Ich bin seit 01. Juli arbeitslos. Mein EX-Arbeitgeber musste mirn aber meine Überstunden noch ausbezahlen. Das tat er ende Juli, wie ein Moantsgehalt. Bisher hat er mir aber immer noch keine Lohnsteuerabrechnung zukommen lassen. Das Teil benötigt man aber um ALG zu beantragen. Da die Überstunden noch ausstanden, benachtritigte ich das arbeirtsamt, die verlängerten meine Frist zur Antrag abgabe. Bis heute habe ich immer noch keine abrechnung meines ex cehfs und konnte den antrag auf alg nicxht abgeben. Ab 1. 09.habe ich eine neue Arbeitsstelle. Meine Frage ist nun bekomme ich vom amt trotzdem das geld für Juli, August und september??? habe mich abreitslos gemeldet innerhalb der frist. Da ich aber diesen monat keinerlei einkünfte hatte weiß ich nun nicht wie ich die miete und alle anderen ausgaben bis zum ersten gehalt ende september zahlen soll. Hatt hjemand Ahnung wie das läuft oder ähnliche erfahrungen gemaxcht und kann mir helfe???
Antworten (10)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
marijannamarijanna
noch ein tipp: geh mal zu www.sozialhilfe24.de in dem forum antworten dir arge-mitarbeiter und die sollten es ganz genau wissen. oben rechts auf der seite gehts ins forum..
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ottoott6 hier kannst du dich auch noch ganz gut informieren: http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html
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herzilein27herzilein27
ich kenne das so, dass man auf das Antragsformular für's Arb.losengeld einen Datumsstempel bekommt - der ist sehr wichtig, denn ab diesem Datum hast Du dann Anspruch aufs AL-Geld, bzw. frühestens ab Beginn der Arb.losigkeit. Wann Du letztendlich die Unterlagen dort einreichst ist zweitrangig. Anspruch hast Du dann so lange, bis Du wieder eine Stelle hast. Natürlich brauchen die eine gewisse Bearbeitungszeit, bis Du das erste Geld erhälst. Wie Du diese Zeit evtl. überbrücken kannst u. ob Du so eine Art "Vorschuss" bekommen kannst weiß ich leider auch nicht, aber das können Dir die Mitarbeiter dort sicher genauer sagen. Viel Erfolg
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marijannamarijanna
also arbeitsgericht kommt als letztes!! ruf doch mal in deiner alten firma an und mach ein wenig druck!! erst kündigen und dann ewig in der luft hängen lassen, so gehts ja wohl nicht!! dein geld wirst du noch bekommen, aber wahrscheinlich auch nicht gleich, denn die müssen das erst bearbeiten!! du wirst dir wohl vorrübergehend irgendwo geld leihen müssen (kannst ja auch mal deinen chef fragen) oder du redest mit deinem vermieter, daß die miete etwas später kommt. normalerweise geht das unproblematisch, wenn du ihm die gründe erklärst und einen ungefähren zahlungstermin nennst!!
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KittymogulKittymogul
Wende dich an die vom Arbeitsamt, sie schreiben deinen AG an, und verlangen die Bescheinigungen. Wenn er sich da quer stellt, bekommt er eins auf den Deckel.
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tanni67tanni67
Der Auszug der Lohnsteuerabrechnung ist für die Beantragung von ALG I nicht von Bedeutung. Dieser wird vom Arbeitgeber i.d.R erst am Jahresende ausgehändigt. Bei der Beantragung von ALG I bekommst Du von der Agentur einen Bogen für den Arbeitgeber, diesen musst Du ausgefüllt zur Arbeitsagentur mitnehmen, darauf ist Dein Beschäftigungsverhältnis und Deine Einkünfte beschrieben. Deine Lohnsteuerkarte legst Du nur vor, damit die Agentur Deine aktuelle Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc. ablesen kann.
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tanni67tanni67 Bei dem Bogen handelt es sich um die sogenannte "Arbeitsbescheinigung".
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Tessa13Tessa13
das ist kEIN Problem,in aller Regel braucht man die Karte erst später ,da sie die AG im Allgemeinen später mit den Abschlußzeugniss etc.zusenden.
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silvacat325silvacat325 Die Karte hab ich, es geht nur um die endabrehnung, anhand dieser wird das ALG für mich berechnet. Und die fehlt mir noch.
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Putzi63Putzi63
Wenn du keinen Lohnzettel mit nehmen kannst dann leg doch den Kontoauszug vor, das geht meist auch. Für Juli hast du noch mal Geld vom AG bekommen, je nach Höhe wird das mit angerechnet aber für Aug./Sep. müsste dir ALG zustehen.
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Schnitzelfan666Schnitzelfan666
zum glück bin ich noch schüler!
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kaesbrotkaesbrot Was für eine hilfreiche Antwort.
Die ARGE ist für ALG II/"Hartz IV" zuständig, ich habe die Frage in Bezug auf ALG I verstanden, dann wäre die Agentur für Arbeit zuständig! (In einigen Kreisen sind beide Institutionen unter einem Dach angesiedelt, muss aber nicht sein)
dann sind in dem forum eben arge mitarbeiter UND agentur für arbeit mitarbeiter! jedenfalls kann man in dem forum fragen zu allen staatl. geldern stellen und fachpersonal antwortet!