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Arbeitsamt - Erstattungsbescheid

Frage von Igelchen1983 Igelchen1983

Ich habe einen Erstattungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen, dass ich Geld von Juni bis September 2008 zurückzahlen muss. Ich war in der Zeit voll beschäftigt. Mein damaliger Freund war arbeitslos und hat etwas Geld vom Amt bekommen da ich nicht genug verdient habe. Wir waren als Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Ist es richtig, dass ich die Hälfte übernehmen muss? Ich habe schließlich nichts vom Amt bekommen.

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Antworten (4)

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    Antwort von attaatta attaatta

    Jepp,das musst du zurückzahlen,du kannst froh sein ,das es so abgeht und nicht als betrug oder Erschleichung von Leistungen mit einet Anzeige gemacht wird

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    jau

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    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Dann hattet Ihr auch beide den Antrag gestellt - mitunterschrieben....mitgegangen..mitgehangen..

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, musst Du für das Geld aufkommen und dem Staat zurückzahlen.

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    Antwort von mvjb07 mvjb07

    ja musst du..haha

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