haii also ich war studiumplatz suchend gemeldet jedoch wurde bei dem amtspsychologen festgestellt dass ich im mom nicht in der lage bin eine tätigkeit auszuüben wegen psychologischer probleme ein gutachten wird erfasst heisst dies das ich dann auch von der monatlichen meldepflicht befreit bin? wenn ich ja nicht in der psychologischen lage bin ,,arbeiten'' zu gehen dann bräuchte ich ja eigl nicht jeden monat hin oder `danke
Antworten (1)
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2Antwort von
SeltsamSeltsam
Zu meldepfichtigen Terminen musst du erscheinen. Sonst kann es ja zb. sein, dass du für längere Zeit in den Urlaub fährst. Um das zu unterbinden, muss man sich zu bestimmten Zeiten persönlich vorstellen. Und einmal im Monat kriegste das ja wohl hin ;)
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