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Arbeitsamt fordert schriftliche Erklärung "Verhältnis zum Mitbewohner" - was muss man da schreiben?

Frage von marie221 marie221

Nach einem Hartz IV-Antrag fordert das Amt nun noch per Post auf, eine schriftliche Erklärung abzugeben, wie das Verhältnis von der Antragstellerin zu ihrem Mitbewohner ist, wohl in der Hoffnung hier eine ehe-ähnliche Gemeinschaft deklarieren zu müssen, damit der Staat weniger als den Regelsatz zahlen zu muss.

Was sollte man denen am besten schreiben, wenn man keine Beziehung mit dem besagten Mitbewohner ist, sondern er schlicht ein Kumpel ist?

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Antworten (10)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Schreib einfach rein, dass ihr keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bildet und ihr dementsprechend in Notlagen nicht finanziell füreinander aufkommt.
    Keine langatmigen Ausführungen, Erläuterungen und Erklärungen.
    Das muss dem Amt reichen.
    Je mehr du schreibst, desto angreifbarer wirst du und desto eher verzettelst du dich.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    DH! Je weniger Informationen man liefert, um so besser is das. Ich würde vielleicht noch reinschreiben, daß nie eine Liebesbeziehung bestand und man auch nicht gedenkt, eine solche einzugehen. Das wars dann aber auch.

  • 2
    Antwort von casilein casilein

    Macht doch einen WG-Vertrag, in dem alles geregelt ist. Also:

    • Wer hat welche Räumlichkeiten, welche Räume werden gemeinsam genutzt

    • wer muss was bezahlen

    • wie wird eingekauft? Gibt es eine Haushaltskasse, in die jeder gleichmäßig einzahlt?

    • Wichtig ist, dass dort drin steht, dass jeder für seinen Lebensunterhalt allein verantwortlich ist

    Im Gegensatz zu den anderen bin ich nicht der Meinung, dass man alles trennen muss. Getrennte Schlafzimmer sind schon üblich, aber dass jeder einen Liter Milch im Kühlschrank vergammeln lässt, um morgens einen Schuss im Kaffee zu haben eher nicht. Man kann schon einiges gemeinsam machen (Lebensmitteleinkauf, Kabelfernsehen, Gartenpflege etc.), ohne gleich eine Lebens- und Notgemeinschaft zu werden.

    Bei einem Hausbesuch dürfen die auch nicht überall herumwühlen. Insbesondere sind natürlich die persönlichen Sachen des Mitbewohners tabu. Lies mal hier: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm Das ist die Meinung der Datenschützer und nicht der Verwaltung, gibt Dir aber einige Argumente in die Hand.

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    Antwort von Lahiera Lahiera

    Genau so ist das leider. WG Mitbewohner müsstest du dort rein schreiben. Aber aufpassen,sollten die mal kontrollieren kommen, muss in der Wohnung Alles extra sein,also getrennte Betten,auch getrennter Einkauf,der ebenfalls getrennt im Kühlschrank zu lagern hat und all sowas:)

    Kommentar von marie221 marie221

    Ja, das mit der strikten Trennung davon habe ich schon von anderen gehört. Kennst du noch weitere Dinge auf die man achten muss? Bisher hab ich folgendes: Getrennter Kühlschrankfächer, Getrennte Kleiderschränke, Getrennte Zimmer, Getrenntes Zahnputzzeug, keine gemeinsamen Fotos.

    Kommentar von Lahiera LahieraLahiera

    ..getrennte Konten auf alle Fälle noch,denn dem Arbeitsamt musst du Alles offenbaren..! Darf auch kein Geldeingang ersichtlich sein von irgendwo..

    Kommentar von marie221 marie221

    Jo, das ist beides nicht der Fall.

    Kommentar von Lahiera LahieraLahiera

    Na denn...denn ist doch Alles gut:)

    Kommentar von Nephalin Nephalin

    Das ist Unfug !

    Geldeingänge und ähnliches bilden keinerlei Grundlage für die ARGE, irgendein "VErhältnis" zu vermuten.

    Ich hab das selbst duch, hatte jahrelang kein eigenes Konto, mein Gehalt/ALG2 ist auf das Konto meiner Mitbewohnerin eingegangen, ohne jegliche Beanstandung.

    Der Punkt ist schlichtweg die absolute räumliche Trennung und der Hinweis darauf, das keinerlei "Partnerschaft" besteht, egal auf welcher "Ebene".

    Vorteilhaft, wenn auch mit etwas höheren Kosten verbunden und nicht zwingend, sind z.B: auch getrennte Telefonanschlüsse.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das ist Unsinn. Dass es bei dir nicht beanstadet wurde, bedeutet nur, dass dein SB uninteressiert oder überfordert war.
    Auf die räumliche Trennung kommt es exakt nicht an, sondern in erster Linie darauf, dass man nicht über Vermögen und Einkommen des anderen verfügen kann, denn der Begriff Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ist ein rein ökonomischer.
    Also: Kontentrennung auf jeden Fall; Rest ist Banane.

    Kommentar von Lahiera LahieraLahiera

    Ja genau,denn Geldeingänge bilden sehr wohl eine Grundlage für die Berechnung des Arbeitsamtes. Deshalb muss man ja auch immer schön sämtliche Kontoauszüge vorweisen. Alles,was über deren Berechnung ist,wird sofort angerechnet und somit vom ALG 2 abgezogen.Aufgrunddessen,kann es durchaus passieren,dass jeweilige Person überhaupt kein Anspruch mehr hat, auf dieses Geld,weil der andere evtl. zu viel verdient,was ebenfalls nachgeforscht wird!

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Was für ein Blödsinn mit getrennten Fotos.. wer erzählt denn sowas ?! In einer WG macht man getrennte Kasse und hat abschließbare getrennte Schlafräume. Man kann aber durchaus befreundet sein, gemeinsam etwa unternehmen... für die ARGE ist nur das Leistungsrelevate interessant - sprich die Finanzen. (Und dass man nicht seine Zahnbürste teilt, davon dürfte wohl -hoffentlich- bei jedem auszugehen sein *g.) Zu Hausbesuchen schau mal hier rein: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf

    Bundessozialgerichts vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R. (Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird. (..) Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.)

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    Antwort von Lunanie Lunanie

    Dann schreibst du, dass ihr schlicht in einer Wohngemeinschaft lebt und ihr in getrennten Zimmern etc. schlaft.

    Kommentar von marie221 marie221

    Das reicht, d.h. ich muss nicht extra ausführen, das wir zwei Zahnbürsten, unterschiedliche Klamottenschränke usw. haben?

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Nein, denn kein Mensch MUSS sich eine Zahnbürste teilen...,

    Kommentar von Lahiera LahieraLahiera

    Nein,aber sollten die mal kontrollieren kommen, muss es ersichtlich sein,dass ihr auch wirklich nur eine WG seid:)

    Kommentar von Lunanie LunanieLunanie

    Genau. Kein gemeinsamer Kleiderschrank, die Kosmetik- und Hygieneartikel im Bad getrennt, im Kühlschrank getrennte Fächer. In den Brief musst du es nicht dazuschreiben - aber du brichst dir dabei auch keinen Finger. Die vom Amt sind schwer von Begriff, also schreibe es ruhig dazu. Wichtig auch: sie dürfen nicht unangemeldet zur Kontrolle erscheinen, sondern müssen einen Termin mit dir/euch vereinbaren.

    Kommentar von marie221 marie221

    Du schreibst sie dürfen nicht unangemeldet erscheinen, ich hatte schon einmal gegenteiliges gehört. Weist du vielleicht ob es dafür irgendwo eine Quelle oder ein Urteil gibt? Danke.

    Kommentar von Lahiera LahieraLahiera

    Die kommen auch unangemeldet,du musst sie nur nicht rein lassen...bzw. so tun,als ob ihr nicht da seid;)

    Kommentar von marie221 marie221

    Naja ich hätte eher was handfestes, worin steht dass es nicht erlaubt ist ohne Termin vorbeizuschauen, sonst müsste ich mich ja auch vorm Fenster verstecken und dürfte nicht mehr an die Sprechanlage der klingel ;-)

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Was mich an allen Kommentaren hier etwas wundert...

    Ehrlich währt am längstens...

    ...das hört sich aber alles irgendwie nach Tipps an um mehr auszuschöpfen...

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    Antwort von Champ1949 Champ1949

    Das Anliegen der ARGE ist berechtigt, da eine nicht eheliche Gemeinschaft nicht besser gestellt werden kann, als eine eheliche.

    Wenn ihr tatsächlich eine Wohngemeinschaft gebildet habt, dann müsst ihr nachweisen und glaubhaft machen, dass kein "wirtschaften aus einem Topf" vorliegt und ihr auch keine Einstandsgemeinschaft bildet, so als wenn ihr verheiratet wäret.

    Seit kurzem liegt, so die Rechtsprechung, die Beweispflicht übrigens bei den Hilfeempfängern und nicht mehr bei der Behörde!

    M.E. kann es wirklich nicht so sein, dass Eheleute weniger Leistungen bekommen, als eheähnlich Lebende, unabhängig davon, ob die in beiden Fällen gewährten Regelsätze wirklich bedarfsdeckend sind, aber das ist eine andere Diskussion.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Zwischen einer eheähnlichen Gemeinschaft (oder besser gesagt: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) und einer WG liegen aber nunmal Welten. Aber selbst bei einem Paar: Die Umkehr der Beweislast tritt nachwievor erst nach 1 Jahr ein..erst dann liegt die Beweispflicht bei den Beteiligten und nicht mehr bei der ARGE.

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    Antwort von grssmaedle grssmaedle

    Erkundige Dich mal bei dem Forum gegen Hartz IV de. Da kann Dir geholfen werden. Viel Glück

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    Antwort von Hillinger Hillinger

    Wer ist denn bei Euch Hauptmieter, wer hat einen Untermietvertrag?

    Wenn das geregelt ist, können die sich auch auf den Kopf stellen! Wichtig ist nur, wenn sie Dir (wahrscheinlich) eine "Haushaltsgemeinschaft" oder noch unrichtiger, eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Mitbewohner unterstellen, dagegen schriftlich zu widersprechen!

    "Für Mitglieder einer Wohngemeinschaft sollen die Maßstäbe des Einzelwohners/der Einzelwohnerin unter Berücksichtigung der für die Haushalte üblichen Angemessenheitsgrenzen gelten." (Verwaltungsbeschluss)

    1-Personenhaushalt ca.50m², ca. 300,50€

    -und da gibt es selbst bei Verwandtschaftsverhältnissen (wo eine Haushaltsgemeinchaft u.U. richtig wäre, wenn KEIN Untermietvertrag vorhanden wäre) diverse KLARE Urteile. (u.A. BSG Urteil vom 18.6.2008, B 14/11b AS 61/06 R)

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    Antwort von Vidal Vidal

    ich denke mal das die nachdem du ihnen schreibst das ihr nur eine wg habt vorbei... also gucken die ab ihr 2 betten habt 2 Kleiderschränke Fotos wo ihr vill. küssen drauf seid etc.. bin zwar weit von h4 weg hab es aber so schon öfters gehört...

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Ehrlich antworten..., da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt sind manche Kosten eben teilbar und meiner Meinung nach ist das auch in Ordnung...

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    Antwort von holsch holsch

    du schreibst, daß das eine wg ist .

    wird dann möglicherweise kontrolliert

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