1

arbeitsamt unterlagen

Frage von Lena8843 Lena8843

ich hab nen 400 eurojob und die unterlagen dafür (arbeitsvertrag, lohnabrechnung) beim amt eingereicht, muss jedoch noch eine quittung nachreichen. im schreiben steht ich soll bis 9.6 die sachen nachreichen (wie gesagt, es fehlt nur noch die quittung), ansonsten werden die geldleistung gekürzt bis ich die mitwirkung nachhole. (paragraph 60,66,67 sgb 1) fakt ist, als die erfuhren ich hab nen neuen job haben sie mir ohnehin erstmal alles gekürzt. dh ich bekomm aktuell ohnehin nur meine 400,- vom arbeitgeber.

naja fakt ist ich kann die quittung zwar morgen einreichen, jedoch erst ab 19uhr und da hats amt ja schon zu. ist das trotzdem ok? beim amt anrufen oder einfach machen? bzw. kürzen können sie ja ohnehin nix.. hab bissl schiss dass ich da rausflieg oder so bzw. die mir alles kürzen (krankenkassen o.ä.), jedoch ist das so nicht gemeint, oder? vllt. kennt sich da ja jemand aus.es kommt dann bei denen wohl am 10.6 an.. ist das ok so?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von user761 user761

    Das ist ok wenn es bei denen einen Tag später ankommt.da wird dann auch nichts gekürzt.

  • 1
    Antwort von Espresso Espresso

    Ruf doch bei der Hotline Deiner Arbeitsagentur an und schildere den Fall. Sie können dann - etwas Wohlwollen vorausgesetzt - unter Deiner Kundennummer einen Vermerk im PC machen, dass Deine Quittung definitiv dann und dann eintrifft und es ist somit schriftlich dokumentiert.

  • 0
    Antwort von Patrick2009 Patrick2009

    Wenn du alles abgegeben ist alles gut,

  • 0
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Fakt ist, du hättest dem Arbeitsamt doch mitteilen müssen, dass du einen neuen Job hast und nicht umgekehrt.

    Wenn du morgen erst um 19.00 Uhr Zeit hast, stehst du vor verschlossener Tür. Es bleibt die Möglichkeit den erforderlichen Beleg (in Kopie) in den Briefkasten einzuwerfen oder was sicherer ist am 10.06.persönlich vorbeibringen. Anrufen und die SB darüber informieren wäre angebracht.

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    ich hab es auch mitgeteilt!einwerfen muss man es dort immer, weil kaum jemand an der rezeption ist. danke.

  • 0
    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    kannst du den rest der unterlagen heute einreichen? falls ja, dann lege ein schreiben bei: es fehlt die quittung für, die ich morgen, den... erhalte. sie geht ihnen dann man soundsovielten zu.

    ansonsten rufe bei deinem betreuer an und sage es ihm. vielleicht ist der kulant. aber man sollte solche termine immer einhalten, zur not eben das abgeben, was man bis dahin hat und eine erklärung, warum das fehlende noch fehlt.

    keine ahnung, was du vorher vom amt bekommen hast. aber wenn du noch ansprüche hast, dann sind die meines wissens nicht erloschen, wenn du mit deinem 400-eruo-job einen gewissen anteil weniger als vorher bekommst. lass dich vom berater informieren, eventuell kannst du deinen lohn ergänzendes geld vom amt bekommen.

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    ich hab alles was ich bis zum 9.6 einreichen sollte schon eingereicht, es fehlt nur noch die quittung.. und die kann ich morgen einreichen, jedoch erst gegen amt und dann hat das amt ja schon zu.

  • 0
    Antwort von THJ1991 THJ1991

    Das ist OK,allerdings bekommst du dann evtl. für den 1 Tag,den du in Verzug bist,keine Leistungen

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    ok danke.. ich bekomm ja aktuell eh keine leistungen darum versteh ichs sowieso nicht so. naja solang die nicht alles streichen, dh krassen kasse oder so und es ist ok, bin ich ja beruhigt.

    Kommentar von Lena8843 Lena8843Lena8843

    krankenkasse meinte ich :D

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.