Was viele Antwortgeber hier vergessen ist, dass ein Arbeitsloser mit einem 1-Euro-Job den Staat erheblich teurer kommt, als ein Arbeitsloser ohne 1-Euro-Job. Diese zusätzlichen Kosten, die aus Steuermitteln kommen, beschränken sich nicht auf die geringen Aufwandsentschädigungen, die der Arbeitslose erhält, sondern sind wesentlich höher - die Beschäftigungsträger der 1-Euro-Jobs verdienen nicht schlecht.
1-Euro-Jobs haben auch nicht den Sinn Leute zu beschäftigen (!) sondern Arbeitslose wieder einzugliedern. Aus diesem Grund ist für eine Zuweisung eines 1-Euro-Jobs auch eine Eingliederungsvereinbarung notwendig. Nur wenn beide Seiten, also Arge/Jobcenter einerseits und der Arbeitslose andererseits die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, kann es zu einem 1-Euro-Job kommen. Der Text der Eingliederungsvereinbarung muss vom Amt und dem Arbeitslosen ausgehandelt werden. Man kann als Betroffener selbstverständlich Vorschläge machen. Zum Beispiel könnte man argumentieren, dass eine Weiterbildung (z. B. Führerschein) nicht teurer wäre als die Beschäftigung auf dem Abstellgleis 1-Euro-Job und diese Bildungsmaßnahme wesentlich mehr zur Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt beiträgt.
Weigert sich der Arbeitslose eine sinnlose Eingliederungsvereinbarung (mit 1-Euro-Job, ohne Weiterbildung) zu unterschreiben, führt dies nicht automatisch zu einer Sperre von Leistungen. Vielmehr müsste die Behörde den 1-Euro-Job mittels eines Verwaltungsaktes durchsetzen, der genau begründet werden muss. Der Sachbearbeiter müsste schreiben, warum ausgerechnet dieser 1-Euro-Job das beste Mittel ist, genau diesen speziellen Arbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Das dürfte dem Behördenmitarbeiter in dem geschilderten Fall kaum gelingen.
Mein Rat: Vorschläge für eine Eingliederungsvereinbarung formulieren (also Eingliederung durch Weiterbildung) und keinesfalls eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die dir nicht weiterhilft.
Ein weiterer Rat: Deine Vorschläge und Anträge an die Arge/an das Jobcenter solltest du stets schriftlich formulieren. Nur so kannst du späteren Konflikten vorbeugen, die daraus entstehen können, dass deine Interessenslage nicht dokumentiert wurde.
sowas wird manchmal gezahlt, wenn man sich bemüht und einsetzt ... die entsprechenden Anträge stellt usw ... jedoch sicher nicht, wenn sich der jenige bei der Arge so präsentiert - wie hier ..