zahlen. Das hätte Dir damals schon auffallen müssen wenn die Dir unterstellen das DU schwanger bist und Dir ne Extra Zahlung leisten.Das musst Du alles zurückzahlen

  • 3
    Antwort von Heeeschen Heeeschen

    Du musst für Deinen Fehler geradestehen - Du hast Geld ausgegeben, dass Dir nicht gehört !! kopfschüttel

  • 3
    Antwort von Lilalina Lilalina

    hallo, also wenn du geld bekommst, wo du sofort weißt, dass es nicht gerechtfertigt ist, musst du denen doch bescheid geben und ja, du musst dasgeld natürlich zurückzahlen.

    lg, esther

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    Was wäre denn, wenn du jemanden irrtümlich 400 Euro überlassen hättest und er ist der Meinung, das dies dein problem wäre??

  • 2
    Antwort von Indy72 Indy72

    Klar, musst du das Geld zurückzahlen, notfalls abstottern.

  • 2
    Antwort von mischok mischok

    ehrlichkeit zahlt sich aus.. für lügen muss man zahlen . musst leider alles zurückzahlen

  • 1
    Antwort von Condor131 Condor131

    Einfache Antwort: Ja. und froh sein, wenn keine weiteren verfahren auf Dich zu kommen. Hintergrund ist, dass Du mit erhalt des bescheides wusstest, dass ein irrtum beim amt vorliegt, haettest also die aenderung / das missverstaendnis UNVERZUEGLICH mitteilen muessen. Bereits diese unterlassung ist eine ordnungswiedrigkeit. Das das geld ausgegeben hast waere insoweit ein betrug .... das annehmen, ausgeben und verschweigen, der wahren umstaende als gesamtbetrachtung unter umstaenden ein sozialbetrug .... also wuerde ich raten eine einigung ueber eine rstufenweise rueckzahlung zu erreichen und nicht viel laerm darum zu machen.

  • 0
    Antwort von doro05 doro05

    Wenn Du es nicht zurückzahlst, ziehen sie Dir es bei der nächsten Zahlung rigoros ab. Da kennen die nix.

  • 0
    Antwort von Punky123 Punky123

    ja musst du auch wenn du dich sicherlich sehr gefreut hast aber musst leider

  • 0
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Kannst dich ja schwängern lassen. Vielleicht kannst du das Geld dann verrechnen.

  • 0
    Antwort von Bauzer04 Bauzer04

    sowas prüft man doch immer genau nach und überweist das dann alles zurück ans Amt. So mache ich das auch immer. Arbeitsämter machen öfter Fehler, als üblich und deswegen kontrolliere ich alles ganz genau. Einfach ausgeben hätte ich jetzt nicht gemacht. Also Geld zurück zahlen.

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