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Arbeitsamt Leistungen rückwirkend auch bei neuen Job

Frage von 250ml 250ml

Hallo,

ich brauche bitte ganz dringend eure Hilfe.Ich war arbeitslos und habe bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragt.Der Antrag ist aber noch nicht durch, ich würde für mehrere Monate rückwirkend Leistungen bekommen.

Nun habe ich einen neuen Job, habe dies heute dem Arbeitsamt gemeldet.Bekomme ich meine Leistungen Trotzdem rückwirkend?

Danke!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, natürlich bekommst Du die Leistungen rückwirkend. Sonst wäre ja jeder Leistungsempfänger von der Arbeitsgeschwindigkeit einer Behörde abhängig. Und wenn die Behörden Geld sparen wollen, verzögern sie einfach das Antragsverfahren? ;-)

    Nein, keine Sorge: Für die Zeiträume, in denen die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, hast Du einen Rechtsanspruch auf die Leistung. GAnz gleich, wann diese tatsächlich ausgezahlt wird.

    Kommentar von 250ml 250ml

    danke!!!!!!ich hoffe du hast auch wirklich recht!vielen vielen dank für die schnelle antwort!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Falls es Dich interessiert: §§ 38 SGB I ff.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Für die Zeit von der persönlichen Antragstellung bis zum Antritt der neuen Stelle steht dir AlG 1 zu. Das wird auch nachgeahlt. Du warst ja arbeitslos

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