Ich habe einen Erstattungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen, dass ich Geld von Juni bis September 2008 zurückzahlen muss. Ich war in der Zeit voll beschäftigt. Mein damaliger Freund war arbeitslos und hat etwas Geld vom Amt bekommen da ich nicht genug verdient habe. Wir waren als Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Ist es richtig, dass ich die Hälfte übernehmen muss? Ich habe schließlich nichts vom Amt bekommen.
Antworten (4)
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2Antwort von
attaattaattaatta
Jepp,das musst du zurückzahlen,du kannst froh sein ,das es so abgeht und nicht als betrug oder Erschleichung von Leistungen mit einet Anzeige gemacht wird
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1Antwort von
ichamcomputerichamcomputer
Dann hattet Ihr auch beide den Antrag gestellt - mitunterschrieben....mitgegangen..mitgehangen..
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1Antwort von
Arwen45Arwen45
Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, musst Du für das Geld aufkommen und dem Staat zurückzahlen.
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jau