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Arbeitsamt meint ich muss mich abmelden

Frage von vikame vikame

War heute bei meiner Fallmanagerin und sie eröffnete mir, dass ich mich aus dem Arbeitsamt abmelden muss, da sie mich nicht weiter unterstützen. Zu meiner Person, ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht und danach meine 2 Kinder bekommen. Voriges Jahr im September war meine Erziehungszeit vorbei und ich habe mich arbeitslos gemeldet. Im November 2008 habe ich eine Weiterbildung gemacht die das AA bezahlt hat, leider hat diese nicht zur Arbeitsaufnahme geführt. Ich habe in über einem Jahr jede Woche an die 3 Bewerbungen abgeschickt und nichts ist bis jetzt passiert. Nun habe ich seit September diesen Jahres eine neue Weiterbildung begonnen, diese endet Anfang Dezember und danach soll ich mich abmelden, weil dann das AA nichts mehr für mich tun kann. Ich bin meinen Pflichten immer nach gekommen und bekomme auch keine Leistung vom AA, außer die Bewerbungskosten aber die würde ich dann auch nicht mehr bekommen. Ich kann mir dann echt nicht mehr leisten in der Woche mehrere Bewerbungen zu schreiben, weil ich dafür die finanziellen Mittel gar nicht habe. Meine Fallmanagerin meinte, ich solle mich dann halt online bewerben. Ist das alles so in Ordnung?

LG

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Antworten (5)

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    Antwort von erweh erweh

    Ein weiteres Problem neben der Rentenversicherung ist die Krankenvers., da mußt Du Dich dann nämlich evtl selbst versichern.

    Am besten mal zur Sozialberatung vielleicht beim VDK.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn du Arbeit suchst, solltest du auch weiter arbeitslos gemeldet bleiben.

    Deine Fallmanagerin erfüllt nur ihre Vorgaben, ihre Statistik zu verbessern.

    Und lass dir am Ende der Arbeitslosigkeit eine Bescheinigung von der Arbeitsagentur geben, dass du von xx bis yy arbeitslos gemeldet warst.

    Diese brauchst du für die Rentenversicherung.

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie sollten noch einmal mit Ihrer Fallmanagerin sprechen. Sie soll sich verständlich ausdrücken was Sie genau meint mit der Abmeldung. Fallen Sie aus dem ALG 1 Bezug, sind jetzt die von der Arge zuständig (ALG 2). Lassen Sie sich die Konsequenzen erklären und fragen Sie wer zuständig ist. Wieviel verdient Ihr Mann, eventuell haben Sie Anspruch auf ALG 2. Nicht unterkriegen lassen, der Kunde ist leider nicht immer König. Peter Kleinsorge

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    Antwort von seefrank seefrank

    So manches Mal habe ich den Eindruck, dass es sich das Arbeitsamt recht einfach macht, um die Statistik zu schönen. Dein größtes Problem wird die Rentenversicherung sein wenn Du Dich beim Arbeitsamt abmeldest. Solange Du dort als arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet bist zählen die Jahre für die Rente (wird zwar nicht viel höher dadurch, aber man braucht ja auch eine Mindestanzahl an Jahren mit Anrechnungszeiten. Laß Dich nicht abwimmeln!! Ich drücke Dir die Daumen.

    Kommentar von vikame vikamevikame

    Danke für die Antwort. Darüber habe ich noch gar nicht nach gedacht. Du hast vollkommen recht was die Rentenversicherung anbelangt. War heute echt so gefrustet wenn ich nicht so stark wäre hätte ich heute echt Grund dazu gehabt mir etwas anzutun!

    Kommentar von seefrank seefrankseefrank

    Mach keinen Mist! Schon garnicht wegen so einer Tuss i aus dem Arbeitsamt! Das mit der Rente kannst Du Dir auch mal ganz genau in einer Beratungsstelle der BFA (jetzt Rentenversicherung Bund) erklären lassen. Die machen das gerne und kostenlos.

    Kommentar von vikame vikamevikame

    Nee nee mach ich schon nicht aber wenn man gesagt bekommt man wird sein Leben lang nichts mehr erreichen, weil man ein paar Jahre aus dem Beruf raus ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Ich muss alles annehmen und wenn es 400 Euro für eine Vollzeitstelle wären, so hat sie es mir gesagt und das ist echt bedenklich

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    Antwort von puzzi56 puzzi56

    ich meine, die müßten Dich mindestens noch als Arbeitssuchend stehen lassen.

    Kommentar von vikame vikamevikame

    Hab ich auch gedacht aber ich soll Platz für jemanden machen der bessere Chancen auf Arbeit hat. Ich bin jetzt fast 7 Jahre aus dem Beruf raus und gelte somit als ungelernt

    Kommentar von puzzi56 puzzi56puzzi56

    das ist bestimmt nicht gesetzlich. Arbeitssuchend kann sich doch jeder melden.

    Kommentar von Barbara1957 Barbara1957Barbara1957

    Du kannst dich doch trotzdem als Arbeitssuchend melden auch ohne Leistungsbezüge. Außerdem kannst du dem AA deine Bewerbungsbemühungen nachweisen.

    Ich habe bei diesen Leuten manchmal das Gefühl, dass die so etwas wie eine Vermittlungsprämie bekommen. Du hast zwei Kinder und bist vielleicht damit nicht vermittlungsfähig nach deren Ansicht. Deshalb wollen die, dass du dich abmeldest. Kann es mir nicht anders erklären.

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