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Arbeitsamt und ALG

Frage von silvacat325 silvacat325

Ich bin seit 01. Juli arbeitslos. Mein EX-Arbeitgeber musste mirn aber meine Überstunden noch ausbezahlen. Das tat er ende Juli, wie ein Moantsgehalt. Bisher hat er mir aber immer noch keine Lohnsteuerabrechnung zukommen lassen. Das Teil benötigt man aber um ALG zu beantragen. Da die Überstunden noch ausstanden, benachtritigte ich das arbeirtsamt, die verlängerten meine Frist zur Antrag abgabe. Bis heute habe ich immer noch keine abrechnung meines ex cehfs und konnte den antrag auf alg nicxht abgeben. Ab 1. 09.habe ich eine neue Arbeitsstelle. Meine Frage ist nun bekomme ich vom amt trotzdem das geld für Juli, August und september??? habe mich abreitslos gemeldet innerhalb der frist. Da ich aber diesen monat keinerlei einkünfte hatte weiß ich nun nicht wie ich die miete und alle anderen ausgaben bis zum ersten gehalt ende september zahlen soll. Hatt hjemand Ahnung wie das läuft oder ähnliche erfahrungen gemaxcht und kann mir helfe???

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von marijanna marijanna

    noch ein tipp: geh mal zu www.sozialhilfe24.de in dem forum antworten dir arge-mitarbeiter und die sollten es ganz genau wissen. oben rechts auf der seite gehts ins forum..

    Kommentar von tanni67 tanni67tanni67

    Die ARGE ist für ALG II/"Hartz IV" zuständig, ich habe die Frage in Bezug auf ALG I verstanden, dann wäre die Agentur für Arbeit zuständig! (In einigen Kreisen sind beide Institutionen unter einem Dach angesiedelt, muss aber nicht sein)

    Kommentar von marijanna marijannamarijanna

    dann sind in dem forum eben arge mitarbeiter UND agentur für arbeit mitarbeiter! jedenfalls kann man in dem forum fragen zu allen staatl. geldern stellen und fachpersonal antwortet!

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    hier kannst du dich auch noch ganz gut informieren: http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html

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    Antwort von herzilein27 herzilein27

    ich kenne das so, dass man auf das Antragsformular für's Arb.losengeld einen Datumsstempel bekommt - der ist sehr wichtig, denn ab diesem Datum hast Du dann Anspruch aufs AL-Geld, bzw. frühestens ab Beginn der Arb.losigkeit. Wann Du letztendlich die Unterlagen dort einreichst ist zweitrangig. Anspruch hast Du dann so lange, bis Du wieder eine Stelle hast. Natürlich brauchen die eine gewisse Bearbeitungszeit, bis Du das erste Geld erhälst. Wie Du diese Zeit evtl. überbrücken kannst u. ob Du so eine Art "Vorschuss" bekommen kannst weiß ich leider auch nicht, aber das können Dir die Mitarbeiter dort sicher genauer sagen. Viel Erfolg

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    Antwort von marijanna marijanna

    also arbeitsgericht kommt als letztes!! ruf doch mal in deiner alten firma an und mach ein wenig druck!! erst kündigen und dann ewig in der luft hängen lassen, so gehts ja wohl nicht!! dein geld wirst du noch bekommen, aber wahrscheinlich auch nicht gleich, denn die müssen das erst bearbeiten!! du wirst dir wohl vorrübergehend irgendwo geld leihen müssen (kannst ja auch mal deinen chef fragen) oder du redest mit deinem vermieter, daß die miete etwas später kommt. normalerweise geht das unproblematisch, wenn du ihm die gründe erklärst und einen ungefähren zahlungstermin nennst!!

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Wende dich an die vom Arbeitsamt, sie schreiben deinen AG an, und verlangen die Bescheinigungen. Wenn er sich da quer stellt, bekommt er eins auf den Deckel.

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    Antwort von tanni67 tanni67

    Der Auszug der Lohnsteuerabrechnung ist für die Beantragung von ALG I nicht von Bedeutung. Dieser wird vom Arbeitgeber i.d.R erst am Jahresende ausgehändigt. Bei der Beantragung von ALG I bekommst Du von der Agentur einen Bogen für den Arbeitgeber, diesen musst Du ausgefüllt zur Arbeitsagentur mitnehmen, darauf ist Dein Beschäftigungsverhältnis und Deine Einkünfte beschrieben. Deine Lohnsteuerkarte legst Du nur vor, damit die Agentur Deine aktuelle Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc. ablesen kann.

    Kommentar von tanni67 tanni67tanni67

    Bei dem Bogen handelt es sich um die sogenannte "Arbeitsbescheinigung".

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    das ist kEIN Problem,in aller Regel braucht man die Karte erst später ,da sie die AG im Allgemeinen später mit den Abschlußzeugniss etc.zusenden.

    Kommentar von silvacat325 silvacat325silvacat325

    Die Karte hab ich, es geht nur um die endabrehnung, anhand dieser wird das ALG für mich berechnet. Und die fehlt mir noch.

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    Antwort von Putzi63 Putzi63

    Wenn du keinen Lohnzettel mit nehmen kannst dann leg doch den Kontoauszug vor, das geht meist auch. Für Juli hast du noch mal Geld vom AG bekommen, je nach Höhe wird das mit angerechnet aber für Aug./Sep. müsste dir ALG zustehen.

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Zum Glück bin ich schon Rentner.

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    Antwort von tb1967 tb1967

    geh mal zum arbeitsgericht und mach dich da schlau

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    Antwort von Schnitzelfan666 Schnitzelfan666

    zum glück bin ich noch schüler!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Was für eine hilfreiche Antwort.

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