Hallo Muss ich dem Arbeitsamt geld zurück zahlen , wenn die mir zuveil ausgerechnet haben ? Vor 8 Monaten hat mir und meine Frau das Arbeitsamt zuviel Geld überwiesen , ca.110.- Euro für Miete . jetzt verlangt das amt das geld zurück . Geht das den noch ? Das Geld ist ja verbraucht .

Wer etwas ohne rechtlichen Grund bekommt, muß es wieder hergeben (§ 812 I BGB). Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. Wenn Sie das Geld nicht verspielt oder verschenkt haben, müssen Sie es zurückzahlen. Oder wie würden Sie es finden, wenn Sie Geld verleihen und der Entleiher die Rückzahlung mit dem Hinweis verweigert, er habe es ja schließlich verbraucht.
Innerhalb von 12 Monaten kann das Arbeitsamt Gelder zurückfordern. Wenn die 12 Monate überschritten sind, ist eine Rückforderung nur möglich, wenn der Bezieher der Leistung bösgläubig war. das heisst, dass er wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Da Sie offensichtlich den Rückforderungsbescheid bereits vor Ablauf der 12 Monate erhalten haben, führt wohl kein Weg an dem Rückforderungsanspruch vorbei. Inwiefern das Geld bei Ihnen eingetrieben werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.