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Arbeitsamt Sanktion Bitte um hilfe

Frage von ArbeitsamtAGL ArbeitsamtAGL

Hallo liebe comm

ich habe eine frage undzwar geht es um eine maßnahme ich habe einen vetrag unterschreiben beim arbeitsamt da stand ich müsse jetzt 6 monate an der maßnahme teilnehmen, jetzt sind die 6 montate vorbei dann hat mein betreuer gesagt ob ich vilt 3 monate verlängere ich habe einfach mal ja gesagt aber ich war mir nicht siche, und jetzt das problem er hat die einliederungsvereinabrung bekommen was passiert wenn ich jetzt sage ich habs mir doch anderes überlegt und will lieber was anderes machen und ps ich habe für die 3 monate noch nicht unterschrieben, wird mir sanktioniert wenn ich es mir anders überlegt habe? Ich hoffe einer kennt sich damit aus. Mit freundlichen Gruß

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Antworten (4)

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    Antwort von ArbeitsamtAGL ArbeitsamtAGL

    okay danke für eure auskünfte ich hätte nicht gedacht das mir so schnell geholfen wird. ich danke euch vielmals ich verlbeibe mit freundlichen gruß

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    Antwort von ArbeitsamtAGL ArbeitsamtAGL

    Okay danke für den tipp ich wende mich an meinen Vermitller (Arge), kann ich eig meinen Vermitler anrufen ? oder verbietet das die geschäftsstelle? Das ist dann auch meine letzte frage MFg leinel

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das wird unterschiedlich gehandhabt.
    In unserer Kommune ist es zur Zeit so, dass die Vermittler und Leistungssachbearbeiter morgens von 8:00 bis 9:00 ans Telefon gehen müssen. Danach wird es schwierig, sie zu erreichen.
    Die Durchwahl deines zuständigen Vermittlers solltest du auf deinem letzten Bescheid finden.
    (Alternativ kannst du auch eine Mail schicken, wenn du den Namen deines Vermittlers kennst; sollte so ähnlich lauten: Max.Mustermann@arge-sgb2.de)

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    Antwort von ArbeitsamtAGL ArbeitsamtAGL

    Ich habe ja 6 Monate an der maßnahme teilgenommen und er fragte mich ob ich verlängere ich hab nomal ja gesagt aber war mir auch nicht 100%tig sicher, und ich muss noch hinzufügen der Mann der das mir vorgeschlagen hat ist nicht mein Betreuer in Arbeitsamt sondern mein Betreuer in der Maßnahme. Also den vetrag habe ich nicht unterschrieben.

    ich muss es umbednigt wissen ich habe wirklch keine löust wieder eine 100%tige Sanktion zu bekommen. MFG

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Entscheidend ist, wie dein ARGE-Anspechpartner dazu steht.
    Das wird dir hier niemand sagen können.
    Also sprich mit deinem Vermittler offen darüber.
    Sanktion wird es nicht geben, solange du keine offizielle Zuweisung der ARGE hast; allerdings kenne ich deine EGV nicht und weiß auch nicht, wie das mit dem Maßnahmeträger geregelt ist.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sprich mit deinem Betreuer.
    Zunächst einmal schein er den Dialog mit dir gesucht ztu haben und hat dir die Entscheidung überlassen. Insofern würde ich davon ausgehen, dass er einem Wunsch deinerseits zumindest aufgeschlossen gegenüber steht.
    Wenn er darauf besteht, dass du die Maßnahme durchziehst, kannst du durchaus, falls du dich ohne wichtigen Grund weigerst, eine Sanktion bekommen, denn letztlich muss er dich nicht einmal um Zustimmung fragen.

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