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Arbeitsamt, kontoauszüge, Glückspiel

Frage von Locke4815162342 Locke4815162342

Hallo, es geht um folgendes:

Mich zerfressen jetzt schon seid tagen gewissensbisse, und zwar hatte ich bis zum 12.12.2011 arbeit, und bin jetzt wieder seid 2 monaten arbeitslos. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter (Frührentnerin) und dem freund meine Mutter (Hartz4 Empfänger)

Es geht darum das, ich jetzt zum allerersten mal im leben Kontoauszüge an das amt geben musste, damit man bearbeiten kann wieviel einkommen wir erhalten.

Ich war bei der arbeit auf montage und hatte kein geld, musste mir somit immer von freunden ein haufen geld leihen und hab es mal mit Glücksspiel im Internet versucht weil ich verzweifelt war, da ich i-wie über die runden kommen musste, da ich schon seid 2 jahren ständig im Dispo war/bin

Aufjedenfall wollte ich arbeiten, aber bei der Firma zahlten sie immer nur 2 monate später aus, das heißt ich musste 2 monate ohne geld klarkommen in der anfangszeit (nur der abschlag von vllt 150 € in der woche für die fahrt und unterkunft)

Aufjedenfall sind jetzt lauter einzahlung von der spieleseite auf meinen kontoauszügen drauf die ich abgeben musste (ich hab nie wirklich plus gemacht, immer + - 0 sag ich mal)

Sagen wir mal 500 - 600 + in 3 monaten (auch wenn ich nix davon hatte weil ich es immer wieder verspielt habe)

Jetzt hab ich angst das das amt diese einahmen berechnet, obwohl ich eig. denke das wenn man arbeit hat "mit dem geld machen kann was man will" so gesehen oder ?

Und zudem ist ja glücksspiel soweit ich weiß Steuerfrei :(

hab jetzt schiss das ich bzw. die personen in der bedarfsgemeinschaft keine zahlungen erhalten

Könnt ihr mir helfen bzw. mich aufklären wenn ihr was darüber wisst :( ??

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Dein Grundgedanke ist schon korrekt.
    Problematisch wird das absonderliche Einkommen nur, wenn du vor deiner Arbeitslosigkeit Leistungen vom Amt bezogen hast, also du während deiner Arbeit Teil der BG mit deiner Mutter gewesen bist.
    Ansonsten gilt: warst du auf Grund deines Einkommens aus der BG mit deiner Mutter rausgefallen, hattest du gegenüber dem Jobcenter auch keinerlei Mitteilungspflichten.
    Unabhängig davon darf deinen Einkommen - mit Ausnahme von ggf. Kindergeld - ohnehin nicht bei deinen Eltern angerechnet werden.

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    Antwort von carina007 carina007

    alles was bis bis zur Antragstellung auf deinem Konto los war, geht die Arge mit verlaub wirklichen einen feuchten Kehricht an. Das ist so oder so schon erniedrigend genug das ein Mensch( waren das 3 Monate?) seine Kontoauszüge zur Einsicht offenbaren soll.

    Gib diese Kontoauszüge ab und gut war gewesen und wenn es dann noch Schwierigkeiten gibt wieder hier melden.

    Oder dieser Link http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ die kennen sich da bestens mit der ARGE aus.

    Kommentar von Locke4815162342 Locke4815162342

    Vielen dank!

    aber ich hab bloß angst weil ich schon öfters nachgelesen habe auf seiten wo es um ähnliche fälle ging, das einnahmen egal ob "iibäh" oder glücksspiel auf einmal zum problem wurde, die zeit wo ich davor arbeitslos war, hab ich dummerweiße auch gespielt (anscheinend suchtbedingt) ich weiß klingt komisch, aber mit dieser einsicht muss ich leben das ich ein Problem habe.

    Andere beschrieben dann, das das amt auf einmal kontoauszüge der letzten jahre haben wollten oO

    um nachzugehen ob einnahmen gemacht wurden...

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