hallo zusammen im mai 2008 unterrichtete mich das arbeitsamt davon schwanger zu sein (was nicht stimmte) überwies mir einen betrag von fast 400 euro als Mehrbedarf. Erst im nachhinein wurde ich darauf aufmerksam gemacht als die rückforderung vom arbeitsamt kam. das geld war mittlerweile ausgegeben. muß ich für den fehler des arbeitsamtes geradestehen?
Arbeitsamt unterstellte mir schwanger zu sein. muß ich das geld zurückzahlen
Antworten (14)
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5Antwort von
casebumbasecasebumbase
Du hast fremdes Geld ausgegeben. Ich wette im Moment, indem du das Geld ausgegeben hast, war dir dein Fehler schon bewusst!!!
Kommentar von
Condor131Condor131 Bereits mit dem bescheid im mai 2008 in dem stand sie sei schwanger obwohl sie es nicht war, wusste sie von der unrechtmaessigkeit.
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3Antwort von
anweiri Ja, was denkst du denn? Ich kann ja Geld, was mir nicht zusteht, auch nicht einfach ausgeben. 400,-€ hätten dir ja auf alle Fälle auffallen müssen! So viel Geld hat man ja nicht einfach zusätzlich ohne Grund auf dem Konto, einfach nur so!
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3Antwort von
Melanie30 Ja,auf jeden Fall. Wenn Du Geld erhältst das Dir nicht zusteht, mußt Du es wieder zurück zahlen. Das hätte Dir damals schon auffallen müssen wenn die Dir unterstellen das DU schwanger bist und Dir ne Extra Zahlung leisten.Das musst Du alles zurückzahlen
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3Antwort von
HeeeschenHeeeschen
Du musst für Deinen Fehler geradestehen - Du hast Geld ausgegeben, dass Dir nicht gehört !! kopfschüttel
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3Antwort von
LilalinaLilalina
hallo, also wenn du geld bekommst, wo du sofort weißt, dass es nicht gerechtfertigt ist, musst du denen doch bescheid geben und ja, du musst dasgeld natürlich zurückzahlen.
lg, esther
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2Antwort von
andreas48andreas48
Was wäre denn, wenn du jemanden irrtümlich 400 Euro überlassen hättest und er ist der Meinung, das dies dein problem wäre??
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2Antwort von
mischokmischok
ehrlichkeit zahlt sich aus.. für lügen muss man zahlen . musst leider alles zurückzahlen
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1Antwort von
Condor131Condor131
Einfache Antwort: Ja. und froh sein, wenn keine weiteren verfahren auf Dich zu kommen. Hintergrund ist, dass Du mit erhalt des bescheides wusstest, dass ein irrtum beim amt vorliegt, haettest also die aenderung / das missverstaendnis UNVERZUEGLICH mitteilen muessen. Bereits diese unterlassung ist eine ordnungswiedrigkeit. Das das geld ausgegeben hast waere insoweit ein betrug .... das annehmen, ausgeben und verschweigen, der wahren umstaende als gesamtbetrachtung unter umstaenden ein sozialbetrug .... also wuerde ich raten eine einigung ueber eine rstufenweise rueckzahlung zu erreichen und nicht viel laerm darum zu machen.
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doro05doro05
Wenn Du es nicht zurückzahlst, ziehen sie Dir es bei der nächsten Zahlung rigoros ab. Da kennen die nix.
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Punky123Punky123
ja musst du auch wenn du dich sicherlich sehr gefreut hast aber musst leider
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MikeMoltoMikeMolto
Kannst dich ja schwängern lassen. Vielleicht kannst du das Geld dann verrechnen.
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Bauzer04Bauzer04
sowas prüft man doch immer genau nach und überweist das dann alles zurück ans Amt. So mache ich das auch immer. Arbeitsämter machen öfter Fehler, als üblich und deswegen kontrolliere ich alles ganz genau. Einfach ausgeben hätte ich jetzt nicht gemacht. Also Geld zurück zahlen.
Das Lustig ist, daß erst das Arbeitsamt offensichtlich die Schwangerschaft festgestellt hat - sowas aber auch... wie kommen die wohl darauf?
DH!