Als was habt Ihr euch denn "angemeldet" bei der ARGE ? Als eine "reine" WG, wie z.B. bei Studenten, ohne gemeinsames Wirtschaften, und mit getrennten Schlafräumen ? Oder als zusammenlebendes Paar, das aber (außer bei den Wohnungskosten) getrennte Kasse macht und sich nicht gegenseitig finanziell unterhält (und somit ebenfalls keine Bedarfsgemeinschaft darstellt) ?
Schau mal hier in den Leitfaden für den Außendienst.. da siehst du schon Einiges darüber, was sie dürfen und was nicht : http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf
Und... siehe Bundesarbeitsagentur: "Zur Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a SGB II), können in der Regel über die Angaben des Zusatzblattes 5 auch ohne Hausbesuch festgestellt werden."
Also, als ich mit meiner Freundin zusammen wohnte hatten wir keine getrennten Kühlschrankfächer, keine getrennte Zahnpasta und auch keine getrennten Lebensmittel - wer einkaufen war, hat mitgebracht. Und da kann einem ganz schnell der Strick draus gedreht werden.