Mit "irgendwelche Probleme zu klären" kann man irgendwie sehr wenig anfangen..und irgendwie auch kaum etwas dazu sagen ;) Seid Ihr bereits im ALG2- Bezug und habt einen Bewilligungsbescheid bekommen, aber die Zahlung wurde jetzt eingestellt ? Darüber muss es etwas Schriftliches mit Begründung geben. Oder habt Ihr gerade erst einen Erstantrag gestellt und die ARGE zahlt Euch noch nichts ? -
Falls Ihr bereits im Leistungsbezug seid: Grundsätzlich hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft seinen eigenen Anspruch auf seine individuellen Leistungen. Bekäme deine Mutter eine Sanktion, weil sie gegen ihre Pflichten verstoßen hat, müsste grundsätzlich die Leistung für die anderen BG- Mitglieder weitergezahlt werden, wenn diese ihren eigenen Pflichten nachgekommen sind und keinen eigenen Sanktionsbescheid erhalten haben. Geht es um den kompletten ALG2- Antrag als solchem und um euren grundsätzlichen Leistungsanspruch als BG, könnte es u.U. anders aussehen. Ohne aber die Hintergründe zu kennen, kann man dazu nichts sagen.
Was den Termin angeht: Da hättest du ggf. bei der ARGE einen Vorschuss für die Fahrtkosten beantragen und darauf hinweisen können, dass du derzeit keine Leistungen erhältst und mittellos bist. Du hast ja bestimmt einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zu deinem Nichterscheinen äußern und es begründen kannst. - Ja, du kannst dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und damit zum Anwalt gehen (Eigenbeitrag max. 10 €). Aber auch das Amtsgericht und der Anwalt werden ein bisschen mehr konkrete Infos erwarten und benötigen als nur "kein Geld bekommen wegen irgendwelcher Probleme" ;)
ich habe gar kein Geld hier...
nicht mal 10 cent...
Von etwas labern , aber keine Ahnung haben !
Für den PC ist doch auch Geld da, da wirst du doch mal ein Paar Euros haben um ein Bus Ticket zu kaufen,und was gibt's zu essen wenn kein Geld da ist? Wirklich eine blöde ausrede, Gut das die in solchen fällen das Geld Sperren. Anwalt kostet auch, da kannste auch gleich das Geld für ein Ticket nehmen.