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Arbeitsamt, Umschulung

Frage von Oslek2012 Oslek2012

Moin Leute, wie überzeugen wir am besten das amt, das meine freundin eine Umschulung bekommt? Sie ist gelernte Restaurantfachfrau und laut arbeitsamt hervorragend vermittelbar, möchte diesen beruf aber nicht weiter ausüben, gibt es da eine möglichkeit die ich übersehen habe? Der amtsarzt hat sie nicht von der arbeit befreit!

Grüße und ich freu mich über jede meinung!

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Tiffi13 Tiffi13

    Hallo! Sieht schlecht aus, mein Mann wollte auch eine Umschulung, hat keine bekommen, macht seit heute dann auf eigene Faust eine Ausbildung. Wir bekommen keinerlei Unterstützung (obwohl wir eine kleine Familie sind), weil er sich selbst in diese Lage gebracht hat (SGBII §34). Ich drücke die Daumen, daß es doch noch klappt für Euch! Lg

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    Antwort von anjanni anjanni

    Als Restaurantfachfrau ist ja nun wirklich gut vermittelbar. Und es gibt richtig gut bezahlte Jobs! - Wenn sie das nicht mehr machen möchte, ist es ihr "Privatvergnügen".

    Sie könnte bei der WIHOGA eine Fortbildung machen, bei der sie BAFöG beantragen kann (muß sie aber irgendwann zurückzahlen). Danach könnte sie vielleicht eine Stelle im Management finden.

    Eine andere Alternative wären gesundheitliche Probleme, die eine Umschulung erforderlich machen könnten. Dann tritt die Berufsgenossenschaft ein. - Bei Restaurantfachleuten kämen da z.B. regelmäßige Rückenbeschwerden in Frage.

    Was würde sie denn gerne machen? Sie kann sich ja auch informieren, wie sie eine Ausbildung selbst finanzieren kann - z.B. auch durch Jobben nebenher.

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    Antwort von laser1611 laser1611

    Hallo, wenn keine wirklich guten Gründe, und damit meine ich wirklich gute z.B. gesundheitliche oder einen Beruf den es nicht mehr gibt, vorliegen - was ja in diesem Fall nicht zutrifft, dann gibts auch keine Umschulung vom Amt. Warum auch sollte die Allgemeinheit sowas zahlen ?? Und als Restaurantfachfrau bekommst du überall einen Job !! und noch dazu auch wirklich gute Jobs.

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    Antwort von Oslek2012 Oslek2012

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    Antwort von Silkchen Silkchen

    Das Amt zahlt Umschulungen meines Wissen nur, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen

    seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, oder er nicht mehr mit dem gelernten Beruf

    vermittelt werden kann.

    Deine Freundin kann eine von Amt bezahlte Umschulung vergessen.

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    Antwort von kuddel69 kuddel69

    da sie nicht in einem beruf tätig ist, der schlechte jobchancen hat, hat sie keinen anspruch auf umschulung. da sie keine unverschuldete erkrankung o.ä. hat, die gegen diesen job spricht, und sich freiwillig verändern möchte, hat sie keinen anspruch auf staatliche förderung. sie möche sich verändern, so soll sie es tun. allerdngs muss sie doe orga und die kosten slbst tragen. sie sollte auch bedenken, dass es nur wenige geförderte umschulungsberufe gibt, die sie evtl gar nicht ausüben möche, z.B. schlachtereifachverkäuferin und altenpflegehilfe

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    Antwort von mwdit mwdit

    Ohne ärtzliches Attest ziemlich schwer.

    Hat sie nicht vielleicht irgendeine Allergie ?

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